Verordnung des EDI
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Art. 4 Bestrahlung von Lebensmitteln
1 Eine Bewilligung für die Bestrahlung von Lebensmitteln nach Artikel 28 LGV kann erteilt werden, wenn diese mindestens einem der folgenden Zwecke dient:
2 Die technischen Vorgaben für die Bestrahlung richten sich nach Anhang 3. |
