Verordnung
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Art. 4 Vermögensschwelle: Berücksichtigung von Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge für die Ermittlung des Reinvermögens
(Art. 5 Abs. 2 Bst. c ÜLG) Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Ermittlung des Reinvermögens für die Vermögensschwelle berücksichtigt, soweit sie das 26-Fache des allgemeinen Lebensbedarfs nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 ÜLG übersteigen. |