Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
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Art. 45 Geoinformation
Das BAFU gibt die minimalen Geodatenmodelle und Darstellungsmodelle für Geobasisdaten nach dieser Verordnung vor, für die es im Anhang 1 der Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 200837 als Fachstelle des Bundes bezeichnet ist. 37 SR 510.620 |