Verordnung
über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
(ÜLV)

vom 11. Juni 2021 (Stand am 1. Juli 2021)


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Art. 4 Vermögensschwelle: Berücksichtigung von Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge für die Ermittlung des Reinvermögens

(Art. 5 Abs. 2 Bst. c ÜLG)

Vor­sor­ge­gut­ha­ben aus der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge wer­den bei der Er­mitt­lung des Rein­ver­mö­gens für die Ver­mö­gens­schwel­le be­rück­sich­tigt, so­weit sie das 26-Fa­che des all­ge­mei­nen Le­bens­be­darfs nach Ar­ti­kel 9 Ab­satz 1 Buch­sta­be a Zif­fer 1 ÜLG über­stei­gen.

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