Verkehrsregelnverordnung
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Art. 97 Weisungen; Ausnahmen
(Art. 106 Abs. 1 SVG) 1 Das ASTRA kann für die Durchführung dieser Verordnung technische Einzelheiten regeln und Weisungen erlassen. In Einzelfällen kann es Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen, namentlich für die Verwendung der Fahrzeuge, bewilligen.381 2 Sondervorschriften für den militärischen Strassenverkehr bleiben vorbehalten. 381 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 20152451). |