Art. 4 Inhalt der Meldepflicht
Die Meldepflicht umfasst: - a.
- hinsichtlich der beabsichtigten Tätigkeit:
- 1.
- Art der Dienstleistung nach Artikel 4 Buchstaben a und b BPS,
- 2.
- die zur Erbringung der privaten Sicherheitsdienstleistung zum Einsatz kommenden Waffen und anderen Mittel,
- 3.
- Umfang und Dauer des Einsatzes sowie Zahl der eingesetzten Personen,
- 4.
- Ort, an welchem die Tätigkeit ausgeübt wird,
- 5.
- besondere Risiken, welche die Tätigkeit mit sich bringt;
- b.
- hinsichtlich des Unternehmens:
- 1.
- Firmenname, Sitz und Rechtsform sowie, falls vorhanden, Handelsregisterauszug,
- 2.
- Zweck, Geschäftsbereiche, Einsatzgebiete im Ausland und hauptsächliche Kundenkategorien,
- 3.
- Nachweis des Beitritts zum Verhaltenskodex,
- 4.
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität und Wohnsitzbescheinigung der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Aufsichtsorgane,
- 5.
- Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung des Personals,
- 6.
- internes System zur Kontrolle des Personals;
- c.
- hinsichtlich der Personen, die im Unternehmen oder für dieses Führungsaufgaben wahrnehmen oder die im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen eine Waffe tragen dürfen:
- 1.
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität und Wohnsitzbescheinigung,
- 2.
- Überprüfung des guten Rufs,
- 3.
- nach dem einschlägigen Recht erforderliche Bewilligungen für die Ausfuhr, das Tragen und die Verwendung von Waffen, Waffenzubehör und Munition,
- 4.
- Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Grundrechte und humanitäres Völkerrecht,
- 5.
- Aus- und Weiterbildung zum Einsatz von Waffen und Hilfsmitteln sowie zur Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen.
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