Art. 7a Educa 6
1 Die Fachagentur Educa untersucht technologische Entwicklungen und verbindet sie mit der Qualitätsentwicklung der obligatorischen Schule (Primarstufe und Sekundarstufe I) sowie der beruflichen Grundbildung, der Gymnasien und der Fachmittelschulen (Sekundarstufe II). Sie schafft schweizweit Grundlagen für den digitalen Bildungsraum Schweiz. 2 Für die Durchführung einzelner Grundlagen- und Entwicklungsarbeiten gemäss dem Arbeitsprogramm kann die Prozessleitung mit Educa Leistungsvereinbarungen abschliessen. 6 Eingefügt durch Ziff. I durch Vereinb. vom 26. Nov. 2020, vom BR genehmigt am 18. Nov. 2020 und in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5911). |