Verordnung
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Art. 57 Mitteilung der angerechneten Tage
(Art. 24 ZDG) Das ZIVI teilt der zivildienstleistenden Person und dem Einsatzbetrieb mit, welche Tage sie nicht angerechnet hat. Die zivildienstleistende Person kann innert 30 Tagen eine beschwerdefähige Verfügung verlangen. |