Verordnung
über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen
im öffentlichen Verkehr
(VST)

vom 17. August 2011 (Stand am 1. Januar 2013)


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Art. 10 Vereinbarung mit den Polizeibehörden

Die Trans­port­un­ter­neh­men oder die Si­cher­heits­un­ter­neh­men re­geln die Zu­sam­men­ar­beit mit den kan­to­na­len oder kom­mu­na­len Po­li­zei­be­hör­den in ei­ner schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung. Ei­ne Ko­pie der Ver­ein­ba­rung ist dem BAV zu­zu­stel­len.

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