Verordnung
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Art. 21
1 Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt die Zulassungsbehörde fest, ob der Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorien C oder D oder der Unterkategorien C1 oder D1 über die Kenntnisse in Anhang 11 Ziffer II. 2 verfügt. 2 Die Kantone erarbeiten die Prüfungsfragen im Einvernehmen mit dem ASTRA. Sie können diese Aufgabe Dritten übertragen.116 3 …117 4 …118 116 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Mai 2023, in Kraft seit 15. Juli 2023 (AS 2023 255). 117 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 26. Sept. 2003, mit Wirkung seit 1. Nov. 2003 (AS 2003 3719). 118 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 14. Dez. 2018, mit Wirkung seit 1. Jan. 2021 (AS 2019 191). BGE
110 IB 364 () from 7. September 1984
Regeste: Art. 16 ff. SVG; Entzug des Führerausweises anstelle eines Lernfahrausweisentzugs. Der Führerausweis kann nicht aufgrund von SVG-Verletzungen entzogen werden, die vor der Erteilung des Ausweises begangen wurden und zum Entzug des Lernfahrausweises hätten führen können. |