Verordnung
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Art. 4 Gesuch 13
1 Der Kanton reicht das Gesuch um globale Abgeltungen beim BAFU14 ein. 2 Das Gesuch muss Angaben enthalten über:
3 Bei Massnahmen mit kantonsübergreifender Wirkung stellen die Kantone die Koordination der Gesuche mit den betroffenen Kantonen sicher. 13 Fassung gemäss Ziff. I 9 der V vom 7. Nov. 2007 über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5823). 14 Ausdruck gemäss Ziff. I 3 der V vom 28. Jan. 2015 über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Programmvereinbarungen für die Programmperiode 2016–2019, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 427). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt. |
