Verordnung
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Art. 32 Prüfbereiche
1 Das Institut überprüft bei klinischen Versuchen mit Arzneimitteln:
2 Bei klinischen Versuchen der Kategorie B mit Arzneimitteln, die ionisierende Strahlen aussenden können, überprüft es zusätzlich die Einhaltung der Strahlenschutzgesetzgebung sowie die Dosisabschätzung. 3 Es überprüft bei klinischen Versuchen mit Produkten nach Art. 2a Absatz 2 HMG:
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