Verordnung
über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs
(Verordnung zum Arbeitszeitgesetz, AZGV)

vom 29. August 2018 (Stand am 12. März 2019)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 12 Anrechnung von Piketteinsätzen

1 Pi­kette­in­sät­ze wer­den nicht der Dienst­schicht oder dem Ar­beits­tag an­ge­rech­net.

2 Durch einen Pi­kettein­satz an ei­nem Aus­gleichs­tag wird die­ser nicht zu ei­nem Ar­beits­tag.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden