Schweizerisches Zivilgesetzbuch


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Art. 121

C. Woh­nung der Fa­mi­lie

 

1 Ist ein Ehe­gat­te we­gen der Kin­der oder aus an­de­ren wich­ti­gen Grün­den auf die Woh­nung der Fa­mi­lie an­ge­wie­sen, so kann das Ge­richt ihm die Rech­te und Pflich­ten aus dem Miet­ver­trag al­lein über­tra­gen, so­fern dies dem an­de­ren bil­li­ger­wei­se zu­ge­mu­tet wer­den kann.

2 Der bis­he­ri­ge Mie­ter haf­tet so­li­da­risch für den Miet­zins bis zum Zeit­punkt, in dem das Miet­ver­hält­nis ge­mä­ss Ver­trag oder Ge­setz en­det oder be­en­det wer­den kann, höchs­tens aber wäh­rend zwei­er Jah­re; wird er für den Miet­zins be­langt, so kann er den be­zahl­ten Be­trag ra­ten­wei­se in der Hö­he des mo­nat­li­chen Miet­zin­ses mit den Un­ter­halts­bei­trä­gen, die er dem an­de­ren Ehe­gat­ten schul­det, ver­rech­nen.

3 Ge­hört die Woh­nung der Fa­mi­lie ei­nem Ehe­gat­ten, so kann das Ge­richt dem an­de­ren un­ter den glei­chen Vor­aus­set­zun­gen und ge­gen an­ge­mes­se­ne Ent­schä­di­gung oder un­ter An­rech­nung auf Un­ter­halts­bei­trä­ge ein be­fris­te­tes Wohn­recht ein­räu­men. Wenn wich­ti­ge neue Tat­sa­chen es er­for­dern, ist das Wohn­recht ein­zu­schrän­ken oder auf­zu­he­ben.

BGE

84 II 497 () from 6. November 1958
Regeste: Ungültigerklärung der Ehe; örtliche Zuständigkeit. Für die Klage, mit der ein Ehegatte die Ungültigerklärung der Ehe verlangt, ist der Richter am Wohnsitz dieses Ehegatten zuständig, selbst wenn anderwärts bereits eine Klage des andern Ehegatten auf Scheidung oder Trennung der Ehe hängig ist; in einem solchen Falle besteht (anders als wenn beide Ehegatten die Scheidung oder Trennung verlangen) kein Gerichtsstand des Sachzusammenhangs (Art. 136, 144 ZGB).

91 II 81 () from 12. Juli 1965
Regeste: Klage auf Untersagung des Eheabschlusses (Art. 111 ZGB). 1. Diese Klage wird gegenstandslos - wenn die Brautleute während der Hängigkeit des Rechtsstreites die Ehe im Ausland eingehen (Erw. 1), - ebenso, wenn einer der Verlobten während der Hängigkeit des Rechtsstreites stirbt, sei es auch erst nach Einlegung der Berufung an das Bundesgericht (Erw. 4). 2. Kann die Eheuntersagungsklage nach Art. 111 ZGB in eine Ehenichtigkeitsklage nach Art. 120 ff. ZGB umgewandelt werden? (Erw. 3). 3. Welche Rechtsbehelfe hat der Einsprecher, um sich der Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe zu widersetzen? (Erw. 2).

97 I 389 () from 3. Juni 1971
Regeste: Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde in Zivilstandssachen. Zulässigkeit dieses Rechtsmittels (Art. 97, 98 lit. g OG; Erw. 1). Beschwerdelegitimation. Prüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde und des Bundesgerichts (Erw. 2). Zivilstandsregister. Eintragung ins Familienregister der im Ausland (Dänemark) erfolgten Eheschliessung zwischen einer Schweizerin und einem in der Schweiz geschiedenen Italiener (Art. 137 Abs. 1 ZStV; Art. 7c Abs. 1 NAG; Änderung der Rechtsprechung; Erw. 3-12). Stellung der Kinder aus einer solchen Ehe (Art. 8 NAG; Erw. 12 a.E.). Bewilligung der Eheschliessung eines geschiedenen Italieners in der Schweiz? (Art. 168 ZStV; Art. 1 ff. des Haager Abkommens zur Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschliessung vom 12. Juni 1902; Erw. 13).

110 II 92 () from 16. Februar 1984
Regeste: Art. 68 ff. OG; örtliche Zuständigkeit der Vormundschaftsbehörde zur Einleitung eines Entmündigungsverfahrens. Gegen die Weisung der Aufsichtsbehörde ihres Kantons, ein Entmündigungsverfahren einzuleiten, kann die Vormundschaftsbehörde beim Bundesgericht nicht Nichtigkeitsbeschwerde erheben (Änderung der Rechtsprechung).

116 II 253 () from 21. Juni 1990
Regeste: Haftung des die Erbschaft ausschlagenden Erben; Klage gemäss Art. 579 ZGB. 1. Der Entscheid eines kantonalen Gerichts, die Klage abzuweisen, weil der Kläger nicht aktivlegitimiert sei, kann von diesem ungeachtet der Natur der Forderung, für die der Erbe belangt wird (im konkreten Fall: Anspruch aus einem öffentlichrechtlichen Verhältnis), beim Bundesgericht mit Berufung angefochten werden (Erw. 1). 2. Zur Erhebung der Klage gemäss Art. 579 ZGB ist der einzelne Gläubiger des Erblassers auch dann legitimiert, wenn der Nachlass im Sinne der Art. 573 Abs. 1 ZGB und 193 Abs. 1 SchKG durch das Konkursamt liquidiert worden ist (Erw. 2-5).

134 III 446 (4A_181/2008) from 24. Juni 2008
Regeste: Vorzeitige Kündigung eines Mietverhältnisses (Art. 257f Abs. 3 OR); Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters (Art. 262 OR); Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB). Mieter, der das Mietobjekt ohne Zustimmung untervermietet und einer schriftlichen Abmahnung nicht nachkommt. In diesem Fall kann der Vermieter das Mietverhältnis vorzeitig kündigen, wenn er berechtigt gewesen wäre, sich der Untervermietung zu widersetzen, da mit dieser ein Mieterwechsel bezweckt wurde (E. 2).

140 III 344 (4A_500/2013) from 19. März 2014
Regeste: Art. 263 Abs. 4 und Art. 143-149 OR; Übertragung der Miete von Geschäftsräumen; Solidarschuld. Die Übertragung der Miete hat nach Art. 263 Abs. 4 OR eine Solidarschuld des übertragenden und des übernehmenden Mieters gemäss den Art. 143-149 OR zur Folge (E. 5).

 

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