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Walder Wyss Rechtsanwälte | David Vasella

KVG, Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2: Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip?

DSG Art. 2, DSG Art. 8, DSG Art. 11, DSG Art. 18a

Schlagworte: Öffentlichkeitsprinzip, KVG, Datenschutz, Krankenkasse, Personendaten

Am 19. August 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Vernehmlassung zum zweiten Kostendämpfungspaket zu eröffnen (indirekter Gegenvorschlag zur “Kostenbremse-Initiative”). Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 19. November 2020. Darin wird vorgeschlagen, folgenden neuen Art. KVG zu schaffen:
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