1 Die ständigen Delegationen in internationalen parlamentarischen Versammlungen setzen sich wie folgt zusammen:
- a.
- IPU:aus fünf Mitgliedern des Nationalrates und drei Mitgliedern des Ständerates; ist ein Delegationsmitglied verhindert, so kann die Delegationspräsidentin oder der Delegationspräsident eine Vertretung aus der gleichen Fraktion bestimmen;
- b.
- PV-ER: aus vier Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates; als Ersatzmitglieder werden vier Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt;
- c.
- Europäisches Parlament und Parlamentarischer Ausschuss der EFTA: aus drei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates; als Ersatzmitglieder werden drei Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt;
- d.
- APF: aus drei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates; als Ersatzmitglieder werden drei Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt; die Delegation besteht ausschliesslich aus Parlamentarierinnen und Parlamentariern französischer Sprache;
- e.
- PV-OSZE: aus drei Mitgliedern des Nationalrates und drei Mitgliedern des Ständerates; als Ersatzmitglieder werden ein Mitglied des Nationalrates und ein Mitglied des Ständerates bestimmt;
- f.
- PV-NATO: aus zwei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates; als Ersatzmitglieder werden ein Mitglied des Nationalrates und ein Mitglied des Ständerates bestimmt; die Delegation besteht in der Regel aus den Präsidentinnen oder den Präsidenten und den Vizepräsidentinnen oder den Vizepräsidenten der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte; als Ersatzmitglieder werden in der Regel die Altpräsidentinnen oder die Altpräsidenten dieser Kommissionen bestimmt.
2 Die ständigen Delegationen zur Pflege der Beziehungen mit Parlamenten der Nachbarländer setzen sich zusammen aus drei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates. Als Ersatzmitglieder werden drei Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt. Bei der Bestellung der Delegationen werden die Sprachkenntnisse der Delegationsmitglieder berücksichtigt.