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Art. 26 Verteilung des Überschusses aus Kundenaufträgen
1 Die Kosten der Anbieterin mit Hauszustellung für die Bearbeitung und den Austausch der Datensätze werden mit dem Umsatzerlös gedeckt, den sie aus Kundenaufträgen für das Nachsenden, das Umleiten und das Rückbehalten erzielt. 2 Erzielt die Anbieterin mit Hauszustellung aus dem Umsatzerlös aus Kundenaufträgen nach Absatz 1 einen Überschuss, so wird dieser anteilsmässig unter den am Austausch von Datensätzen beteiligten Anbieterinnen mit Hauszustellung aufgeteilt. 3 Der Anteil berechnet sich aufgrund des jährlichen Umsatzerlöses mit Postdiensten im eigenen Namen der einzelnen, am Austausch von Datensätzen beteiligten Anbieterin mit Hauszustellung im Vergleich zum jährlichen Umsatzerlös aller gemeldeten und am Austausch von Datensätzen beteiligten Anbieterinnen mit Hauszustellung. |