Schweizerisches Zivilgesetzbuch

vom 10. Dezember 1907 (Stand am 1. September 2023)


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Art. 2

B. In­halt der Rechts­ver­hält­nis­se

I. Han­deln nach Treu und Glau­ben

 

1 Je­der­mann hat in der Aus­übung sei­ner Rech­te und in der Er­fül­lung sei­ner Pflich­ten nach Treu und Glau­ben zu han­deln.

2 Der of­fen­ba­re Miss­brauch ei­nes Rech­tes fin­det kei­nen Rechts­schutz.

BGE

81 II 593 () from 8. Dezember 1955
Regeste: Bäuerliches Erbrecht. Verliert ein Erbe den Anspruch auf Zuweisung des Heimwesens zum Ertragswert gemäss Art. 620 ZGB, wenn er einen andern Bewerber durch eine Abfindung zum Verzicht bewegt?

81 II 627 () from 29. November 1955
Regeste: Art. 19 HRAG, Art. 2 ZGB. Das Verbot, die in Art. 19 HRAG genannten Vorschriften auszuschliessen oder zu Ungunsten des Reisenden abzuändern, gilt ohne Ausnahme (Erw. 2). Kein Rechtsmissbrauch in der nachträglichen Geltendmachung von Spesenersatzansprüchen; auch nicht im Falle der Berufung auf eine nichtige Saldoquittung, die der Reisende in Kenntnis ihrer Nichtigkeit, aber während der Vertragsdauer ausgestellt hatte (Erw. 3 und 4).

82 II 4 () from 2. Februar 1956
Regeste: Bäuerliches Erbrecht. Zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Art. 620 ZGB gehören grundsätzlich auch die zur Bewirtschaftung des Landes notwendigen wichtigeren Gebäude. Werden diese durch einen Brand zerstört, so kann ein Erbe, der für die Übernahme des Gewerbes geeignet ist, die Zuweisung der Liegenschaften samt der für den Wiederaufbau bestimmten Brandversicherungsleistung verlangen, wenn zu erwarten ist, dass er die zerstörten Gebäude wieder aufbauen wird. Anrechnungswert ist in diesem Falle der Ertragswert vor dem Brande. Feststellung des Ertragswerts (Art. 620 Abs. 2 ZGB, Art. 5 ff. LEG).

83 II 57 () from 25. Februar 1957
Regeste: 1. Art. 73 A bs. 1 BZP, Art. 40 OG. Wer die Berufung zurückzieht, kann sie auch nicht mit der Behauptung erneuern, er habe den 2 Rückzug aus Irrtum erklärt (Erw. 1). 2. Art. 754 Abs. 1 OR. Die Aktiengesellschaft kann den Verwaltungsrat für Handlungen und Unterlassungen, die ihre Generalversammlung in Kenntnis der Verhältnisse gewollt hat, nicht verantwortlich machen (Erw. 2, 3). 3. Art. 692 ff. OR, Art. 2 Z GB. Der Aktionär hat in der Generalversammlung in der Regel auch in eigener Sache Stimmrecht. Das Verbot des Rechtsmissbrauchs bleibt vorbehalten (Erw. 3).

83 II 224 () from 25. Juni 1957
Regeste: Art. 5 aPatG, Auslegung von Patentansprüchen. Das Wesen der Erfindung muss sich nicht notwendigerweise aus dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches ergeben, sondern kann allenfalls dem Oberbegriff entnommen werden.

83 II 249 () from 11. April 1957
Regeste: Namenswahl eines Vereins. Klage eines andern Vereins auf Unterlassung der Führung dieses Namens. 1. Passivlegitimation (Erw. 1). 2. Ablehnung des Firmenschutzes nach Art. 944 ff. OR, Zuerkennung des Persönlichkeits- und insbesondere des Namensschutzes nach Art. 27 ff. ZGB (Erw. 2). 3. Bedeutung einer gebräuchlichen Kurzbenennung (Erw. 3, a). Unzulässigkeit der Wahl eines zu Verwechslungen Anlass bietenden Vereinsnamens (Erw. 3, b). 4. Schutzwürdiges Interesse an der Klage. Der neue Name soll sich deutlich unterscheiden, auch wenn der Name des Klägers dem allgemeinen Sprachgut entnommene Elemente enthält (Erw. 4 und 5). 5. Dem Urteil auf Unterlassung ist von Amtes wegen die Strafandrohung nach Art. 292 StGB beizufügen. Art. 40 OG und 76 BZP (Erw. 6). 6. Änderung des Namenseintrages im Handelsregister. Verfahren. Art. 60 und 61 HRV (Erw. 7). 7. Urteilspublikation. Voraussetzungen nach Art. 28 Abs. 1 ZGB und Art. 49 OR (Erw. 8).

83 II 312 () from 13. September 1957
Regeste: 1. Schutz der Fabrik- oder Handelsmarke, internationales Recht. a) Ein fremder Staat kann das von der Schweiz gewährte Recht auf Schutz einer Marke nicht enteignen (Erw. 1). b) Ob die schweizerischen Schutzrechte an einer Marke von einem im Ausland Niedergelassenen auch geltend gemacht werden können, wenn er das Geschäft, für dessen Erzeugnisse die Marke bestimmt war, nicht oder nur teilweise erwirbt oder behält, beurteilt sich nach schweizerischem Recht (Erw. 3 lit. a). c) Art. 6 und 9 MMA bewirken nicht, dass die schweizerischen Schutzrechte an der beim internationalen Büro hinterlegtenMarke untergehen, wenn dem ausländischen Hinterleger die Rechte im Ursprungsland enteignet werden (Erw. 5). d) Art. 9 MMA. Die ungerechtfertigte Übertragung im internationalen Register verleiht dem Eingetragenen keine Rechte an der Marke (Erw. 6). e) e) Art. 5 und 9 MMA verbieten dem Verbandsland nicht, eine im internationalen Register vermerkte ungerechtfertigte Übertragung für sein Gebiet als ungültig zu erklären. Wie ist registermässig vorzugehen, wenn das geschieht? (Erw. 8). 2. Schutz der Fabrik- oder Handelsmarke, schweizerisches Recht. a) Art. 11 Abs. 1 MSchG. Geht die Marke unter, wenn dem Inhaber Teile seines Geschäftes ohne die Marke enteignet werden? (Erw. 3 lit. b-d). b) Art. 9 Abs. 1 MSchG. Gebrauch der Marke durch einen Lizenznehmer steht dem Gebrauch durch den Inhaber der Marke gleich. Wann ist die Unterlassung des Gebrauchs hinreichend gerechtfertigt? (Erw. 4). .. c) Art. 16 MSchG, Art. 2 ZGB. Die ungerechtfertigte Übertragung im Register und der Gebrauch der Marke durch den Eingetragenen verleihen diesem keine Rechte an der Marke. Handelt der Verletzte, der vom Eingetragenen Erzeugnisse bezogen hat, rechtsmissbräuchlich, wenn er sich dem weiteren Gebrauch der Marke durch ihn widersetzt? (Erw. 6). 3. Schutz der Firma, internationales Recht. Art. 13 Abs. 2 des Handelsvertrages zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei vom 24. November 1953 und Art. 8 PVÜ berechtigen den in der Tschechoslowakei Niedergelassenen nicht, seine Firma in der Schweiz auch dann zu gebrauchen, wenn sie vorgehende Rechte anderer verletzt (Erw. 7).

83 II 345 () from 17. Juni 1957
Regeste: 1. Art. 2 ZGB enthält eine zu den einzelnen Rechtsnormen hinzutretende allgemeine Regel, wie sie auch ausserhalb des eidgenössischen Zivilrechts, z.B. im kantonalen Prozessrecht, nach Gesetz oder Gewohnheitsrecht (Gerichtsgebrauch) gilt und in Anlehmmg an jene eidgenössische Vorschrift weiter ausgebaut werden darf (Erw. 2). 2. Wird bezüglich einer vom kantonalen Recht beherrschten Frage (hier: rechtsmissbräuchliche Herbeiführung der tatsächlichen Voraussetzungen des speziellen Gerichtsstandes des Arrestortes) alternativ eidgenössisches und kantonales Recht angewendet, so ist die an sich im Berufungsverfahren zulässige Rüge der Anwendung eidgenössischen statt kantonalen Rechtes (Erw. 1) nicht begründet, und es ist auf die Berufung nicht einzutreten (Erw. 3).

84 I 232 () from 12. November 1958
Regeste: Art. 86 Abs. 2, Art. 87 OG. Erschöpfung des kantonalen Instanzenzugs; Verhältnis der staatsrechtlichen Beschwerde zu den ausserordentlichen kantonalen Rechtsmitteln. Rügen, die mit einem ausserordentlichen kantonalen Rechtsmittel erhoben werden können, können nicht auch mit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen das Sachurteil geltend gemacht werden. Ausnahme, wenn die Ergreifung des ausserordentlichen kantonalen Rechtsmittels eine leere Formalität bliebe.

84 II 179 () from 15. April 1958
Regeste: Landwirtschaftliches Bodenrecht. Intertemporalrechtliche Behandlung des Rückforderungsanspruchs aus Art. 42 Abs. 2 BMB. Verhältnis zum EGG einerseits und zu Art. 66 OR anderseits.

84 II 636 () from 15. Dezember 1958
Regeste: Art. 2 ZBG, Art. 216 Abs. 2 OR. Handelt gegen Treu und Glauben, wer sich der Schadenersatzklage wegen Nichterfüllung eines Vorvertrages zu einem Grundstückkauf mit der Begründung widersetzt, die öffentliche Beurkundung sei nicht vorschriftsgemäss vor sich gegangen?

85 II 111 () from 12. Mai 1959
Regeste: Art. 120 Abs. 1 OR, Art. 2 ZGB. Gebieten Treu und Glauben, dass der Rechtsnachfolger (Zessionar) einer Aktiengesellschaft seine Forderung gegen einen Dritten mit dessen Forderung gegen den einzigen Aktionär verrechnen lasse?

85 II 149 () from 14. Mai 1959
Regeste: Art. 43 Abs. 1 OG, Berufungsgrunde. Fragen der Auslegung oder Geltung einer Schiedsklausel können nicht Gegenstand der Berufung sein.

85 II 525 () from 10. Dezember 1959
Regeste: Ausschliessung aus einem Verein (Art. 72 ZGB). 1. Die gerichtliche Anfechtung dieser Massnahme ist nach zwingendem Recht erst zulässig, wenn das höchste zum Entscheid darüber berufene Vereinsorgan sie angeordnet hat (Erw. 2). Die Klagefrist des Art. 75 ZGB ist eine Verwirkungsfrist, deren Nichteinhaltung von Amtes wegen zu berücksichtigen ist. Wahrung dieser Frist durch Anrufung des Sühnbeamten? (Erw. 3). 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Ausgeschlossene den Verein auf Schadenersatz und Genugtuung belangen? Inwieweit kann das Gericht eine unter Berufung auf einen statutarischen Grund (Art. 72 Abs. 1 ZGB) erfolgte Ausschliessung auf ihre Rechtmässigkeit prüfen? (Erw. 7, 8). 3. Ist die Ausschliessung der Kläger wegen Formwidrigkeit (insbesondere wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs) anfechtbar? (Erw. 9). 4. Bedeutet die Ausschliessung einen offenbaren Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB)? Kann der. Vorstand eines Arbeitnehmerverbandes den Mitgliedern die Übernahme bestimmter Dienste verbieten, um die Arbeitgeber zu bewegen, zu einer befriedigenden Regelung der Entlöhnung dieser Dienste Hand zu bieten? Bekanntmac.hung eines solchen Verbots. Ausschliessung wegen dessen Übertretung. Ist eine vorherige Androhung dieser Massnahme notwendig? Verspätetes Einschreiten gegen die Übertretung? Unzulässiges Ultimatum? Irreführung der Kläger? (Erw. 10). Boykott. An die Mitglieder eines Arbeitnehmerverbands gerichtetes Verbot der Zusammenarbeit mit frühern Mitgliedern, die ausgeschlossen wurden, weil sie eine Weisung missachtet hatten, die vom Vorstand im Zusammenhang mit einem kollektiven Arbeitskampf in Wahrung berechtigter Interessen der Arbeitnehmer erlassen worden war. Die rechtskräftig ausgeschlossenen Mitglieder können nicht geltend machen, diese Boykottmassnahme sei aus Gründen des Vereinsrechts unzulässig (Erw.11). Zulässiger Erzwingungsboykott (Erw. 12).

86 II 99 () from 16. Mai 1960
Regeste: Art. 2 Abs. 2 ZGB, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 14 Abs. 2 HRAG. Rechtsmissbräuchliche Einwendung, die Vereinbarung über die Abweichung von einer nicht zwingenden Bestimmung des HRAG sei nicht schriftlich getroffen worden.

86 II 258 () from 16. August 1960
Regeste: 1. Art. 216 Abs. 1 OR. Ungültigkeit eines Grundstückkaufes mangels öffentlicher Beurkundung eines wesentlichen, wenn auch nur bedingten Versprechens des Käufers auf eine zusätzliche Leistung (Erw. 2). 2. Art. 2 ZGB. Unter welchen Voraussetzungen handelt rechtsmissbräuchlich, wer sich auf den Formmangel eines Vertrages beruft? (Erw. 3).

86 II 365 () from 20. Dezember 1960
Regeste: 1. Art. 839 OR. Jedenfalls wer Ziele verfolgt, die den von der Genossenschaft geförderten oder gesicherten Interessen ganz oder teilweise widersprechen, hat nicht Anspruch, als Genossenschafter aufgenommen zu werden (Erw. 1). 2. Art. 28 ZGB, Boykott. a) Auch wer sich dem Willen des Boykottierenden bis zum Entscheid des Richters beugt, kann Ansprüche aus Boykott erheben (Erw. 2). b) Der Unterlassungsanspruch aus unmittelbarem Boykott hat zur Folge, dass der Richter den Boykottierenden verpflichten muss, Verträge bestimmten Inhalts auch mit dem Boykottierten abzuschliessen (Erw. 3). c) Der Boykott verletzt das Persönlichkeitsrecht auf freie wirtschaftliche Betätigung und ist daher grundsätzlich widerrechtlich. Nur wer mit dem Boykott offfensichtlich überwiegende berechtigte Interessen verfolgt, die er auf keine andere Weise wahren kann, verstösst nicht gegen das Recht (Erw. 4). d) Den Beweis solcher Rechtfertigungsgründe hat der Boykottierende zu leisten (Art. 8 ZGB) (Erw. 4 lit. e).

86 II 398 () from 13. Dezember 1960
Regeste: Grundstückkauf, Formmangel; Rechtsmissbrauch. Art. 216 Abs. 1 OR, Art. 2 ZGB. Der Formmangel ist im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien unbeachtlich, wenn seine Berücksichtigung gegen Treu und Glauben verstiesse (Erw. 1). Voraussetzungen hiefür (Erw. 2).

86 II 417 () from 28. Oktober 1960
Regeste: Vorkaufsrecht der Verwandten nach Art. 6 EGG. 1. Ausübung durch den Vater der Eigentümerin, der selber in ihrem Namen das Kaufsrecht eingeräumt hatte, und nur in der Absicht, jetzt einen höheren Preis zu erzielen als im Kaufrechtsvertrag vereinbart: diese Ausübung wird nicht geschützt, da missbräuchlich (dem Zweck des Vorkaufsrechts des EGG zuwider) und gegen Treu und Glauben (venire contra factum proprium), Erw. 2. 2. Zusprechung des Eigentums an den klagenden Käufer "gegen Barzahlung", Erw. 3 (Art. 656, 665, 963 ZBG; 82 OR).

86 IV 160 () from 9. September 1960
Regeste: Art. 140 Ziff. 1 StGB. Ist eine Sache auch dann anvertraut, wenn der Mietkaufvertrag, auf Grund dessen sie dem Täter übergeben wurde, eine Umgehung von Art. 715 ZGB bezweckt? (Begriff des Mietkaufvertrages, Frage der Simulation, Folgen der Gesetzesumgehung).

87 I 441 () from 22. November 1961
Regeste: fzArt. 4 BV; Verordnung über die Mietzinskontrolle und die Beschränkung des Kündigungsrechts. Der Mieter, der die Mietsache dauernd untervermietet, hat keinen Anspruch auf Kündigungsschutz; der Untermieter seinerseits ist dem Eigentümer gegenüber mietnotrechtlich nicht geschützt.

87 II 28 () from 7. März 1961
Regeste: 1. Art. 216 Abs. 1 OR. Der Grundstückkauf ist ungültig, wenn nicht der wirklich gewollte Kaufpreis öffentlich beurkundet wird, mag auch der unterdrückte Teil desselben vorher bezahlt worden sein. 2. Art. 2 ZGB. Wann ist die Berufung auf den Formmangel rechtsmissbräuchlich?

87 II 89 () from 16. März 1961
Regeste: Personalversicherung. Auslegung der Statuten einer von einem Privatunternehmen in Form einer Genossenschaft errichteten Pensionskasse. Anwendung der Regeln, die für die Auslegung von Verträgen (insbesondere von Versicherungsverträgen) gelten. Hat der wegen Invalidität entlassene, aber noch teilweise arbeitsfähige Versicherte nach den Statuten eine Vollrente oder nur eine dem Invaliditätsgrad entsprechende Teilrente zu beanspruchen? Kann die Kasse anstelle der Rente eine Barabfindung ausrichten?

87 II 147 () from 6. September 1961
Regeste: Art. 20 Abs. 1, 163 Abs. 2 OR, Art. 2 ZGB, Art. 6 EGG. Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Gewerbes kann trotz der Vorkaufsrechte durch eine Konventionalstrafe bekräftigt werden, selbst wenn die Vorkaufsberechtigten Erbanwärter des Verkäufers sind.

88 II 18 () from 23. Januar 1962
Regeste: Art. 165 OR. Abtretung oder blosses Versprechen der Abtretung? Art.2ZGB. Ist es rechtsmissbräuchlich, wenn die Konkursverwaltung sich auf den Formmangel einer Abtretungserklärung beruft, die der Gemeinschuldner seinem Schuldner vor der Konkurseröffnung bestätigte? Art.213 Abs.2Ziff. 1 SchKG. Wann entsteht die Schadenersatzforderung, die der zu Unrecht an einen Dritten zahlende Schuldner daraus ableitet, dass der Gläubiger ihm bestätigte, er habe die Forderung an den Dritten abgetreten?

88 II 176 () from 25. Juni 1962
Regeste: 1. Ansprüche auf Unterlassung und auf Beseitigung eines gegen ein absolutes Recht verstossenden Zustandes. a) Sie verjähren nicht (Erw. 2). b) Handelt rechtsmissbräuchlich, wer lange zuwartet, ehe er sie geltend macht? (Erw. 3) 2. Firmenrecht. a) Art. 956 Abs. 2 OR gibt auch Anspruch auf Löschung der Firma (Erw. 1). b) Art. 951 Abs. 2 OR. Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Firma einer Aktiengesellschaft (Erw. 4, 5). 3. Unlauterer Wettbewerb. a) Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG setzt nicht voraus, dass der Täter Verwechslungen herbeiführen wolle (Erw. 6). b) Die Ansprüche aus Art. 2 Abs. 1 lit. a-c UWG setzen nicht ein Verschulden voraus (Erw. 6).

88 II 276 () from 6. September 1962
Regeste: Schadenersatzpflicht wegen ungerechtfertigter vorsorglicher Verfügung. Als Rechtsgrundlage für eine solche Schadenersatzpflicht kommt sowohl das kantonale Prozessrecht als auch das Bundesrecht (Art. 41 OR) in Betracht (Erw. 3). Unter welchen Voraussetzungen ist eine ungerechtfertigte vorsorgliche Verfügung widerrechtlich im Sinne von Art. 41 OR? (Erw. 4).

88 II 283 () from 9. Oktober 1962
Regeste: 1. Internationales Privatrecht. Welchem Recht untersteht die Anleihe? (Erw. 1). 2. Art. 2ZGB. Ist eine während des Krieges erfolgte Kündigung einer Anleihe rechtsmissbräuchlich? (Erw. 2). 3. Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6OR,Hemmung der Verjährung. Wann kann die Forderung "vor einem schweizerischen Gericht nicht geltend gemacht werden"? (Erw. 3).

88 II 498 () from 29. November 1962
Regeste: Ehehafte (althergebrachte) Wasserrechte sind private Rechte an einem öffentlichen Gewässer. Sie gelten als Dienstbarkeiten. Ihr Inhalt ist grundsätzlich nach neuem Rechte zu beurteilen. Art. 17 Abs. 2 ZGB, SchlT und Art. 737 ff. ZGB (Erw. 3). Gemäss Art. 730 ff. ZGB durch Vertrag als Dienstbarkeit eingeräumtes Wassernutzungsrecht (Gegenstand: Grundwasser). Auslegung nach Treu und Glauben (Erw. 4). Stillschweigender Vorbehalt und Lücke des Vertrages. Art. 18 OR und Art. 2 ZGB (Erw. 5). Ersatzpflicht für den durch Überschreitung der Dienstbarkeit angerichteten Schaden (Erw. 6). Unter welchen Voraussetzungen kann Ersatz für zukünftigen Schaden verlangt werden? (Erw. 7).

89 I 129 () from 2. Mai 1963
Regeste: Bundesgesetz vom 12. Dezember 1940 über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen. Art. 1-4 und 90. Entscheid der zuständigen Behörde, wonach eine Liegenschaft diesem Gesetz nicht unterstellt wird. Anmerkung im Grundbuch. An diesen Entscheid ist das Grundbuchamt auch dann gebunden, wenn der neue Eigentümer der Liegenschaft ein Grundpfandrecht zur Eintragung anmeldet. In welchem Falle darf das Grundbuchamt den Anmeldenden nach Art. 90 des Gesetzes auffordern, einen neuen Entscheid der zuständigen Behörde zu verlangen? (Erw. 1). Bedeutung der Anmerkung des negativen Entscheides im Grundbuch für den Erwerber der Liegenschaft nach Treu und Glauben. Art. 2 ZGB. (Erw. 2).

89 I 303 () from 6. Juni 1963
Regeste: Wann ist ein auf Klage einer schweizerisch/ausländischen Doppelbürgerin in ihrem andern Heimatstaat ergangenes Scheidungsurteil in der Schweiz anzuerkennen? Art. 7 g und 7 h NAG. Ausfüllung von Gesetzeslücken. Art. 1 Abs. 2 und 3 ZGB. Tragweite des Art. 144 ZGB.Hat eine gebürtige Ausländerin bei der Heirat mit einem Schweizerbürger ihre angestammte Staatsangehörigkeit beibehalten, so ist die von ihr in ihrem andern Heimatstaat erlangte Ehescheidung gegen den in der Schweiz wohnhaften Ehemann von den schweizerischen Behörden anzuerkennen, - wenn die Ehefrau berechtigterweise (gemäss Art. 25 Abs. 2 und Art. 170 Abs. 1 ZGB) in ihrem andern Heimatstaat Wohnsitz genommen hatte (Erw. 2-4); - ebenso, wenn sie sich ohne solche Berechtigung in ihrem andern Heimatstaat dauernd niedergelassen hatte und ihr als Bürgerin mit gewöhnlichem Aufenthalt im dortigen Staatsgebiet ein Gerichtsstand für die Scheidungsklage zur Verfügung stand (Erw. 5); - dagegen nicht bei tatsächlichem Daueraufenthalt der Ehefrau in der Schweiz (Erw. 5). Vorbehalt der öffentlichen Ordnung der Schweiz (Erw. 6).

89 I 503 () from 5. Dezember 1963
Regeste: Kaufsrecht, Vormerkung im Grundbuch. Ein während der 10-jährigen Frist des Art. 683 Abs. 2 ZGB nicht ausübbares Kaufsrecht kann im Grundbuch nicht vorgemerkt werden.

89 II 2 () from 14. März 1963
Regeste: Besuchsrecht. Art. 156 Abs. 3 ZGB. Das Besuchsrecht kann, wenn dem Interesse des berechtigten Elternteils an dessen Ausübung bedeutende höherwertige Interessen der Kinder entgegenstehen, gänzlich aufgehoben werden, sofern nicht eine diese Kindesinteressen wahrende, besondere Besuchsordnung (Sicherheitsmassnahmen) möglich ist und eine solche Regelung dem Bedürfnis entspricht, die innere Verbundenheit des getrennten Elternteils mit seinen Kindern aufrechtzuerhalten.

89 II 256 () from 2. Juli 1963
Regeste: Verpfründungsvertrag (Art. 521 OR). Vertraglicher Anspruch des Pfrundgebers auf Übertragung der Liegenschaften des Pfründers. Kann der Pfründer die Anmeldung zur Eintragung des Eigentumsübergangs (Art. 963 Abs. 1 ZGB, Art. 11 ff. GBV), die zur Eintragung im Tagebuch, nicht aber zur Eintragung im Hauptbuch (bzw. zu der nach kantonalem Recht sie ersetzenden Fertigung) geführt hat, jederzeit zurückziehen? (Frage offen gelassen). Verjährung des erwähnten Anspruchs (Art. 127 OR). Stillstand oder Unterbrechung der Verjährung (Art. 134 Ziff.6 und Art. 135 Ziff. 1 OR)? Abweisung der Verjährungseinrede wegen Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Abs. 2 ZGB).

89 II 287 () from 17. Mai 1963
Regeste: Klage auf Feststellung einer Grundstücksgrenze. 1. Streitwert, bemessen durch Kapitalisierung des jährlichen Nutzens. Art. 36 Abs. 4 und 5 OG (Erw. 1). 2. Herrenlose Sachen. Privatrechtlicher Eigentumsanspruch. Intertemporales Recht. Art. 664 ZGB, Art. 1 und 17 ZGB'SchlT (Erw. 2 und 3). 3. Der Grenzregulierungsvertrag muss öffentlich beurkundet werden (Art. 657 und 669 ZGB). Auslegung eines Vergleichs. Tat- und Rechtsfrage (Erw. 4). 4. Rechtsmissbräuchliches Abgehen von einer früher bei Kenntnis der wesentlichen Umstände bekundeten Stellungnahme, auf die sich die andere Partei nach Treu und Glauben verlassen durfte. Art. 2 ZGB. (Erw. 5). 5. Was ist der Kultur nicht fähiges Land im Sinne von Art. 664 Abs. 2 ZGB? (Erw. 6).

90 II 21 () from 17. März 1964
Regeste: Grundstückkauf, Art. 216 OR, 657 ZGB; Art. 2 ZGB. Der Vertrag ist ungültig, wenn aus der öffentlichen Urkunde nicht hervorgeht, welches Grundstück Gegenstand des Kaufes sein soll (Erw. 1). Unzulässigkeit der Berufung auf den Formmangel wegen Rechtsmissbrauches? (Erw. 2). Feststellungsklage, Zulässigkeit (Erw. 3).

90 II 34 () from 24. März 1964
Regeste: 1. Grundstückkauf. Subjektiv wesentliche Vertragsbestimmung, die zur Verbindlichkeit der öffentlichen Beurkundung (Art. 657 ZGB, 216 OR) bedarf, sofern ihr Gegenstand seiner Natur nach in den Rahmen eines Kaufvertrages fällt (Erw. 2). 2. Gänzliche Nichtigkeit eines Vertrages wegen Formmangels (Art. 20 Abs. 2 OR); Feststellung von Amtes wegen; Fehlen eines Rechtsmissbrauches (Erw. 3 und 4). 3. Berufungsverfahren. Zulässigkeit einer Aenderung des Klagegrundes (Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung statt Schadenersatz). a) Das Verbot neuer Begehren steht einer solchen Änderung nicht entgegen (Art. 55 Abs. 1 lit. b i.f. OG); b) Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an (Art. 43, 63 Abs. 1 und 3 OG) (Erw. 6). 4. Das Bundesgericht hat seinem Entscheid die tatsächlichen Feststellungen der letzten kantonalen Instanz zugrunde zu legen (Art. 63 Abs. 2 OG). Ist ihm dies beim gegebenen Aktenstand nicht möglich, so hat es die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen (Art. 64 Abs. 1 OG); diese kann jedoch die Akten nur ergänzen, soweit das kantonale Prozessrecht dies zulässt (Erw. 7 und 8).

90 II 43 () from 28. Januar 1964
Regeste: 1. Berufungsantwort, Anforderungen. Art. 61 Abs. 1, Art. 55 OG (Erw. 2). 2. Internationale Marke, Prioritätsrecht, Fristberechnung. Madrider Übereinkunft von 1891/1934, Art. 4 Abs. 1, Pariser Verbandsübereinkunft von 1891/1934, Art. 4 lit. C. (Erw. 3). 3. Verwechselbarkeit von Marken, Art. 6 MSchG. Befugnis des Beklagten zur Erhebung der Einrede der Nichtigkeit der klägerischen Marke wegen Verwechselbarkeit mit der älteren Marke eines Dritten (Erw. 4). Verwechselbarkeit der Wortmarken "DACRON" und "Dralon". (Erw. 5).

90 II 92 () from 19. Mai 1964
Regeste: Mäklervertrag (Art. 412 ff. OR). 1. Der Mäkler, der zum Abschluss des Vertrags mit dem Dritten nur durch den Nachweis der Gelegenheit hiezu beigetragen hat, kann den Mäklerlohn nur beanspruchen, wenn er beweist, dass seine Aufgabe sich auf diesen Nachweis beschränkte. (Erw. 2, 3). 2. Umkehr der Beweislast wegen Bestehens einer Übung, wonach sich der Mäkler im Liegenschaftenhandel mangels anderer Abrede nur um den Nachweis einer Gelegenheit zu bemühen hat? Voraussetzungen, unter denen eine solche Übung beachtlich wäre. (Erw. 4). 3. Inhalt der Abmachungen der Parteien. Notwendigkeit einer Einigung darüber, welche Tätigkeit (Nachweis einer Gelegenheitoder Vermittlung des Vertragsabschlusses) der Mäkler entfalten muss, um den Lohn zu verdienen. Äusserung des Willens durch schlüssiges Verhalten. Möglichkeit, nach Leistung des Nachweises einer Gelegenheit zu vereinbaren, dass der versprochene Lohn, falls der Vertrag mit dem Dritten zustande kommt, als Entgelt für diesen Nachweis zu zahlen sei. (Erw. 5-8). 4. Herabsetzung des Mäklerlohns nach Art. 417 OR? (Erw.11).

90 II 135 () from 29. April 1964
Regeste: Tragweite der in Art. 6 ff. EGG vorgesehenen gesetzlichen Vorkaufsrechte. Intertemporales Recht. 1. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht im Sinne von Art. 6 ff. EGG kann einem schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes (1. Januar 1953) vereinbarten und im Grundbuche vorgemerkten Kaufsrecht eines Dritten nicht entgegengehalten werden - auch wenn das Kaufsrecht erst seit dem erwähnten Zeitpunkt, jedoch noch während der Dauer der Vormerkung, ausgeübt wird. - Art. 6 ff. EGG, 683 und 959 ZGB, 1, 2 und 3 sowie 17 und 18 des Schlusstitels des ZGB. (Erw. 3-5). 2. Gegen wen kann auf Zusprechung des Eigentums an einem Grundstück geklagt werden? - Art. 665 und 963 ZGB. (Erw. 2).

90 II 164 () from 23. Juni 1964
Regeste: Aktiengesellschaft. 1. Anspruch auf Einzahlung ausstehender Aktienbeträge. Verwertung dieses Anspruchs im Konkurs der Gesellschaft (Art. 256 SchKG; Art. 79 Abs. 2 KV). Rechte des Ersteigerers. (Erw. 1). 2. Veräusserung nicht voll einbezahlter Namenaktien. Der Übergang der Einzahlungspflicht auf den Erwerber setzt die gültige Übertragung der Aktien und die Zustimmung der Gesellschaft voraus; die Eintragung im Aktienbuch wirkt nicht konstitutiv (Art. 687 Abs. 1 und 3, 685 Abs. 2 und 4, 686 Abs. 3 OR). (Erw. 2-4)... 3. Übertragung von Namenaktien (Ordrepapieren) durch Übergabe des nicht indossierten Titels, verbunden mit einer Abtretungserklärung auf einer besondern Urkunde (Art. 684 Abs. 2 und 967 Abs. 2 OR). Die schriftliche Verpflichtung zur Übertragung der Aktien kann die schriftliche Abtretungserklärung nicht ersetzen. (Erw. 5-9).

90 II 219 () from 15. Mai 1964
Regeste: Vaterschaftsklage. Art. 314 Abs. 2 und Art. 8 ZGB. 1. Die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtes bisher offen gelassene Frage, ob der Richter kraft Bundesrechtes verpflichtet sei, ein von der Klagpartei oder dem Beklagten verlangtes anthropologisch-erbbiologisches Gutachten anzuordnen, ist zu bejahen (Erw. 1, 2 u. 3). 2. Schranken des Prozessrechts und des materiellen Rechtes stehen der Anordnung des anthropologisch-erbbiologischen Gutachtens im vorliegenden Fall nicht entgegen (Erw. 4). 3. Bevor das anthropologisch-erbbiologische Gutachten auf Antrag des Beklagten angeordnet wird, sind alle übrigen Beweismittel auszuschöpfen (Erw. 5).

90 II 428 () from 13. Oktober 1964
Regeste: Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar; Haftung ausser Inventar; unverschuldete Nichtanmeldung einer Forderung (Art. 590 Abs. 2 ZGB). Fall eines im Ausland wohnenden Gläubigers, der vom Tod des Schuldners und vom Rechnungsruf nicht rechtzeitig Kenntnis erhielt. Kann die Übertretung ausländischer Devisenvorschriften unter dem Gesichtspunkte von Art. 590 Abs. 2 ZGB ein Verschulden darstellen? Erw. 3. Verjährung. 1. Frist, innert welcher die Forderung auf Auszahlung eines für den Gläubiger eingezogenen (und möglicherweise veruntreuten)Geldbetrages verjährt (Art. 127, 130 Abs. 1 und 60 Abs. 2 OR). Erw. 4. 2. Hinderung und Stillstand der Verjährung - während der Dauer des öffentlichen Inventars (Art. 586 ZGB), Erw. 5; - "solange eine Forderung vor einem schweizerischen Gerichte nicht geltend gemacht werden kann" (Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 OR). Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der Gläubiger durch objektive, von seinen persönlichen Verhältnissen unabhängige Verhältnisse daran gehindert ist, in der Schweiz zu klagen. Es genügt nicht, dass ein Gläubiger mit Rücksicht auf die ausländische Gesetzgebung, der er wegen seines Wohnsitzes im Ausland unterworfen ist, in der Schweiz nicht klagen kann, ohne sich der Gefahr der Bestrafung und der Konfiskation seiner Forderung auszusetzen. Erw. 6-10. 3. Unterbrechung der Verjährung durch Schuldanerkennung (Art. 135 Ziff. 1 OR)? Erw. 11.

91 II 4 () from 19. Januar 1965
Regeste: Verwechselbarkeit von Marken (Art. 6 MSchG). - Nichtigkeit einer Marke, die mit einer früher eingetragenen verwechselbar ist; Befugnis jedes rechtlich Interessierten, ihre Nichtigkeit geltend zu machen (Bestätigung der Rechtsprechung). Einrede des Beklagten, der Kläger sei wegen Nichtigkeit seiner Marke nicht klageberechtigt. Verteidigung des Klägers. Wirkungen des Urteils. (Erw. 1). - Hinfall des Schutzes der dem Kläger entgegengehaltenen ältern Marke wegen Nichtgebrauchs für gleichartige Erzeugnisse während dreier aufeinander folgender Jahre? (Art. 9 MSchG). (Erw. 2). - Gänzliche Verschiedenheit der Erzeugnisse? (Art. 6 Abs. 3 MSchG). (Erw. 3). - Verwechselbarkeit der Wortmarken COLUX und POLLUX. (Erw. 4).

91 II 372 () from 5. Oktober 1965
Regeste: Anstellungsverhältnis der Handelsreisenden. Konkurrenzverbot. Konventionalstrafe. Ersatz der Reiseauslagen. 1. Ob einem Kleinreisenden (Art. 3 Abs. 2 HRG) ein Konkurrenzverbot auferlegt werden darf (Art. 5 Abs. 3 HRAG, Art. 356 OR), beurteilt sich nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles (Erw. 4). 2. Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Konkurrenzverbotes (Art. 356 OR). War ein Kundenkreis vorhanden? (Erw. 5). Erhielt der Reisende Einblick in diesen Kreis? (Erw. 6). Ist anzunehmen, er könnte den Dienstherrn durch Verwendung dieses Einblicks erheblich schädigen? (Erw. 7). 3. Einschränkung des Konkurrenzverbotes (Art. 357 OR) nach Ort, Gegenstand und Zeit (Erw. 8). Beginn der Frist, für die das Verbot gilt; Hinfall eines allfälligen Anspruchs auf Einstellung der verbotenen Konkurrenztätigkeit (Art. 359 Abs. 3 OR) infolge Ablaufs dieser Frist (Erw. 9). 4. Hinfall des Konkurrenzverbotes wegen Verschuldens des Dienstherrn im Sinne von Art. 360 Abs. 2 OR? (Erw. 10). 5. Herabsetzung der Konventionalstrafe gemäss Art. 163 Abs. 3 OR (Erw.11). 6. Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reiseauslagen (Art. 13 HRAG). Wann ist eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe der Auslagenvergütung gemäss Art. 19 HRAG nichtig? Anforderungen an den vom Reisenden zu leistenden Beweis, dass die vereinbarte Vergütung nicht ausreicht (Erw. 12). 7. Pflichten des Reisenden im Falle, dass er diese Vergütung als ungenügend erachtet. Abweisung einer Nachforderung wegen Rechtsmissbrauchs (Änderung der Rechtsprechung) (Erw. 13).

92 II 89 () from 16. Juni 1966
Regeste: Art. 736 ZGB: Löschung einer (altrechtlichen) Grunddienstbarkeit wegen Dahinfallens des Zweckes ihrer seinerzeitigen Begründung. Unzulässigkeit ihrer Inanspruchnahme für einen andern als den ursprünglichen Zweck; keine daherige Entschädigung für die Ablösung.

92 II 111 () from 11. Mai 1966
Regeste: Internationales Privatrecht. Zulässigkeit der Berufung. Bestimmung des auf zwischenstaatliche Schuldverhältnisse anwendbaren Rechts (Erw. I/1). Der schweizerische Richter hat den Inhalt des nach den schweizerischen Kollisionsnormen anwendbaren ausländischen Rechts nicht von Amtes wegen zu ermitteln, soweit ihm dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist (Bestätigung der Rechtsprechung) (Erw. I/2). Schweizerisches Recht, das der kantonale Richter anstelle des anwendbaren ausländischen Rechts subsidiär (als sog. Ersatzrecht) angewendet hat, ist vom Bundesgericht auf Berufung hin zu überprüfen (Änderung der Rechtsprechung) (Erw. I/3-6). Als subsidiäres kantonales Recht angewendetes eidgenössisches Recht ist vom Bundesgericht nicht überprüfbar (Erw. I/7). Zulässigkeit des Vertriebs patentverletzender Erzeugnisse auf Grund eines Vergleiches? (Erw. II).

92 II 323 () from 1. November 1966
Regeste: Grundstückkauf, Formmangel, Rechtsmissbrauch; Art. 216 OR, Art. 2 ZGB. Nichtigkeit des Vertrages wegen Beurkundung eines andern als des wirklich vereinbarten Kaufpreises (Erw. 2). Unbeachtlichkeit des Formmangels wegen rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung desselben? (Erw. 3-6).

93 I 506 () from 23. Juni 1967
Regeste: Kantonale verwaltungsrechtliche Streitigkeiten; Zuweisung an das Bundesgericht (Art. 114 bis Abs. 4 BV, Art. 116 OG, § 1 Abs. 3 des schwyzerischen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege). 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts zur Beurteilung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde in einer Streitigkeit über die Auslegung eines dem kantonalen Verwaltungsrecht unterstehenden Vertrages (Erw. 1). 2. Ist die Beschwerde mangels eines rechtlichen Interesses des Beschwerdeführers an der von ihm begehrten Feststellung unzulässig? (Erw. 2.) 3. Grundsätze für die Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Vertrages; Anwendung des Vertrauensprinzips (Erw. 3).

93 II 11 () from 19. Januar 1967
Regeste: Haftung für Schulden der Erbengemeinschaft. Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer von Dritten (einer andern Erbengemeinschaft) erhobenen Forderung; Aktiv- und Passivlegitimation. 1. Für Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit der für gemeinsame Rechnung erfolgten Weiterführung eines Betriebs des Erblassers zulasten der Erbengemeinschaft entstanden sind, haften die Erben solidarisch. Der einzelne Erbe ist legitimiert, auf Feststellung des Nichtbestehens einer solchen Verpflichtung zu klagen (Erw. 2a). 2. Eine Klage, mit der die Feststellung des Nichtbestehens einer von einer Erbengemeinschaft gegen den Kläger erhobenen Forderung verlangt wird, ist grundsätzlich gegen alle Erben zu richten. Abweisung einer Klage gegen einen einzelnen Erben mangels Passivlegitimation (Erw. 2b). 3. Unzulässigkeit einer Klage gegen die Miterben, die darauf abzielt, im Hinblick auf die Teilung der Erbschaft mit Wirkung für die Prozessparteien das Nichtbestehen einer Forderung Dritter gegen die Erbengemeinschaft feststellen zu lassen (Erw. 2c).

93 II 282 () from 25. November 1967
Regeste: Berufung. Begriff des ordentlichen Rechtsmittels, Art. 48 Abs. 1 OG (Erw. 1). Begriff des Endentscheides, Art. 48 Abs. 1 OG (Erw. 2). Berufungsfähigkeit wegen vorfrageweiser Anwendung von Bundesrecht? (Erw. 3). Begriff des berufungsfähigen selbständigen Vor- oder Zwischenentscheides i.S. von Art. 50 OG (Erw. 4).

93 II 290 () from 23. November 1967
Regeste: 1. Begriff der Wasserversorgung; die Lieferungspflicht des Inhabers als Gegenstand einer Grundlast (Erw. 2). 2. Natur der Unterhaltspflicht für das Leitungsnetz (Erw. 3). 3. Einträge im Grundbuch, die nicht eintragungsfähige Rechte betreffen, sind nichtig (Erw. 4). 4. Die Wasserlieferungspflicht einer Wasserversorgung kann als Dauerschuldverhältnis bestehen, wenn der Eintrag als Dienstbarkeit nichtig ist (Erw. 6 b). 5. Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses; Fall einer obligatorischen Verpflichtung, die inhaltlich einer Grundlast entspricht (Erw. 7). 6. Kündigung bei Dauerverträgen (Erw. 8).

93 II 317 () from 24. Oktober 1967
Regeste: Werkvertrag. Unechte Solidarität. Berufung. Zulässigkeit der Berufung. Streitwert von Klage und Widerklage (Erw. 1). Berufungsbegründung, Anforderungen (Erw. 2 lit. d). Unechte Solidarität zwischen Unternehmer und Architekt gegenüber dem Bauherrn. Beschränkung der Haftung des einen belangten Solidarschuldners, weil sein Verschulden durch dasjenige des andern als gemildert erscheint? (Erw. 2). Werkvertrag über die Erstellung eines Sport-Schwimmbeckens. Verbesserungspflicht des Unternehmers wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Länge von 25 m. Rechtsmissbräuchliches Beharren des Bestellers auf genauer Vertragserfüllung? (Erw. 4). Fälligkeit des Werklohnes bei Mängeln des Werkes (Erw. 5).

93 III 72 () from 7. November 1967
Regeste: Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte. Befugnis des Schuldners, den Hinfall durch die Betreibungsbehörden feststellen zu lassen. Verwirkung dieser Befugnis? - Der Bestand und die Fälligkeit der Arrestforderung sind nicht durch Arrestaufhebungsklage (Art. 279 Abs. 2 SchKG), sondern durch Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl in der Arrestbetreibung zu bestreiten. (Erw. 1). 2. Eine vor der Bewilligung des Arrestes angehobene Klage (Art. 278 Abs. 1 SchKG) vermag den Arrest nur aufrechtzuerhalten, wenn sie die Arrestforderung betrifft (Erw. 2 a). 3. Kann ein Arrest für einen Anspruch aufSicherheitsleistung (Art. 38 SchKG) erwirkt werden? Frage offen gelassen. Bei Bejahung dieser Frage müsste der Arrestbefehl klar zum Ausdruck bringen, dass der Arrest für einen solchen Anspruch vollzogen werden soll. Ein Arrest für eine Geldforderung lässt sich nicht durch eine Klage auf Sicherheitsleistung aufrechterhalten. Begriff der Zwangsvollstreckung auf Sicherheitsleistung im Sinne von Art. 38 SchKG (Erw. 2 b).

94 I 120 () from 20. März 1968
Regeste: Volksinitiativrecht in Gemeindesachen. Eine Gemeindeinitiative darf dem Recht von Bund und Kantonen nicht widersprechen, nicht offensichtlich undurchführbar sein und ferner dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zuwiderlaufen.

94 I 513 () from 18. Dezember 1968
Regeste: Veranlagungsverjährung bei periodischen Steuern. Aus den Vorschriften über die Veranlagungsperiode ist, wie ohne Willkür angenommen werden kann, nicht abzuleiten, dass die Veranlagung im Laufe der Veranlagungsperiode vorzunehmen oder doch einzuleiten sei, ansonst sie verwirke (Erw. 1, 2). Analoge Anwendung der Vorschriften über die Bezugsverjährung auf die Veranlagungsverjährung (Erw. 3). Treu und Glauben im öffentlichen Recht. Unmittelbar aus Art. 4 BV folgender Anspruch des Bürgers auf vertrauenswürdiges, gewissenhaftes Verhalten der Verwaltungsbehörden und auf Schutz des berechtigten Vertrauens auf behördliche Zusicherungen oder sonstiges, bestimmte Erwartungen begründendes Verhalten der Behörden. Freie Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts inbezug auf die Frage, ob dieser Anspruch verletzt sei. (Erw. 4 a). Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf die Geltendmachung von Steueransprüchen nach Ablauf der Veranlagungsperiode (Erw. 4 b).

94 I 659 () from 22. November 1968
Regeste: Ungerechtfertigte Inanspruchnahme eines Doppelbesteuerungsabkommens. 1. Voraussetzungen der Gewährung eines Replikrechtes im staatsrechtlichen und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Art. 93 Abs. 3/Art. 107 OG (Erw. 1 b). 2. Gegen die Ablehnung einer Einsprache wegen Verweigerung der Inanspruchnahme eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig. Art. 100 OG; Art. 2 Abs. 1 lit. c des Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; Art. 5 Abs. 3 des BRB vom 14. Dezember 1962 betreffend Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes. Analoge Anwendung des Art. 8 Abs. 5 StG (Erw. 2). 3. Inwiefern kann das Bundesgericht die Verfassungsmässigkeit einer unselbständigen Verordnung des Bundesrates überprüfen? (Erw. 3). 4. Art. 2 Abs. 2 lit. b des BRB vom 14. Dezember 1962 (betreffend den vorliegenden Fall missbräuchlicher Inanspruchnahme eines Doppelbesteuerungsabkommens) verstösst weder gegen den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 noch gegen Sinn und Zweck der Doppelbesteuerungsabkommen selbst (Erw. 4). 5. Die erwähnte Bestimmung des BRB gilt auch in bezug auf das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien vom 14. Juni 1966. - Ablehnung einer aus Art. 9 der VV zum VStG hergeleiteten Einwendung (Erw. 5).

94 II 37 () from 21. Mai 1968
Regeste: Vertragsanspruch oder Bereicherungsanspruch? (Erw. 4). Kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen beim blossen Putativauftrag (Erw. 5). Rechtsmissbrauch wegen Verzögerung in der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs? (Erw. 6). Zulässigkeit der Berufung auf Rechtsmissbrauch erst vor Bundesgericht (Erw. 6 a).

94 II 44 () from 9. Januar 1968
Regeste: Art. 3 Abs. 2 MSchG. Ein nicht oder nicht mehr als Marke geschütztes Wort ist schon dann Warenname, wenn nur ein bestimmter Kreis, z.B. nur die Fachleute, es allgemein zur Bezeichnung einer bestimmten Warenart verwendet. Bestätigung der Rechtsprechung (Erw. 6). Die Tatsache, dass die gleiche Ware einen zweiten Namen ("Elastomer") hat, nimmt dem andern Wort ("Spandex") die Eigenschaft als Gemeingut nicht (Erw. 7). Wer eine gemeinfreie Sachbezeichnung verwendet, begeht grundsätzlich weder eine Markenrechtsverletzung noch unlautern Wettbewerb (Erw. 8). Rechtsmissbräuchliches Verhalten des Inhabers einer eingetragenen Marke, der im Prozess den Standpunkt einnimmt, die angefochtene Marke sei gemeinfrei? (Erw. 9).

94 III 78 () from 22. Mai 1968
Regeste: Ein bedingter Verzicht auf eine bereits vollzogene Pfändung (insbesondere die Zustimmung zur einstweiligen "Sistierung" einer vollzogenen Lohnpfändung) ist nicht zulässig. Hebt das Betreibungsamt gestützt auf einen solchen Verzicht die Pfändung auf, so fällt grundsätzlich die Betreibung als solche dahin. Umstände, unter denen dem betreibenden Gläubiger nach Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) nicht entgegengehalten werden darf, die Betreibung sei infolge seiner Verzichtserklärung dahingefallen.

95 I 60 () from 28. Januar 1969
Regeste: Art. 51 HRegV. Voraussetzung zur Löschung einer Aktiengesellschaft wegen Verlegung des Sitzes in das Ausland (Erw. 1). Ein Gesellschaftsgläubiger kann die Wiedereintragung einer zu Unrecht gelöschten Gesellschaft erwirken, wenn er den Bestand der behaupteten Forderung glaubhaft macht und ein rechtliches Interesse an der Wiedereintragung nachweist. Kognitionsbefugnis der Handelsregisterbehörden (Erw. 2, 3 und 5). Die Wiedereintragung in das schweizerische Handelsregister erfolgt mit Wirkung auf den Zeitpunkt der ungerechtfertigten Löschung (Erw. 6).

95 I 512 () from 19. November 1969
Regeste: Verjährung öffentlichrechtlicher Ansprüche, insbesondere des Anspruchs auf Aufnahme in eine Beamtenversicherungskasse (hier: Sparversicherung). Es kann ohne Willkür angenommen werden, - dass öffentlichrechtliche Ansprüche des Privaten gegenüber dem Gemeinwesen auch ohne ausdrückliche Vorschrift verjähren (Erw. 3); - dass nicht nur Geldforderungen, sondern auch andere öffentlichrechtliche Ansprüche der Verjährung unterliegen (Erw. 4). Wann beginnt der Anspruch auf Aufnahme in die Versicherungskasse für das Personal des Kantons Zürich zu verjähren? Unhaltbarkeit der Annahme, dass der Beamte (schon vor der Aufnahme in die Kasse) monatlich fällig werdende Ansprüche auf Staatsbeiträge an die Kasse habe und sein Aufnahmeanspruch mit diesen Ansprüchen verjähre (Erw. 5).

95 II 14 () from 13. Februar 1969
Regeste: Persönliche Dienstbarkeit (Art. 781 ZGB) an einem öffentlichen Grundstück (Fischereirecht an einem Seegrundstück). Klage des Eigentümers eines an das belastete Grundstück grenzenden Grundstücks (Ufergrundstücks) auf Feststellung, dass ein Eingriff in das belastete Grundstück (Erstellen einer Bootsausfahrt), den der Eigentümer dieses Grundstücks dem Kläger unter Vorbehalt der Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten bewilligte, dessen Rechte nicht oder nur in einem geringfügigen, von ihm zu duldenden Masse beeinträchtige. 1. Streitwert (Erw. 1). 2. Art. 736 ZGB ist auf eine solche Klage nicht anwendbar (Erw. 2). 3. Klagerecht des Dritten, der geltend macht, dass das Dienstbarkeitsrecht ihm gegenüber gewissen Beschränkungen unterliege (Erw. 3). Streitgegenstand ist der Inhalt und Umfang dieses Rechts (Erw. 4). Rechtsmissbrauch des Dienstbarkeitsberechtigten wegen unnützer Rechtsausübung oder wegen krassen Missverhältnisses der Interessen? (Erw. 5).

95 II 109 () from 4. Februar 1969
Regeste: Internationales Privatrecht, Kauf, Abtretung. Anwendbares Recht beim Kauf (Erw. 2 a). Übervorteilung. Nichtigkeit des Vertrages wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Anfechtung; Frage offen gelassen (Erw. 2 b). Abstrakter oder kausaler Charakter der Abtretung; Frage offen gelassen (Erw. 2 b). Materielle Gültigkeit der Abtretung; anwendbares Recht (Erw. 3 a). Devisenrechtliches Abtretungsverbot. Verstoss gegen die schweizerische öffentliche Ordnung (Erw. 3 c). Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Forderung, deren Erwerb dem Schuldner nicht innert der Verjährungsfrist angezeigt wird (Erw. 4). Befreiende Wirkung einer Zahlung, die der Schuldner auf Grund eines ausländischen Erbscheines vornimmt (Erw. 5).

95 II 157 () from 18. Februar 1969
Regeste: Art. 697 OR. Das Recht auf Auskunfterteilung ist ein selbständiges Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs (Erw. 4). Der Grundsatz der Gleichbehandlung gewährleistet keine absolute Gleichbehandlung aller Aktionäre. Er ist nicht verletzt, wenn die unterschiedliche Behandlung von Aktionären nicht unsachlich, sondern ein angemessenes Mittel zur Erreichung eines gerechtfertigten Zweckes ist (Bestätigung der Rechtsprechung). Kognitionsbefugnis des Richters bei der Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen (Erw. 9). Veranschaulichung des Grundsatzes (Erw. 10-19).

95 II 221 () from 13. Februar 1969
Regeste: 1. Bauvertrag, vom dazu nicht ermächtigten Hotelgeranten abgeschlossen und vom Grundeigentümer nicht genehmigt. Art. 38 OR. Dem Bauunternehmer steht neben der vertraglichen Forderung gegen den Besteller eine Entschädigung nach Art. 672 ZGB gegen den Grundeigentümer zu. (Erw. 1). 2. Eine solche Entschädigung ist grundsätzlich immer geschuldet, wenn es nicht zur Trennung des eingebauten Materials nach Art. 671 Abs. 2 oder 3 ZGB kommt. (Erw 2, a). 3. Den Rechtsgrund der Entschädigung bildet das Akzessionsprinzip (Art. 667 Abs. 2 und Art. 671 Abs. 1 ZGB). Die Regeln betreffend ungerechtfertigte Bereicherung (Art. 62 ff. OR) sind nur ergänzend heranzuziehen. (Erw. 2, b). 4. Bei Anwendung des Art. 672 ZGB ist ein weiter Begriff des guten Glaubens massgebend. Gegenstand der "angemessenen Entschädigung" nach Art. 672 Abs. 1 ZGB ist nicht nur das eingebaute Material, sondern der ganze Bauaufwand, soweit sich daraus ein Wertzuwachs für das Grundstück ergibt. (Erw. 2, c). 5. Für die ihm nach Art. 672 Abs. 1 ZGB zustehende Entschädigung kann der gutgläubige Bauunternehmer die Eintragung eines Pfandrechts im Sinne des Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB verlangen. (Erw. 3).

95 II 354 () from 17. Juni 1969
Regeste: Markenrecht. Unterscheidbarkeit der Marken der Parteien (Elisabeth Arden, Arden und Ardena einerseits und Arlem anderseits). Art. 6 Abs. 1 MSchG (Erw. 1). Art. 6 bis MSchG. Diese Bestimmung lässt die Hinterlegung gleicher oder ähnlicher Warenzeichen zu, wenn ihr Gebrauch durch rechtlich selbständige, wirtschaftlich eng miteinander verbundene Inhaber (Konzerne) weder zur Täuschung des Publikums über Herkunft und Beschaffenheit der Ware geeignet ist noch sonstwie das öffentliche Interesse verletzt. Die Marken der Klägerin sind daher wegen ihrer wirtschaftlicden Zugehörigkeit zum Arden-Konzern gültig, obwohl sie sich von der Stammarke "Elisabeth Arden" nicht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 MSchG genügend unterscheiden. Die Beklagte kann daher der Klägerin nicht die Einrede entgegenhalten, sie sei wegen Nichtigkeit ihrer Marken nicht klageberechtigt (Erw. 2). Keine Verwirkung des Klagerechts, wenn der Inhaber der verletzten Marke vom Gebrauch eines verwechselbaren Zeichens keine Kenntnis gehabt hat (Erw. 3).

95 II 394 () from 16. Mai 1969
Regeste: Erbteilung. Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes. Das Begehren um Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 620 ZGB ist abzulehnen, wenn der Bewerber das Heimwesen in einem den Zwecken des bäuerlichen Erbrechtes zuwiderlaufenden Sinne zu verwenden beabsichtigt.

95 II 509 () from 27. August 1969
Regeste: 1. Art. 137 ZGB. Ehebruch, spezieller Scheidungsgrund. Wann ist die Klage rechtsmissbräuchlich? Zur Scheidung nach Art. 137 ZGB bedarf es nicht des Nachweises, dass die Ehe wegen des Ehebruches unheilbar zerrüttet und ihre Fortsetzung für den verletzten Ehegatten unzumutbar geworden sei (Erw. 3). Auch in anderen als den in Art. 137 Abs. 3 ZGB genannten Fällen kann die Berufung auf den Ehebruch des anderen Gatten rechtsmissbräuchlich sein. Art. 2 ZGB ist anwendbar, wenn die Ehe aus ausschliesslichem Verschulden des klagenden Ehegatten schon vollständig zerrüttet war, als der andere Gatte die ehebrecherischen Beziehungen anknüpfte (Erw. 4). 2. Art. 156 Abs. 1 ZGB. Kinderzuteilung. Anordnung einer vormundschaftlichen Aufsicht (Erw. 5 a).

95 II 555 () from 7. Oktober 1969
Regeste: Aktienrecht Art. 703 OR. Die statutarische Anordnung des Stichentscheides des Vorsitzenden in der Generalversammlung verstösst nicht gegen zwingendes Recht (Erw. 1 und 2). Geltung des Stichentscheides für Beschlüsse und Wahlen der Generalversammlung (Erw. 3). Die erwähnte Statutenbestimmung verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre nicht (Erw. 4). Art. 708 Abs. 4 und 5 OR. Anspruch der Minderheiten auf Vertretung im Verwaltungsrat (Erw. 5). Art. 646 und 660 OR. Wohlerworbenes Recht des Aktionärs auf verhältnismässigen Anteil am Reingewinn. Keine absolute Geltung des Grundsatzes (Erw. 6). Art. 2 ZGB. Kein Rechtsmissbrauch des Alleinaktionärs, der gegenüber einem in die Gesellschaft eintretenden Aktionär sich durch Vorbehalt des Stichentscheides in der Generalversammlung und der Einzelzeichnungsberechtigung den Einfluss auf das Unternehmen sichern will (Erw. 7).

96 I 11 () from 4. Februar 1970
Regeste: Art. 4 BV; Grundsatz von Treu und Glauben. Eine unrichtige behördliche Auskunft oder Zusicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen bindend (Bestätigung der Rechtsprechung).

96 II 4 () from 12. März 1970
Regeste: Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen; anwendbares Recht. Zeitlicher Geltungsbereich des Haager Abkommens vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht. Mehr als ein Jahr nach der Geburt des Kindes eingeleitete Klage eines österreichischen Kindes, das vor dem Inkrafttreten des Abkommens vom 24. Oktober 1956 für die Schweiz, d.h. vor dem 17. Januar 1965 geboren wurde und seinen gewöhnlichen Aufenthalt seit der Geburt in Osterreich hat, gegen einen seit der Zeugung des Kindes in der Schweiz wohnhaften Italiener. Die Unterhaltsansprüche für die Zeit vor dem 17. Januar 1965 beurteilen sich gemäss den damals geltenden innerstaatlichen schweizerischen Kollisionsregeln (BGE 84 II 602 ff.) nach schweizerischem Recht und sind wegen Versäumung der Klagefrist von Art. 308 ZGB verwirkt. Die Ansprüche für die Folgezeit richten sich dagegen nach dem gemäss Haager Abkommen anwendbaren österreichischen Recht, das die Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen nicht befristet.

96 II 161 () from 23. April 1970
Regeste: Eigentumsvorbehalt; Erfordernis der Registrierung am jeweiligen Wohnsitz des Erwerbers der Sache (Art. 715 Abs. 1 ZGB). - Wechselt der Erwerber den Wohnsitz, so verliert die Eintragung an seinem bisherigen Wohnsitz ihre Wirkung mit dem Ablauf von drei Monaten seit der Verlegung des Wohnsitzes ohne Rücksicht darauf, wann der Veräusserer oder sein Rechtsnachfolger hievon Kenntnis erhält (Art. 3 der Verordnung betr. die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, Fassung vom 29. Oktober 1962; Erw. 2). - Wohnsitz eines Geschäftsmannes, der mit seiner Familie vom Ort seiner Geschäftsniederlassung wegzieht. Haben seinem Namen beigefügte Ortsangaben in Gerichtsentscheiden und amtlichen Veröffentlichungen Bedeutung für den Beweis seines Wohnsitzes? (Art. 23 und 9 ZGB; Erw. 3). - Schutz des Veräusserers im Vertrauen auf solche Angaben? (Erw. 4). - Eintragung nach Eröffnung des Konkurses über den Erwerber? (Erw. 5).

96 II 236 () from 20. Juli 1970
Regeste: Markenschutz. Verwechslungsgefahr (Art. 6 MSchG). Sie beurteilt sich nach dem Gesamteindruck, den die einander gegenüberstehenden Zeichen in der Schweiz erwecken (Grundsatz der Territorialität). Verwechslungsgefahr zwischen den Marken VALVOLINE und HAVOLINE (Erw. 3-5).

96 II 305 () from 18. Juni 1970
Regeste: Auflösung des ehelichen Vermögens infolge des Todes eines Ehegatten; Berechnung des Vor- oder Rückschlags (Art. 214 ZGB). Ein einzig auf die Konjunktur zurückzuführender Mehr- oder Minderwert eines Gegenstandes, der zum eingebrachten Mannes- oder Frauengut gehört, berührt diese Berechnung nicht, sondern kommt dem Ehegatten zugut oder ist vom Ehegatten zu tragen, der den betreffenden Gegenstand eingebracht hat (Erw. 1a). Fall eines Hauses, das ein Mann vor der Eheschliessung mit Hilfe eines hiezu bestimmten Darlehens der Frau, die er später heiratete, auf seinen Namen als künftiges eheliches Heim erworben hat. Anspruch der Ehefrau auf Verzinsung ihres Darlehens während der Ehe? Aufwertung der Darlehensforderung proportional zum Wertzuwachs des Grundstücks? Umwandlung der Darlehensforderung in eine Ersatzforderung im Sinne von Art. 201 Abs. 3 ZGB, die unveränderlichist (Erw. 1 b). Das in der angegebenen Weise erworbene Grundstück gehört zwar dem Ehemann, ist aber nicht zu seinem eingebrachten Gut, sondern zur Errungenschaft zu rechnen, so dass der während der Ehe eingetretene Wertzuwachs in die Vorschlagsberechnung einzubeziehen ist (Erw. 1c).

96 II 325 () from 3. September 1970
Regeste: Bäuerliches Erbrecht. Gesamteigentum infolge Erbengemeinschaft oder einfacher Gesellschaft? Grundbuch. Vertragsauslegung. 1. Es ist zulässig, dass einzelne Erben nach Abfindung der andern die Erbengemeinschaft fortsetzen. Befugnis eines in der Erbengemeinschaft verbliebenen Erben oder eines Erben eines solchen, die Teilung des noch unverteilten Nachlasses zu verlangen (Art. 604 Abs. 1 ZGB) und beim Zutreffen der Voraussetzungen des Art. 620 ZGB diese Bestimmung anzurufen (Erw. 6 a). 2. Beweiskraft der Angaben des Grundbuchs über das zwischen Gesamteigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis (Art. 33 Abs. 3 GBV, Art. 9 Abs. 1 und 937 Abs. 1 ZGB; Erw. 6 b). 3. Beweis der Unrichtigkeit der im Grundbuch enthaltenen Angabe. Fortbestand des Gesamteigentums auf Grund eines andern als des im Grundbuch angegebenen Verhältnisses. Formelle Voraussetzungen der Umwandlung von Gesamteigentum in Miteigentum (Erw. 6 c). 4. Auslegung eines Vertrags, wonach zwei ledige Brüder unter Abfindung ihrer Geschwister das vom Vater hinterlassene Heimwesen übernehmen. Vollständige Erbteilung oder Fortbestand der Erbengemeinschaftunter den Übernehmern? Anzeichen für die vollständige Teilung und die Begründung einer einfachen Gesellschaft (Art. 530 OR). Abweisung des nach dem Tod eines der Übernehmer von einem Erben desselben gestellten Zuweisungsbegehrens wegen vollständiger Teilung der Erbschaft, zu der das streitige Heimwesen gehört hatte (Erw. 6 b).

96 III 93 () from 30. November 1970
Regeste: Beschwerde wegen Unpfändbarkeit. Örtlich zuständige Aufsichtsbehörde. Behandlung einer Beschwerde, die bei einer örtlich unzuständigen Behörde eingereicht wurde. 1. Beschwerden wegen Unpfändbarkeit (Art. 92 SchKG) gegen eine auf dem Wege der Rechtshilfe (Art. 89 SchKG) vollzogene Pfändung sind bei der Aufsichtsbehörde anzubringen, der das ersuchte Amt untersteht (Erw. 1). 2. Art. 139 OR ist auf Rechtsmittelfristen, insbesondere auf die Beschwerdefrist des Art. 17 Abs. 2 SchKG, nicht entsprechend anwendbar (Erw. 2). 3. Wiederherstellung der Beschwerdefrist nach dem dafür massgebenden Art. 35 OG? (Erw. 3; Frage hier gegenstandslos). 4. Ist Art. 75 Abs. 2 OG entsprechend anwendbar, wenn eine Beschwerde bei einer örtlich unzuständigen Behörde eingereicht wird? (Erw. 4 a; Frage offen gelassen). 5. Fall, dass die Pfändungsurkunde ihrem Sinne nach eine unrichtige Angabe darüber enthält, wo Beschwerde zu führen ist. Überweisung einer Beschwerde, die entsprechend dieser Angabe bei einer örtlich unzuständigen Behörde eingereicht wurde, an die zuständige Behörde.

97 I 125 () from 27. Januar 1971
Regeste: Kantonales Steuerrecht. Treu und Glauben. Willkür. Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben und des daraus folgenden Verbots widersprüchlichen Verhaltens im Steuerrecht. Verhältnis dieses Grundsatzes zum Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Besteuerung (Erw. 3). Voraussetzungen, unter denen der Erbe sich unrichtige Angaben, die der Erblasser in früheren Steuerverfahren gemacht hat, im Hinblick auf das Verbot widersprüchlichen Verhaltens entgegenhalten lassen muss (Erw. 4).

97 II 53 () from 9. März 1971
Regeste: Art. 681 Abs. 1 und 683 Abs. 2 ZGB; Art. 2 Abs. 1 und 126 Abs. 3 OR. Vorkaufsrecht auf unbeschränkte Zeit. Liegt eine übereinstimmende Willenserklärung über die Dauer des Vorkaufsrechtes nicht vor, so kann darüber nur hinweggesehen werden, wenn erwiesen ist, dass die Parteien der Befristung keine Bedeutung beigemessen haben. Andernfalls muss die Dauer des Vorkaufsrechtes zu den wesentlichen Bestandteilen des Vertrages gerechnet werden, folglich vertraglich geregelt sein.

97 II 72 () from 11. Februar 1971
Regeste: Unfallversicherung 1. Auslegungsgrundsätze, sog. "Unklarheitenregel" (Erw. 3 und 4). 2. Begriff des "Taglohnes" (Erw. 4).

97 II 153 () from 30. März 1971
Regeste: Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb. Art. 2 ZGB. Verwirkung des Klagerechts des Firmeninhabers (Erw. 1). Art. 951 Abs. 2 OR. Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Firmen von Aktiengesellschaften (Erw. 2). Art. 29 Abs. 2 ZGB. Namensanmassung einer Aktiengesellschaft, wenn sie den verwechselbaren Hauptbestandteil ihrer Firma im Geschäftsverkehr verwendet (Erw. 3). Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Unlauterer Wettbewerb durch Führung einer verwechselbaren Firma (Erw. 4).

97 II 289 () from 4. November 1971
Regeste: Rechtsgeschäfte unter Ehegatten, die das eingebrachte Gut der Ehefrau betreffen. Verpflichtung der Ehefrau zugunsten des Ehemannes? (Art. 177 Abs. 2 und 3 ZGB). 1. Ist ein Kaufvertrag zwischen einer Ehefrau und einer vom Ehemann beherrschten Aktiengesellschaft einem Rechtsgeschäft unter Ehegatten gleichzustellen? (Erw. 3). 2. Betrifft ein Kaufvertrag, durch den eine unter Güterverbindung lebende Ehefrau eine Liegenschaft gegen Übernahme der Grundpfandschulden und Ausstellung einer Schuldanerkennung für den diese Schulden übersteigenden Teil des Kaufpreises erwirbt, das eingebrachte Gut der Frau? Liegt in der Schuldübernahme eine Verpflichtung zugunsten des Ehemannes? (Erw. 3). 3. Eine Liegenschaft, welche eine unter Güterverbindung lebende Ehefrau durch ein gültiges Rechtsgeschäft zu Eigentum erwirbt, gehört, wenn die Voraussetzungen für die Entstehung von Sondergut (Art. 190, 191 ZGB) nicht erfüllt sind, grundsätzlich zu ihrem eingebrachten Gut, auch wenn sie gegen ein Entgelt erworben wurde und keine Ersatzanschaffung im Sinne von Art. 196 Abs. 2 ZGB vorliegt (Erw. 4). Der Vertrag, durch den die Ehefrau dem Ehemann an einer solchen Liegenschaft ein Kaufsrecht einräumt, bedarf deshalb zu seiner Gültigkeit der Zustimmung der Vormundschaftsbehörde (Erw. 2, 4).

97 II 390 () from 7. Dezember 1971
Regeste: Auflösung eines unter der Herrschaft des alten kantonalen Rechts begründeten Dauerschuldverhältnisses. Abgeurteilte Sache. Zusammengesetzter Vertrag. Analoge Anwendung der für gegenseitige Verträge geltenden Grundsätze. Art. 2 SchlT/ZGB. Um der Sittlichkeit willen aufgestellte Vorschriften sind auch auf Verträge anwendbar, welche unter der Herrschaft des alten kantonalen Rechts abgeschlossen worden sind (Erw. 3). Abgeurteilte Sache. Identität gleichlautender individualisierter Rechtsbegehren? Frage offen gelassen. Keine res iudicata liegt vor, wenn die zu vergleichenden Rechtsbegehren inhaltlich verschieden oder seit dem Vorprozess neue erhebliche Tatsachen eingetreten sind (Erw. 4). Art. 19 und 20 OR. Ein Energielieferungsvertrag, kraft welchem das Gemeinwesen einem Grossabnehmer Strom zu Vorzugspreisen überlässt, verstösst nicht gegen die öffentliche Ordnung (Erw. 5). Art. 2 Abs. 2 ZGB. Clausula rebus sic stantibus. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des richterlichen Eingriffes (Erw. 6). Art. 2 und 27 ZGB. Das Gemeinwesen kann einen auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Energielieferungsvertrag nicht nach Art. 27 ZGB, sondern nach Art. 2 ZGB durch Kündigung vorzeitig auflösen (Erw. 7). Kündbarkeit der Stromlieferungspflicht auf den Zeitpunkt, da die als Gegenleistung abgetretene Wasserrechtsverleihung abläuft (Erw. 9). Art. 74 Abs. 2 der Übergangsbestimmungen zum WRG. Die Dauer einer vor dem 25. Oktober 1908 erteilten Wasserrechtskonzession bestimmt sich nach dem damals massgebenden kantonalen Recht (Erw. 10).

98 IA 460 () from 22. November 1972
Regeste: Art. 4 BV; Grundsatz von Treu und Glauben, rechtliches Gehör. Treu und Glauben: Die Auskunft eines Sachbearbeiters ohne Entscheidungsbefugnis über den Stand eines Gesuchs bindet die Behörde nicht. Rechtliches Gehör: Anforderungen an die Begründungspflicht im Verwaltungsverfahren unter dem Gesichtspunkt von Art. 4 BV.

98 II 96 () from 24. Mai 1972
Regeste: Aktienkauf, Willensmängel, Genehmigung, Rechtsmissbrauch. Art. 31 OR. Genehmigung eines Kaufvertrages nach erfolgter Anfechtung? Frage offen gelassen (Erw. 3). Art. 2 ZGB. Der Aktionär, der den Streit über die Unverbindlichkeit des Kaufes ausnützt, um mit seinen Minderheitsstimmen die Kapitalerhöhung der Gesellschaft durchzuführen, handelt gegen Treu und Glauben (Erw. 4).

98 II 138 () from 30. Mai 1972
Regeste: Art. 6 Abs. 1 MSchG. 1. Anforderungen an die Unterscheidung von Wortmarken mit gemeinsamen Bestandteilen (Erw. 1). 2. Verwechslungsgefahr zwischen den Marken LUWA und LUMATIC (Erw. 2). 3. Keine Verwirkung des Klagerechts, wenn der Inhaber der verletzten Marke mit Rücksicht auf Geschäftsbeziehungen erst acht Jahre nach der Veröffentlichung des verwechselbaren Zeichens klagt, die Gegenpartei vorher aber in Abständen von 2-3 Jahren gewarnt hat (Erw. 3). 4. Das Verbot, eine verwechselbare Marke weiterhin zu verwenden, ist von Amtes wegen mit dem Hinweis auf die Strafdrohung des Art. 292 StGB zu verbinden (Erw. 4).

98 II 191 () from 24. Oktober 1972
Regeste: Strassenbau auffremdem Boden, Gewährleistung. 1. Art. 55 Abs. 1 lit. c OG, Art. 674 ZGB. Neue rechtliche Begründung in der Berufungsschrift. Begriff des Überbaues im Sinne von Art. 674 ZGB. Anwendung des Begriffes auf eine Strasse (Erw. 2). 2. Art. 973 ZGB, Art. 192 Abs. 1 und 194 Abs. 1 OR. Der gutgläubige Käufer eines Grundstückes braucht sich ein zwischen seinen Rechtsvorgängern vereinbartes, im Grundbuch aber nicht eingetragenes Wegrecht nicht entgegenhalten zu lassen, kann folglich vom Richter nicht verlangen, gegen die Gefahr der Entwehrung geschützt zu werden (Erw. 3). 3. Art. 197 und 201 OR. Anlegung einer Strasse als körperlicher Mangel eines Baugrundstückes. Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers, der sich auf den Grundbuchplan verlässt (Erw. 4).

98 II 221 () from 20. Juni 1972
Regeste: Art. 55 Abs. 1 lit. c OG. Anforderungen an den Berufungsantrag (Erw. 1). Genossenschaftsrecht. Art. 850 OR. Tragweite einer statutarischen Bestimmung, welche den Entscheid darüber, ob der Erwerber der Liegenschaft eines Mitgliedes Genossenschafter werde, der Genehmigung durch die Generalversammlung vorbehält (Erw. 3). Art. 839 OR. Nach dieser Vorschrift hat der Bewerber grundsätzlich kein klagbares Recht auf Aufnahme in die Genossenschaft (Bestätigung der in BGE 69 II 45 /6 begründeten Rechtsprechung; Erw. 4 und 5).

98 II 231 () from 11. Juli 1972
Regeste: Haftung des Luftfrachtführers. Warschauer Abkommen vom 12. Oktober 1929 (Haager Fassung). Lufttransportreglement vom 3. Oktober 1952 (Fassung vom 1. Juni 1962). Die Wirkung der Subrogation bei Zahlung durch den Versicherer untersteht dem auf den Versicherungsvertrag anwendbaren Recht. Ob der kantonale Richter von mehreren in Betracht fallenden ausländischen Rechten das anwendbare Recht zutreffend bestimmt hat, ist nicht eine Frage des Bundesrechts (Erw. 1 a). Die materielle Gültigkeit der Abtretung beurteilt sich nach dem Recht, das die abgetretene Forderung beherrscht (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 1 b). Art. 1 Abs. 2 WA. Anwendbarkeit. Greift das WA nicht Platz, so gilt das Recht am Sitz der Fluggesellschaft (Erw. 2). Nach Art. 8 LTR gelten die Bestimmungen des WA auch für Beförderungen, die dem WA nicht unterstehen, und sind die Vorschriften des LTR nur als ergänzendes Recht anwendbar (Erw. 3). Die beschränkte Haftung des Luftfrachtführers ist ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des Art. 22 Abs. 2 lit. a WA oder der Art. 25 WA und 10 LTR erfüllt sind (Erw. 4). Art. 25 WA und 10 LTR. Der Geschädigte hat die Voraussetzungen der unbeschränkten Haftung des Luftfrachtführers zu beweisen. Die fraglichen Bestimmungen schreiben über die Beweiswürdigung nichts vor (Erw. 5). Die unbeschränkte Haftung des Luftfrachtführers entfällt, wenn der Verlust des Frachtgutes auf zwei mögliche Tatbestände zurückzuführen ist und die subjektiven Voraussetzungen der Art. 25 WA und 10 LTR nur in einem Falle erfüllt sind (Erw. 8). Verneinung der unbeschränkten Haftung des Luftfrachtführers im konkreten Fall (Erw. 9 und 10). Das Begehren auf Ersatz des ganzen Schadens schliesst den Anspruch auf die nach Art. 9 lit. b LTR begrenzte Haftungssumme ein (Erw.11).

98 II 257 () from 23. November 1972
Regeste: Die Indexierung von Unterhaltsbeiträgen für eheliche oder aussereheliche Kinder (Art. 156 Abs. 2, 319 ZGB) durch den Richter ist grundsätzlich zulässig (Änderung der Rechtsprechung). Sie setzt voraus, dass erwartet werden darf, das Einkommen des Beitragspflichtigen werde sich der Teuerung anpassen (Erw. 7 lit. f). Anforderungen an die Indexklausel (Erw. 7 lit. g, h). Die Abänderungsklage (Art. 157, 320 ZGB) bleibt vorbehalten (Erw. 7 lit. i).

99 IA 113 () from 6. April 1973
Regeste: Zürcherische Gesetzgebung über das Bauwesen und die Gewässer. Eidg. Gewässerschutzgesetz vom 8. Oktober 1971. Befehl der kantonalen Behörde, einen Wohnwagen, den der Eigentümer ständig auf seinem Grundstück stehen lässt, samt Nebeneinrichtungen zu entfernen. 1. Die ausdrücklich bloss auf kantonales Recht gestützte Anordnung unterliegt insoweit, als sie der Sache nach in Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften über den Gewässerschutz ergangen ist, nicht der staatsrechtlichen Beschwerde, sondern der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1). 2. Neue Einwendungen, die in einer staatsrechtlichen Beschwerde wegen Willkür erhoben werden, sind in der Regel unzulässig (Erw. 4 a). 3. Übergangsrecht: Anwendbarkeit neuer Vorschriften auf ein im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits hängiges Verfahren (Erw. 4 b betr. das kantonale Recht; Erw. 9 betr. das eidg. Gewässerschutzgesetz). 4. Der Beseitigungsbefehl lässt sich ohne Willkür auf die kantonalen Vorschriften für Gebäude gründen, soweit er den Wohnwagen und die funktionell eng mit ihm verbundenen Nebeneinrichtungen betrifft, dagegen nicht in bezug auf eine Abwassergrube, die nach der Entfernung des Wohnwagens noch als Wasserspeicher für die Pflege eines Gartens verwendbar ist (Erw. 3 und 6). 5. Der Befehl, die Grube zu beseitigen, kann auch nicht auf die bundesrechtliche Ordnung des Gewässerschutzes gestützt werden (Erw. 10).

99 IA 305 () from 27. Juni 1973
Regeste: Art. 4 BV; Art. 181 Abs. 2 ZGB; Willkür; behördliche Genehmigung von Eheverträgen, die während der Ehe abgeschlossen werden. Unter dem Gesichtswinkel von Art. 4 BV ist nicht zu beanstanden, wenn die Vormundschaftsbehörde im Rahmen ihrer Prüfung auch die Kinderinteressen berücksichtigt (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Vormundschaftsbehörde handelt jedoch willkürlich, wenn sie den Kindern der vertragschliessenden Ehegatten vom Inhalt des Ehevertrags Kenntnis gibt. Ebenso verstösst es gegen Art. 4 BV, den Kindern ein Beschwerderecht zur Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses einzuräumen.

99 IB 150 () from 18. Mai 1973
Regeste: Gewässerschutz. 1. Anwendbarkeit des neuen Gewässerschutzgesetzes vom 8. Oktober 1971 in Fällen, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens hängig waren (Erw. 1). 2. Bewilligungen für Bauten ausserhalb des im generellen Kanalisationsprojekt abgegrenzten Gebietes (Art. 20 Gewässerschutzgesetz, Art. 27 Allgemeine Gewässerschutzverordnung). Begriff des sachlich begründeten Bedürfnisses (Erw. 2). 3. Anwendungsfall: Reparaturwerkstätte für Gesellschafts- und Lastwagen in der Nähe eines Autobahnanschlusses. Sachlich begründetes Bedürfnis bejaht (Erw. 3).

99 II 9 () from 15. Februar 1973
Regeste: Ehevertrag; Rechtsmissbrauch. Gütergemeinschaft. Ehevertragliche Zuweisung des ganzen Gesamtgutes an den überlebenden Ehegatten (Art. 226 Abs. 1 ZGB). Ein solcher Ehevertrag ist nicht schon dann rechtsmissbräuchlich, wenn er erst im Hinblick auf das unmittelbar bevorstehende Ableben des einen Ehegatten abgeschlossen wurde, sondern nur dann, wenn er lediglich die Interessen anderer Erben, vor allem der Kinder aus erster Ehe, in krasser Weise zu verletzen bestimmt ist (Erw. 4 c).

99 II 50 () from 1. Februar 1973
Regeste: Erstreckung des Mietverhältnisses. 1. Eine Kündigung gemäss Art. 267 OR braucht nicht begründet zu werden (Erw. 1). 2. Berufung auf Eigenbedarf im Sinne von Art. 267c lit. c OR, Beweis; Umstände, uniter denen der Eigenbedarf an Geschäftsräumen zu bejahen ist (Erw. 2).

99 II 55 () from 3. April 1973
Regeste: Anfechtung von Beschlüssen einer Generalversammlung. 1. Art. 706 Abs. 1 OR. Recht des Aktionärs zur Anfechtung (Erw. 1). 2. Art. 646, 652, 660 und 703 OR. Beschlüsse einer Generalversammlung, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Namenaktien um das Mehrfache zu erhöhen und die neuen Aktien den bisherigen in allen Teilen gleichzustellen; Erhöhungsgründe und Emissionsbedingungen, die weder den Anspruch des Aktionärs auf Gleichbehandlung, noch seine Rechte auf Beteiligung am Reingewinn und auf Anteil am Liquidationsergebnis verletzen, noch gegen Art. 2 ZGB und die Statuten verstossen (Erw. 2-5).

99 II 67 () from 1. März 1973
Regeste: Versicherungsvertrag. 1. Unmassgeblichkeit der Antworten des Versicherungsnehmers auf die Fragen in einem fremdsprachigen, der Aufsichtsinstanz nicht zur Genehmigung unterbreiteten Antragsformular? (Erw. 2). 2. Vertragsbestimmung, wonach der Versicherer für Schaden nicht haftet, der daraus entsteht, dass die vom Versicherungsnehmer im Antragsformular beschriebenen Sicherheitsvorkehren ohne Zustimmung des Versicherers aufgehoben oder abgeändert werden (Wegbedingung der Haftung des Versicherers für den Fall der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit im Sinne von Art. 29 VVG). Betrifft die Angabe des versicherten Juweliers über die Mindestzahl der während der Geschäftszeit in den Geschäftsräumen anwesenden Betriebsangehörigen eine Sicherheitsvorkehr im Sinne dieser Vertragsbestimmung? Auslegung dieser Klausel (Erw. 3). 3. Bedeutet die Unterschreitung der vom Versicherungsnehmer angegebenen Mindestzahl der anwesenden Betriebsangehörigen eine wesentliche Gefahrserhöhung? (Art. 28 VVG; Erw. 4). Pflicht derkantonalen Gerichte, das Bundesrecht von Amtes wegen anzuwenden (Erw. 4 Abs. 1). Folgen einer vom Versicherungsnehmer herbeigeführten Gefahrserhöhung (Erw. 4 lit. a, b): Die Anwendung von Art. 28 Abs. 1 VVG setzt u.a. eine Anderung mit Bezug auf eine erhebliche Gefahrstatsache voraus. Begriff der Gefahrstatsache; Vermutung der Erheblichkeit (Art. 4 VVG). Die Antwort des Versicherungsnehmers auf die Frage nach der Mindestzahl der Anwesenden betrifft eine als erheblich zu vermutende Gefahrstatsache (Erw. 4 c). Besteht zwischen dieser Antwort und weitern Antworten des Versicherungsnehmers ein Widerspruch, um dessen Behebung der Versicherer sich hätte bemühen sollen? (Erw. 4 d). Nachweis, dass die Angabe des Versicherungsnehmers über die Mindestzahl der Anwesenden den Entschluss des Versicherers, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen abzuschliessen, nicht beeinflusst hat; Verwerfung der Einrede der Gefahrserhöhung auf Grund dieses Nachweises (Erw. 4 e, f). 4. Kürzung der Versicherungsleistung wegen Mitverschuldens des Versicherungsnehmers bei Beantwortung der Frage nach der Mindestzahl der Anwesenden? (Erw. 5).

99 II 104 () from 3. April 1973
Regeste: Art. 6 Abs. 1 und 3, 7 bis Abs. 1, 3 und 5, 9 Abs. 1 und 2 MSchG. 1. Ein Verband kann dasselbe Zeichen als Kollektivmarke für die Waren seiner Mitglieder und als Individualmarke für eigene Waren eintragen lassen. Gesetzlicher Zweck und Gebrauch der Kollektivmarke (Erw. 1-4). 2. Auf die Nichtigkeit einer Marke kann sich jedermann berufen, der ein schutzwürdiges Interesse hat. Das gilt auch für den Inhaber einer jüngeren Marke, wenn er vom Inhaber der nichtigen wegen Markenverletzung verfolgt wird; Rechtsfolgen (Erw. 5). 3. Verwechselbarkeit zwischen der Individualmarke SILVA THINS und der Kollektivmarke SILVA; gänzliche Warenverschiedenheit, Verstoss der Kollektivmarke gegen ältere Rechte Dritter (Erw. 6-9)?

99 II 290 () from 18. Dezember 1973
Regeste: Mietrecht. Die aus dem Vertrauensprinzip abgeleitete Unklarheitsregel gilt nicht, wenn beide Parteien bei der Fassung des Vertragstextes mitgewirkt haben (Erw. 4 und 5). Klausel, die dem Mieter das Recht einräumt, den Vertrag nach Ablauf einer fest vereinbarten Dauer zu verlängern. Anpassung des bisherigen Mietzinses an die von den Parteien nicht näher umschriebenen "veränderten Verhältnisse" (Erw. 6).

100 IB 37 () from 11. März 1974
Regeste: Handelsregister. Voraussetzungen, unter denen ein Gesellschaftsgläubiger verlangen darf, dass eine gelöschte Gesellschaft im Register wieder eingetragen wird (Bestätigung der Rechtsprechung).

100 IB 137 () from 3. Mai 1974
Regeste: Stiftungsaufsicht. Anpassung der Statuten und Reglemente der Personalfürsorgeeinrichtungen an das neue Arbeitsvertragsrecht. 1. Treffen die Organe einer rechtsbeständigen Stiftung eine widerrechtliche Massnahme oder sind einzelne Bestimmungen der Stiftungsurkunde nicht mehr gesetzeskonform, so hat die Aufsichtsbehörde nicht nach Art. 88 Abs. 2 ZGB vorzugehen, sondern von ihrem Aufsichtsrecht im Sinne von Art. 84 Abs. 2 ZGB Gebrauch zu machen. Dabei ist die Aufsichtsbehörde befugt, unmittelbar einzugreifen und die Stiftungsorgane zur notwendigen Korrektur zu zwingen (Erw. I 2a). 2. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Verfügungen der Aufsichtsbehörde über Stiftungen (Erw. I 2a). 3. Auslegung von Art. 7 Abs. 2 der Schluss- und Übergangsbestimmungen zum Zehnten Titel des OR, dem neuen Arbeitsvertragsrecht. Die Frist von fünf Jahren für die Anpassung der Statuten und Reglemente der bestehenden Personalfürsorgeeinrichtungen hat sowohl formelle als auch materielle Wirkung (Erw. III).

100 II 24 () from 12. Februar 1974
Regeste: Teilweise Entwehrung. 1. Art. 192 Abs. 1 OR. Gewährleistungspflicht des Verkäufers, der sich als Alleineigentümer einer Parzelle ausgibt. 2. Art. 193 Abs. 1 und 2 OR. Ein gerichtlicher Vergleich, den der Käufer mit dem Dritten abschliesst, ist kein Prozessergebnis im Sinne dieser Bestimmungen. 3. Art. 194 Abs. 1 OR. Pflichten des Käufers, der das Recht des Dritten während eines hängigen Prozesses anerkennt.

100 II 105 () from 28. März 1974
Regeste: Altrechtliche Reallast; intertemporales Recht (Art. 2 und 17 SchlT/ZGB). 1. Eine unter dem alten zürcherischen Recht gültig errichtete Reallast, gemäss welcher der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet ist, auf eine diesem Grundstück zustehende Bauverbotsdienstbarkeit nicht zu verzichten, steht weiterhin unter dem alten Recht, soweit sie nicht mit Bestimmungen des neuen Rechts in Widerspruch steht, die um der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit willen erlassen worden sind (Erw. 1). 2. Eine Vorschrift hat nicht schon dann Ordre-public-Charakter, wenn sie zwingender Natur ist, sondern nur, wenn sie grundlegende sozialpolitische und ethische Anschauungen des Gesetzgebers verkörpert (Erw. 2). 3. Prüfung der Ordre-public-Widrigkeit der streitigen Reallast unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Untrennbarkeit der Dienstbarkeit vom berechtigten Grundstück (Erw. 3a), der Identität der Dienstbarkeit (Erw. 3b) sowie des Verbots der Mehrbelastung des dienenden Grundstücks (Erw. 3c).

100 II 245 () from 11. Juli 1974
Regeste: Die Indexierung von Renten für geschiedene Ehegatten nach Art. 152 und Art. 151 Abs. 1 ZGB, soweit sie Ersatz für den verlorenen ehelichen Unterhaltsanspruch darstellen, durch den Richter ist grundsätzlich zulässig (Änderung der Rechtsprechung). Sie darf aber nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass der Pflichtige in den Genuss des vollen Teuerungsausgleichs gelangt. Die Abänderungsklage gemäss Art. 153 Abs. 2 ZGB bleibt vorbehalten (Erw. 3-6). Ist die Scheidung in Rechtskraft erwachsen, bevor die vermögensrechtlichen Folgen geregelt wurden, muss die Kapitalabfindung nach Art. 151 ZGB erst verzinst werden, wenn ihre Höhe rechtskräftig festgesetzt worden ist (Erw. 7).

100 II 270 () from 14. November 1974
Regeste: Internationales Ehegüterrecht: Art. 31 Abs. 3 NAG. Schweizerische Ehegatten, die aus dem Ausland in die Schweiz zurückgekehrt sind und deren güterrechtlichen Verhältnisse vom ausländischen Recht beherrscht werden, können sich nicht nur durch eine Erklärung im Sinne von Art. 20 NAG, sondern auch durch den Abschluss eines Ehevertrages, in dem ein schweizerischer Güterstand gewählt wird, dem schweizerischen Ehegüterrecht unterstellen (Erw. 3). Ehevertragliche Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten (Art. 214 Abs. 3 ZGB) Rückwirkung auf die gesamte Dauer der Ehe? (Erw. 4).

100 II 345 () from 26. September 1974
Regeste: Darlehen. 1. Auslegung des Vertrages nach dessen Wortlaut und dem Verhalten der Parteien (Erw. 1). 2. Art. 2 ZGB. Darlehen auf Lebenszeit des Darleihers: Unzumutbarkeit wegen Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erw. 2)? 3. Art. 107 OR. Der Darleiher kann nach dieser Vorschrift vom Vertrag zurücktreten, wenn der Borger fälligen Zins nicht bezahlt (Erw. 3). 4. Art. 83 und 316 OR. Diese Bestimmungen ermächtigen den Darleiher nicht, den Vertrag wegen ausstehender Zinse sofort aufzulösen, ohne sich an Art. 107 OR zu halten (Erw. 4).

100 II 368 () from 17. Dezember 1974
Regeste: Girovertrag mit Kontokorrentabrede, Ermächtigung. 1. Wer im Namen einer Gesellschaft einen Girovertrag mit einer Bank abschliesst und für sie ein Konto eröffnet, muss dazu ermächtigt sein (Erw. 3). 2. Pflichtwidriges Verhalten einer Bank, die sich um diese Ermächtigung nicht kümmert (Erw. 4). 3. Art. 470 Abs. 2 OR. Widerruf der Anweisung gegenüber dem Angewiesenen, wenn offen ist, ob dieser die Gutschrift dem Begünstigten mitgeteilt hat (Erw. 5). 4. Art. 2 Abs. 2 ZGB. Wer für mangelnde Vertretungsmacht nicht einzustehen hat, handelt nicht missbräuchlich, wenn er sich darauf beruft (Erw. 6).

100 II 395 () from 22. Oktober 1974
Regeste: Art. 944 Abs. 1 und 956 Abs. 2 OR, Art. 1 UWG. 1. Klage aus Firmen- und Wettbewerbsrecht wegen Gebrauchs einer Firmenbezeichnung; Zulässigkeit der Berufung ohne Rücksicht auf den Streitwert (Erw. 1). 2. Art. 2 ZGB. Untergang von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen aus Firmenrecht und unlauterem Wettbewerb infolge unbegründeten Zuwartens mit der Klage (Erw. 2, 3 und 4b). 3. Art. 44 Abs. 2 HRegV. Zulässigkeit einer Kurzbezeichnung, die Bestandteil der Firma ist, aber nur in Werbetexten, Inseraten und dergleichen verwendet wird (Erw. 4a).

101 IA 39 () from 24. Februar 1975
Regeste: Art. 59 BV; Prorogation bei Zweigniederlassung; Grundsatz von Treu und Glauben. 1. Voraussetzungen, unter denen sich eine Firma am Orte ihres Zweigbetriebes belangen lassen muss (E. 1). 2. Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch im Zivilprozessrecht, insbesondere muss sich ein Vertragspartner, aus dessen Erklärungen die Gegenpartei nach Treu und Glauben den Schluss auf eine "Domizilnahme" ziehen durfte und musste, bei seinen so verstandenen Äusserungen ohne Rücksicht auf einen abweichenden inneren Willen behaften lassen (E. 3 und 4).

101 II 86 () from 4. Juni 1975
Regeste: Art. 267a Abs. 3 OR; Erstreckung des Mietverhältnisses. 1. Der Richter kann die Klagefristen dieser Bestimmung grundsätzlich weder verlängern noch wiederherstellen, wenn sie versäumt worden sind (Erw. 2). 2. Die Frist für das zweite Erstreckungsbegehren ist auch dann zu beachten, wenn über das erste noch nicht entschieden worden ist (Erw. 3).

101 II 277 () from 1. Oktober 1975
Regeste: Art. 340a OR; Konkurrenzverbot mit Karenzentschädigung. 1. Auslegung und Rechtsfolgen eines entgeltlichen Konkurrenzverbotes, das mit einer massiven Konventionalstrafe verbunden ist (Erw. 1a). 2. Berufswechsel des Arbeitnehmers, der deswegen eine Verdiensteinbusse erleidet und die Karenzentschädigung beansprucht (Erw. 1b und c). 3. Die Entschädigung ist nicht erst nach Ablauf der Verbotsdauer fällig, wenn sie gemäss Abrede monatlich geschuldet ist (Erw. 2).

101 II 293 () from 22. April 1975
Regeste: Art. 9 Abs. 1 MSchG; Gebrauch einer Marke. 1. Art. 5 Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Übereinkommens von 1892. Gebrauch einer Marke durch eine Gesellschaft in Deutschland; Berufung einer Schweizer Firma auf diesen Gebrauch (Erw. 1). 2. Art. 1 OR, Art. 5 und 6bis MSchG. Lizenzvertrag über Markenrechte zwischen Gesellschaften, die ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben, wirtschaftlich eng verbunden sind und Waren gleicher Qualität vertreiben; anwendbares Recht; Auslegung des Vertrages nach dessen Sinn und Zweck (Erw. 2).

102 II 12 () from 14. Januar 1976
Regeste: Art. 267a Abs. 4 OR. Will der Vermieter die Vertragsbedingungen im Sinne dieser Bestimmung durch den Richter ändern lassen, so hat er das Gesuch bereits im Verfahren zu stellen, in dem über die vom Mieter beantragte Verlängerung des Mietverhältnisses zu entscheiden ist.

102 II 53 () from 20. Januar 1976
Regeste: 1. Art. 43 Abs. 1 und 55 Abs. 1 lit. c OG. Gegen Entscheide, die auf kantonalem Recht beruhen, ist die Berufung nur zulässig, wenn der kantonale Gesetzgeber bei der Regelung der Frage verpflichtet war, auf Bundesrecht Rücksicht zu nehmen (Erw. 1). 2. Art. 2 ZGB setzt der Anwendung des kantonalen Rechts keine Schranken (Erw. 2).

102 II 136 () from 17. August 1976
Regeste: Unterstellung der Erbfolge unter das Recht des Heimatstaates (Art. 22 Abs. 2 und Art. 32 NAG); Pflichtteilsrecht (Art. 470 f. ZGB). 1. Rechtsmissbräuchliche Unterstellung der Erbfolge unter das Heimatrecht? (Erw. 3). 2. Das Pflichtteilsrecht nach Art. 470 f. ZGB hat nicht Ordre public-Charakter (Erw. 4).

102 II 243 () from 28. September 1976
Regeste: Vorkaufsrecht auf unbestimmte Zeit. 1. Art. 55 Abs. 1 lit. c OG. Anmeldung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes während des Berufungsverfahrens; neue Tatsache und Einrede (Erw. 1). 2. Art. 1 und 18 Abs. 1 OR; Art. 681 Abs. 1 und 3 ZGB. Auslegung eines Vertrages, der die zeitliche Geltung des Vorkaufsrechtes und die Dauer der Vormerkung im Grundbuch verschieden regelt (Erw. 2). Gültigkeit eines auf unbestimmte Zeit vereinbarten Vorkaufsrechtes (Erw. 3; Bestätigung der Rechtsprechung). 3. Art. 216 OR und 657 Abs. 1 ZGB. Ist der Kaufpreis einer Liegenschaft richtig beurkundet worden, so kann der Verkäufer sich dem Vorkaufsberechtigten gegenüber nicht auf einen höheren Wert berufen (Erw. 4).

102 II 265 () from 22. September 1976
Regeste: Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen. 1. Kein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Aktionäre, wenn ein Kapitalerhöhungsbeschluss nicht für alle Aktionäre dieselben wirtschaftlichen Folgen zeitigt (Erw. 1). 2. Das Gleichbehandlungsgebot ist nicht lex specialis zu Art. 2 ZGB im Aktienrecht (Praxisänderung, Erw. 2). 3. Überprüfung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses auf Rechtsmissbrauch nicht nach allgemeinen Kriterien, sondern auf Grund der besonderen Umstände des einzelnen Falles (Erw. 3). 4. Umstände, unter denen Rechtsmissbrauch zu verneinen ist (Erw. 4).

102 II 286 () from 4. Mai 1976
Regeste: Art. 1 Abs. 1 UWG. 1. Wer in Werbetexten für Fernunterricht weitere Informationen verspricht und Interessenten, die sich daraufhin melden, ohne Ankündigung durch Vertreter zuhause aufsuchen lässt, handelt noch nicht unlauter im Sinne des UWG (Erw. 2). 2. Unlauteren Wettbewerb begeht hingegen, wer seine Fernschule öffentlich als die grösste der Schweiz rühmt, obschon sich dies bei objektiver Betrachtungsweise nicht sagen lässt (Erw. 3).

102 II 313 () from 18. November 1976
Regeste: Art. 214 Abs. 3 ZGB. Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten. Die ehevertragliche Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten unter dem Güterstand der Güterverbindung ist als Schenkung auf den Todesfall im Sinne von Art. 245 Abs. 2 OR anzusehen. Sie unterliegt wie eine Verfügung von Todes wegen der Herabsetzung, soweit die Pflichtteilsrechte der Nachkommen verletzt sind (E. 3-5).

102 II 401 () from 21. Dezember 1976
Regeste: Art. 20 OR. Vertrag mit widerrechtlichem Inhalt. 1. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung vom 10. Januar 1973 über die Kleinkredit- und Abzahlungsgeschäfte. Zweck des Verbotes, vor der vollen Rückzahlung eines älteren Darlehens ein neues zu gewähren (Erw. 1). 2. Ein diesem Verbot widersprechender Darlehensvertrag ist nach dem Sinn und Zweck der Norm als nichtig zu betrachten. Auslegung des Verbotes nach den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte ähnlicher Normen (Erw. 2 und 3). 3. Art. 66 OR. Umstände, die eine Rückforderung der Darlehenssumme nicht zulassen (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 4 und 5).

102 III 1 () from 19. Januar 1976
Regeste: Betreibung einer unverteilten Erbschaft (Art. 65 Abs. 3 SchKG). Die Gültigkeit der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Willensvollstrecker hängt nicht davon ab, ob dieser bzw. der Betreibende gutgläubig ist.

102 III 165 () from 31. August 1976
Regeste: Arrestbefehl, der auf ein Grundstück lautet, das im Grundbuch auf den Namen einer Immobiliengesellschaft eingetragen ist, deren sämtliche Aktien der Arrestschuldner erworben hat. Widerspruchsklage (Art. 109 SchKG). 1. Ob der Arrestgläubiger seine Forderung hinreichend glaubhaft gemacht hat, ist im Prozess zwischen dem Drittansprecher und dem Arrestgläubiger nicht zu prüfen (E. I/1). 2. Es geht nicht an, die Zwangsvollstreckung durch eine wörtliche Auslegung von Art. 10 VZG verhindern zu wollen, wenn nach der zivilrechtlichen Praxis die rechtliche Dualität von Gesellschaft und Alleinaktionär wegen Rechtsmissbrauchs unbeachtlich ist (E. I/2). 3. Dass - wie der Gläubiger vorbringt - der Schuldner im Zeitpunkt des Arrestvollzuges noch Inhaber aller Aktien der Gesellschaft war, ergibt sich normalerweise aus einer negativen Tatsache, nämlich aus dem Fehlen einer Zession an einen Dritten. Die Gesellschaft, die geltend macht, die Aktien hätten damals nicht mehr dem Schuldner gehört, hat demzufolge nach Treu und Glauben zum Beweis beizutragen, indem sie eine Zession nachweist (E. II/2). 4. Besondere Gründe, die im vorliegenden Fall gestützt auf die Rechtsprechung den Schluss zulassen, die Gesellschaft hafte für die Schulden des Alleinaktionärs (E. II/3).

102 IV 145 () from 22. Oktober 1976
Regeste: 1. Art. 28 StGB in Verbindung mit Art. 13 lit. b UWG. Eine Aktiengesellschaft, die seinerzeit Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs gestellt hat, und die in der Folge durch Konkurs aufgelöst wurde, ist aus dem Wettbewerb ausgeschieden. Für allfällige nach ihrer Auflösung begangene Widerhandlungen gegen das UWG ist sie nicht mehr strafantragsberechtigt. Art. 28 Abs. 4 StGB ist im Falle der Auflösung einer Aktiengesellschaft nicht anwendbar. 2. Art. 2, 13 UWG. Hat der Mitbewerber die Zivilklage verwirkt, dann ist er zur Stellung des Strafantrages nicht befugt, da nach dem Gesetz der zivilrechtliche Schutz im Vordergrund steht und die strafrechtliche Sanktion von dessen Existenz abhängt.

103 IA 115 () from 29. Juni 1977
Regeste: Art. 4 BV; Vermögensgewinnsteuer; Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von Gratisaktien. 1. Bei Gratisaktien erfolgt der Erwerb im Sinne von Art. 77 Abs. 2 des bernischen Steuergesetzes im Zeitpunkt der Ausgabe (Erw. 3 und Erw. 4). 2. Als Erwerbspreis der Gratisaktien gilt ihr Verkehrswert im Zeitpunkt der Ausgabe (Erw. 5).

103 II 41 () from 3. Mai 1977
Regeste: Art. 47 Abs. 1 OG. Voraussetzungen für die Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche, Begriff des Streitgenossen; Anwendung des Art. 24 Abs. 2 BZP (Verdeutlichung der Rechtsprechung; E. 1). Art. 14 und Art. 15 BMM. Begriff des missbräuchlichen Mietzinses, Verhältnis zwischen den beiden Bestimmungen (E. 3, E. 4b). Ratio legis und Anwendung des Art. 15 lit. a (E. 4a, E. 5a). Grenzen der Ermittlungsbefugnis des Richters im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 BMM (E. 5b).

103 II 96 () from 13. Mai 1977
Regeste: Art. 667 Abs. 1 ZGB (Verhältnis zwischen Luftrecht und Grundeigentum). 1. Abgesehen von den im Luftfahrtgesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen steht der Luftraum der Luftfahrt nur soweit zur Verfügung als die dem Grundeigentümer vom Privatrecht eingeräumten Rechte nicht beeinträchtigt werden (E. 2). 2. Das Überfliegen eines Grundstücks in geringer Höhe ohne vertragliche Bewilligung des Grundeigentümers in der Umgebung eines privaten Flugplatzes ist widerrechtlich (E. 3). 3. Ist die Errichtung einer Baute in der Anflugschneise eines Flugplatzes, mit der unter anderem auch die Verhinderung des Flugbetriebs bezweckt wird, rechtsmissbräuchlich? (E. 4).

103 II 339 () from 18. Oktober 1977
Regeste: Fabrikmarken. Art. 9 Abs. 1 MSchG. Klage auf Löschung einer Marke, deren Inhaber während drei aufeinanderfolgenden Jahren keinen Gebrauch von ihr gemacht hat. Aktivlegitimation (E. 2 und E. 3). Art. 3 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Nichtigkeit der Eintragung der Marke "More" wegen ihres beschreibenden Charakters (E. 4).

103 IV 162 () from 2. Juni 1977
Regeste: Art. 186 StGB, Hausfriedensbruch. 1. Begriff (Erw. 1 und 2). 2. Nach geltendem Zivilrecht kann der Ehemann gegen den Willen der Ehefrau einer Drittperson das Haus verbieten; die Ehefrau kann nicht durch eigene Einladung das vom Ehemann erlassene Hausverbot unwirksam machen (Erw. 3).

104 IB 288 () from 28. November 1978
Regeste: Gesuch um sofortige Zahlung in der voraussichtlichen Höhe der Verkehrswertentschädigung für das enteignete Grundstück (Art. 19bis Abs. 2 EntG). 1. Gegen Entscheide, mit denen die grundsätzliche Zulässigkeit eines Gesuchs des Enteigneten um eine Anzahlung im Sinne von Art. 19bis Abs. 2 verneint wird, steht die Verwaltungsgerichtsbeschwerde offen; der Ausschluss dieses Rechtsmittels in der genannten Bestimmung bezieht sich nur auf Entscheide, mit denen der Betrag der Zahlung festgesetzt wird (E. 2). 2. Der Präsident der ESchK kann allein und vorweg über die grundsätzliche Zulässigkeit des Gesuchs aus formellen und materiellen Gründen befinden. Die Festsetzung des Betrages steht dagegen der ESchK zu (E. 3). 3. Die Zahlung nach Art. 19 bis Abs. 2 kann auch jener Enteignete beanspruchen, der Einsprache erhoben hatte, sofern diese inzwischen endgültig abgewiesen worden ist (E. 4a). 4. Das fragliche Gesuch kann auch nach der Einigungsverhandlung noch gestellt werden: aus Art. 19bis Abs. 2 lässt sich keine Pflicht des Enteigneten herleiten, ein allfälliges Gesuch spätestens an jener Verhandlung zu stellen, und keine Gesetzesbestimmung droht ausdrücklich die Verwirkung des Anspruchs für den Fall an, dass der Enteignete die Geltendmachung an der Einigungsverhandlung unterlässt (E. 4b).

104 II 32 () from 1. März 1978
Regeste: Art. 736 Ziff. 4 OR. Klage eines Minderheitsaktionärs auf Auflösung von Gesellschaften. 1. Die Auflösungsklage kann nicht mit Generalversammlungsbeschlüssen begründet werden, die nicht angefochten oder vom Richter als zulässig bezeichnet worden sind; Rücksicht auf wirtschaftliche Folgen einer Auflösung (E. 1, E. 2 a und c-f). 2. Zur Auflösung genügt auch nicht, dass Dritte Rechte ausgeübt haben, auf die der Kläger selber verzichtet hat (E. 2 b). 3. Umstände, welche die Auflösung vor allem dann nicht rechtfertigen, wenn sie zusammen mit voraussehbaren Schwierigkeiten gewürdigt werden (E. 3).

104 II 99 () from 14. März 1978
Regeste: Grundstückkauf, rechtsmissbräuchliche Anrufung eines Formmangels; Art. 216 OR, Art. 2 ZGB. Unbeachtlichkeit des Formmangels wegen rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung (E. 2b, 3). Rechtsmissbräuchliche Anrufung der Formnichtigkeit, wenn der formnichtige Vertrag zur Hauptsache erfüllt wurde? (Verdeutlichung der Rechtsprechung; E. 3). Weitere Umstände, die auf Rechtsmissbrauch schliessen lassen (E. 4).

104 II 145 () from 2. März 1978
Regeste: Art. 142 Abs. 2 ZGB; Widerspruchsrecht gegen die Scheidungsklage des überwiegend schuldigen Gatten. Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen sich ein Ehegatte der Scheidungsklage des überwiegend schuldigen Teils widersetzt. Hat jedoch der Gatte, der sich auf sein Widerspruchsrecht gegen die Scheidungsklage beruft, selber jede wirkliche Bindung an die Ehe verloren und hält er nur noch der Form halber am Eheband fest, so muss er ein schützenswertes Interesse an der Fortdauer der Ehe geltend machen können, um die Abweisung der Scheidungsklage zu erreichen. Ist dies nicht der Fall, erscheint die Anrufung von Art. 142 Abs. 2 ZGB als rechtsmissbräuchlich.

104 II 204 () from 27. Juni 1978
Regeste: Art. 322 Abs. 1 OR. Ob der Arbeitgeber durch eine Vereinbarung mit einem Arbeitnehmer, den Grundlohn zu kürzen, eine zwingende Bestimmung über Teuerungszulagen umgehen wolle, hängt von den Umständen des Einzelfalles, namentlich vom gesamten Verhalten der Beteiligten ab.

104 II 314 () from 28. November 1978
Regeste: Art. 373 Abs. 2 OR und Art. 5 Ziff. 1 der Bedingungen für den Bau von Nationalstrassen. 1. Sinn und Zweck dieser Bestimmungen (E. a). 2. Eine Erhöhung des Werklohnes durch den Richter setzt voraus, dass zum voraus bestimmte oder bestimmbare Preise vereinbart worden sind, ausserordentliche Umstände die Ausführung des Werkes aber übermässig erschwert haben und dies nicht einem Verhalten des Unternehmers zuzuschreiben ist (E. b).

104 IV 90 () from 9. Juni 1978
Regeste: Art. 32, 220 StGB, Art. 2 ZGB. Entziehen und Vorenthalten von Unmündigen. 1. Der Elternteil, dem das Besuchsrecht verkürzt wurde, ist nicht berechtigt, den Ausfall eigenmächtig zu kompensieren (E. 1a). 2. Die eigenmächtige Überschreitung des Besuchsrechts schliesst Straflosigkeit wegen erlaubter Selbsthilfe aus (E. 2). 3. Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Strafantragsrechts. Voraussetzungen (E. 3).

105 IB 6 () from 21. Februar 1979
Regeste: Nationalstrassen. Landumlegung, Enteignung; Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen, die im Landumlegungsverfahren nicht befriedigt werden konnten. Art. 41 Abs. 2 EntG, Art. 31 und 33 ff. NSG, Art. 23 VV zum NSG. 1. Die Einrede der Verwirkung gemäss Art. 41 Abs. 2 EntG kann vom Enteigner nur in den Fällen erhoben werden, wo eine öffentliche Planauflage (Art. 30 EntG) stattfand oder die Eigentümer eine persönliche Anzeige im Sinne von Art. 33 und 34 EntG erhielten (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Fall, wo für den Erwerb des für den Nationalstrassenbau benötigten Landes parallel sowohl ein Enteignungsverfahren für einzelne (hier: überbaute) Grundstücke als auch ein Landumlegungsverfahren eingeleitet wurden (E. 2b). 2. Verpflichtung des Staates, die an der Landumlegung teilnehmenden Grundeigentümer für die nach der Neuzuteilung noch bestehenden Nachteile zu entschädigen (E. 3b). 3. Verjährung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen. Grundsätze (E. 3a). Ersatzansprüche, die im Landumlegungsverfahren nicht befriedigt werden konnten (Art. 23 VV zum NSG), sind innert einer Frist von 5 Jahren seit Entstehung des Anspruches geltend zu machen (E. 3c und d).

105 IB 154 () from 13. Juli 1979
Regeste: Schweizerbürgerrecht, Wiedereinbürgerung. Art. 21 BüG. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf dem Gebiet des Schweizerbürgerrechts (E. 1). 2. Materielle Voraussetzungen für die Anwendung des Art. 21 BüG (E. 2). 3. Frist zur Einreichung eines Gesuchs nach Art. 21 BüG. Wiederherstellung der Frist gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben? Frage offen gelassen (E. 3-5).

105 II 39 () from 14. Februar 1979
Regeste: Überstundenarbeit. Art. 321c Abs. 3, 341 Abs. 1 und 357 Abs. 2 OR. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer weder ausdrücklich noch stillschweigend auf Lohn verzichten, der ihm aus Überstundenarbeit zusteht.

105 II 75 () from 6. Februar 1979
Regeste: Schadenersatz aus culpa in contrahendo. 1. Art. 16 Abs. 1 OR. Die seit Beginn der Vertragsverhandlungen vorbehaltene Schriftlichkeit dient nicht bloss der Beweissicherung. Kein Verzicht auf die Schriftform durch vertragsähnliches Verhalten, wenn die endgültige Einigung noch aussteht (E. 1). 2. Haftung aus culpa in contrahendo wegen fahrlässiger Verletzung der Aufklärungspflicht (E. 2). 3. Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entstanden ist, dass er sich auf die nachträglich gescheiterten Verhandlungen eingelassen hat. Überprüfung der Schadensermittlung durch das Bundesgericht (E. 3).

105 II 149 () from 13. Februar 1979
Regeste: Einrede der abgeurteilten Sache. 1. Einrede der abgeurteilten Sache (E. 1). 2. Auslegung der Klagebegehren, Feststellungs- oder Leistungsklage? Identität der Klagen? (E. 2.) 3. Rechtsmissbräuchliche Erhebung der Einrede der abgeurteilten Sache? (E. 3.) 4. Prozessuale Folgen bei Gutheissung der Einrede der abgeurteilten Sache (E. 4).

105 II 218 () from 14. Juni 1979
Regeste: Art. 50 OG. Der Entscheid, mit dem ein oberes Gericht den Prozess zur Aussprechung der Scheidung und zur Regelung der Nebenfolgen an die erste Instanz zurückweist, ist ein selbständiger Vor- oder Zwischenentscheid im Sinne von Art. 50 OG (E. 1; Änderung der Rechtsprechung). Art. 142 Abs. 2 ZGB. Wann ist die Berufung auf Art. 142 Abs. 2 ZGB rechtsmissbräuchlich? (E. 3, 4).

105 II 280 () from 11. Dezember 1979
Regeste: 1. Art. 339b und 339c OR. Der Arbeitgeber darf mit dem Arbeitnehmer eine Vorauszahlung der Abgangsentschädigung vereinbaren, wenn er dafür sorgt, dass die Entschädigung bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer verfügbar ist. 2. Art. 2 Abs. 2 ZGB. Rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Arbeitnehmers, der eine vorausbezahlte Abgangsentschädigung nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses nochmals fordert.

105 III 18 () from 23. März 1979
Regeste: Arrestvollzug. Ein rechtsmissbräuchlich erwirkter Arrest darf vom Betreibungsamt nicht vollzogen werden.

105 III 80 () from 2. Mai 1979
Regeste: Art. 283 SchKG, 2 ZGB. Gesuch betreffend Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses; Fall eines rechtsmissbräuchlichen Gesuchs.

105 IV 229 () from 21. August 1979
Regeste: Art. 2 ZGB. Rechtsmissbräuchlicher Strafantrag eines geschiedenen Ehemannes, der seiner früheren Ehefrau, die das ihr zustehende Besuchsrecht geringfügig überschritt, dazu durch grobes rechtswidriges Verhalten unmittelbar Anlass gegeben hatte, indem er die Ausübung des Besuchsrechts während längerer Zeit ohne triftigen Grund vereitelte oder erschwerte und darauf ausging, ihr die Kinder zu entfremden.

106 IB 154 () from 2. Juli 1980
Regeste: Art. 83 lit. b OG; Grenzstreit zwischen zwei Kantonen (Nufenenpass). 1. Prozessuale Vorfragen; anwendbares Recht (E. 1-3). 2. Grundsätze für die Bestimmung von Kantonsgrenzen; subsidiäre analoge Anwendung des Völkerrechts (E. 4a-c). 3. Welche Bedeutung für den Grenzverlauf hat eine Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen über technische Fragen im Zusammenhang mit dem Bau der Nufenenstrasse? (E. 5.). 4. a) Stillschweigende vertragliche Einigung über den Grenzverlauf? (E. 6a.) b) Einseitige Anerkennung? (E. 6b.) c) Wirkung widersprüchlichen Verhaltens. (E. 6c.) 5. Kontinuierliche und unbestrittene Ausübung von Hoheitsrechten im fraglichen Gebiet durch einen der beteiligten Kantone? (E. 7.) 6. Das natürliche Kriterium der Wasserscheide (E. 8).

107 IA 206 () from 2. Dezember 1981
Regeste: Art. 4 BV; Willkür. Die Einziehung der im Hinblick auf eine vorläufige Freilassung geleisteten Sicherheiten ist unzulässig, wenn sie nach Beginn des Strafvollzuges erfolgt (E. 2). Kein treuwidriges Handeln des Verurteilten, wenn er die Freigabe der Kaution verlangt, nachdem er im Laufe des Strafvollzuges die Flucht ergriffen hat (E. 3).

107 II 144 () from 23. April 1981
Regeste: Zusammengesetzter Vertrag; Auswirkungen des Dahinfallens gegenseitiger Verpflichtungen, deren Erfüllung ohne Verschulden der Parteien unmöglich geworden ist, auf den Teil des Vertrages, der für sich allein weiterbestehen könnte. Weder Art. 20 Abs. 2 OR noch Art. 119 OR sind hier anwendbar. Fehlt es an einer Regelung durch die Parteien, so hat der Richter die Vertragslücke auszufüllen, indem er danach fragt, was sie in guten Treuen vereinbart hätten, wenn sie die Möglichkeit in Betracht gezogen hätten, dass nur die Erfüllung bestimmter ihrer gegenseitigen Verpflichtungen unmöglich werden könnte.

107 II 231 () from 23. Juni 1981
Regeste: Art. 210 Abs. 3 OR. Gewährleistungsanspruch wegen Sachmängeln. Bei absichtlicher Täuschung gilt die 10jährige Verjährungsfrist (Bestätigung der Rechtsprechung).

107 II 343 () from 18. September 1981
Regeste: Baurechtsvertrag. 1. Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR. Ein Irrtum hinsichtlich der Überbaubarkeit einer Parzelle, die mehrere Jahre nach Abschluss des Vertrages von einem Baustopp erfasst wird, lässt sich nicht als wesentlich ausgeben; Tat- und Rechtsfragen (E. 1). 2. Art. 2 Abs. 2 ZGB. Voraussetzungen für die Anwendung der Clausula rebus sic stantibus (E. 2).

107 II 411 () from 13. Oktober 1981
Regeste: Art. 47 Abs. 3 OG. Art. 2 Abs. 2 OR. 1. Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit einer Hauptklage, die den Streitwert von Art. 46 OG nicht erreicht (E. 1). 2. Ergänzung des Vertrages durch den Richter. Die Natur des Geschäftes kann eine vorausgehende Kündigung des Vertragsverhältnisses erfordern. Bestimmung der den konkreten Verhältnissen angemessenen Kündigungsfrist (E. 7-9).

107 III 139 () from 8. Oktober 1981
Regeste: Verrechnung einer privatrechtlichen Forderung gegen den Bund mit einem öffentlichrechtlichen Anspruch des Bundes. 1. Die Frage, ob eine privatrechtliche Forderung einer Person gegen eine Verwaltungsabteilung des Bundes mit einem öffentlichrechtlichen Anspruch einer andern Verwaltungsabteilung gegen dieselbe Person verrechnet werden kann, ist nicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sondern auf dem Zivilweg zu entscheiden (E. 1). 2. Die PTT kann als Verwaltungsabteilung des Bundes eine gegen sie gerichtete Forderung einer Person mit einer Forderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegen dieselbe Person verrechnen (E. 2). 3. Art. 213 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 316m SchKG schliesst die Verrechnung nur für Forderungen aus, deren Rechtsgrund in Tatsachen liegt, die nach der Bekanntmachung der Nachlassstundung eingetreten sind (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).

108 IB 377 () from 21. April 1982
Regeste: Baubewilligung und Rodungsbewilligung. Grundsatz von Treu und Glauben. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Verfügung i.S. von Art. 5 VwVG; End- oder Zwischenentscheid (E. 1a und b). Unzulässigkeit der Erteilung einer Baubewilligung in einem Verfahren, in dem die Verweigerung einer Rodungsbewilligung angefochten wird (E. 1d). 2. Begriff des Waldes. Qualifizierung der in Frage stehenden Parzelle als Wald (E. 2). 3. Baubewilligung, die stillschweigend an die Bedingung der nachfolgenden Erteilung einer Rodungsbewilligung geknüpft ist. Die Verweigerung der letztgenannten bedeutet keinen Widerruf der Baubewilligung. Wirkungen hinsichtlich der vom Inhaber der Baubewilligung erhobenen Rügen (E. 3a). 4. Voraussetzungen des Vertrauensschutzes im allgemeinen (E. 3b). Bejahung des Vertrauensschutzes im konkreten Fall in Anbetracht der gesamten Umstände (von der Gemeinde vor dem Grundstückkauf abgegebene Zusicherungen; mindestens zweimalige Bestätigung der Zuordnung der Parzelle zur Bauzone durch den Regierungsrat, der auch obere kantonale Aufsichtsbehörde über die Fortspolizei ist; Erteilung einer Rodungsbewilligung an den Eigentümer einer gleichartigen, angrenzenden Parzelle; Verhalten der Forstpolizeibehörden) (E. 3c).

108 II 25 () from 11. Februar 1982
Regeste: Widerstand gegen die Scheidungsklage gemäss Art. 142 Abs. 2 ZGB; Rechtsmissbrauch. 1. Die gesetzliche Vermutung der ehezerrüttenden Wirkung des Ehebruchs kann umgestossen werden (Bestätigung der Rechtsprechung) (Erw. 2a). 2. Nicht kausaler Ehebruch eines Ehegatten. Widerstand seinerseits gegen die Scheidungsklage des andern Ehegatten. Umstände, unter denen die Berufung auf Art. 142 Abs. 2 ZGB rechtsmissbräuchlich ist (Erw. 3).

108 II 165 () from 16. August 1982
Regeste: Art. 142 Abs. 2 ZGB. Wann ist die Berufung auf Art. 142 Abs. 2 ZGB rechtsmissbräuchlich? Soweit die eheliche Gesinnung bei jenem Ehegatten nicht verneint werden kann, der sich der Scheidungsklage des vorwiegend schuldigen widersetzt, und sie auch nicht zum vornherein durch Umstände widerlegt wird, die dieser Ehegatte selber zu vertreten hat, ist nicht weiter zu prüfen, welche Interessen als ausreichend angesehen werden müssen, um das blosse Festhalten an der Ehe dem Bande nach zu rechtfertigen.

108 II 213 () from 8. Juni 1982
Regeste: Durchgriff im Gesellschaftsrecht, Art. 2 ZGB. Auf den Alleineigentümer einer liechtensteinischen Gesellschaft, deren Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist, kann nur dann durchgegriffen werden, wenn sich die Berufung auf die rechtliche Selbständigkeit als rechtsmissbräuchlich erweist (E. 6).

108 II 305 () from 8. Juni 1982
Regeste: Forderung eines Unterakkordanten gegen eine Gemeinde für Arbeiten an einem Schulhaus auf deren Grundstück im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Generalunternehmers. 1. Für Bauarbeiten auf dem Grundstück einer Gemeinde, an dem kein Bauhandwerkerpfandrecht errichtet werden kann (Verwaltungsvermögen), besteht keine subsidiäre Haftung des Gemeinwesens gegenüber einem Bauhandwerker, der als Unterakkordant tätig war und dessen Werklohnforderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Generalunternehmers nicht beglichen wurde (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). 2. Ersatzanspruch des Unterakkordanten gestützt auf Art. 41 OR? (E. 2).

108 II 490 () from 5. Oktober 1982
Regeste: Art. 44-46 OG. Das Regressverhältnis zwischen solidarisch haftenden Steuerschuldnern untersteht öffentlichem Recht. Ein kantonales Urteil über eine entsprechende Regressforderung befindet daher nicht über eine Zivilrechtsstreitigkeit, weshalb es nicht mit Berufung angefochten werden kann.

108 II 503 () from 18. November 1982
Regeste: Art. 142 Abs. 2 ZGB: Wann ist die Berufung auf Art. 142 Abs. 2 ZGB rechtsmissbräuchlich? Leben die Ehegatten bei Einreichung der Scheidungsklage seit 15 Jahren getrennt, so ist anzunehmen, dass einerseits beim Gatten, der sich auf das Widerspruchsrecht gegen die Scheidungsklage beruft, der wirkliche Ehewille erloschen sei und dass anderseits auch kein schützenswertes Interesse mehr an der Aufrechterhaltung der Ehe dem Bande nach bestehe, sofern der widersprechende Ehegatte nicht den Gegenbeweis erbringt.

108 II 523 () from 11. November 1982
Regeste: Adoption. 1. Art. 44 lit. c OG. Gegen den Entscheid, mit welchem die Adoption ausgesprochen wird, ist die Berufung nicht zulässig (E. 1). 2. Art. 265c Ziff. 2 ZGB. Für die Beurteilung der Frage, ob sich ein Elternteil nicht ernstlich um das Kind gekümmert hat, ist das Kriterium, ob es zwischen ihm und dem Kind eine echte Beziehung gibt, nicht allein massgebend. Wenn besondere Umstände vorliegen und den Elternteil kein Verschulden trifft, kann von diesem Grundsatz abgesehen werden (Präzisierung der Rechtsprechung) (E. 2-4).

108 III 101 () from 30. September 1982
Regeste: Art. 277 SchKG und 2 Abs. 1 ZGB; Arrestierung von Sicherheitsleistungen. Wenn ein Arrest, bei dem im Sinne von Art. 277 SchKG Sicherheit geleistet wurde, hinfällig wird, sind auch die Sicherheiten gegenstandslos und dem Schuldner unverzüglich zurückzuerstatten; ein zweiter Arrest desselben Gläubigers mit Beschlagnahme der geleisteten Sicherheiten, die hätten zurückerstattet werden sollen und sich ohne rechtliche Grundlage noch in den Händen des Betreibungsbeamten befinden, verstösst gegen Treu und Glauben.

108 III 119 () from 11. August 1982
Regeste: Arrestvollzug; Art. 2 ZGB. Aus einem wegen Rechtsmissbrauch aufgehobenen Arrest darf auch ein Drittgläubiger keinen Nutzen ziehen. Hat er vom Rechtsmissbrauch Kenntnis, darf er nicht die aus dem aufgehobenen Arrest stammenden und noch beim Betreibungsamt liegenden Vermögenswerte des Schuldners zu seinen Gunsten verarrestieren lassen.

108 IV 133 () from 16. September 1982
Regeste: Art. 47 BankG. Verletzung des Bankgeheimnisses. 1. Die Anzeige eines Offizialdeliktes kann nicht wegen Rechtsmissbrauchs unbeachtlich sein (E. 3a). 2. Unter welchen Voraussetzungen ist die Geheimhaltungspflicht der Bank wegen Rechtsmissbrauchs des Geheimnisherrn aufgehoben? (E. 3b). 3. Art. 51 Abs. 3 BankG gilt für die Verfolgungsverjährung sämtlicher im BankG geregelten Übertretungstatbestände (E. 4).

109 II 43 () from 10. Januar 1983
Regeste: Aktionärbindungsvertrag. Abstimmungsvereinbarung; rechtsmissbräuchliche Umgehung statutarischer Vinkulierungsvorschriften (Art. 686, 692 OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB).

109 II 95 () from 11. Februar 1983
Regeste: Wahl des Vornamens (Art. 301 Abs. 4 ZGB, Art. 69 Abs. 2 ZStV). Es ist nicht zulässig, einem Mädchen den Vornamen "Amel" zu geben, denn dieser Vorname lässt das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig erkennen.

109 II 105 () from 7. Juni 1983
Regeste: Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR. Irrtum über einen künftigen Sachverhalt. 1. Vertragsgrundlage im Sinne dieser Bestimmung kann auch ein Umstand sein, der dem Einfluss der Parteien entzogen ist (E. 4a). 2. Ein Irrtum über einen künftigen Sachverhalt kann wesentlich sein, wenn er sich auf eine bestimmte Tatsache bezieht und die Parteien deren Eintritt bei Abschluss des Vertrages für sicher gehalten haben (E. 4b). 3. Die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums erweist sich als unbegründet, wenn der von den Parteien unterstellte Sachverhalt noch verwirklicht werden kann (E. 4c).

109 II 153 () from 26. April 1983
Regeste: Art. 28 Abs. 3 BMM. Die Schutzfrist von zwei Jahren, während der eine Kündigung des Vermieters nichtig ist, gilt nur dann, wenn der frühere Streit der Parteien die Frage betraf, ob der Mietzins oder eine andere Forderung des Vermieters missbräuchlich im Sinne des BMM sei. Voraussetzung verneint im vorliegenden Fall (E. 3c und d).

109 II 188 () from 20. Januar 1983
Regeste: Art. 153 Abs. 1 ZGB; Rentenanspruch des im Konkubinat lebenden geschiedenen Ehegatten; Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen für den Verlust dieses Anspruches. Dass die Lebensgemeinschaft des rentenberechtigten geschiedenen Ehegatten mit einem Angehörigen des andern Geschlechts so stabil und eng ist, dass sie jenem wirtschaftlich ähnliche Vorteile bietet wie eine Ehe, und dass das Bestehen auf dem scheidungsrechtlichen Unterhaltsbeitrag demnach als rechtsmissbräuchlich erscheint, hat grundsätzlich der rentenbelastete Ehegatte nachzuweisen. Im Sinne einer Tatsachenvermutung (mit Umkehrung der Beweislast) ist jedoch bei einem Konkubinat, das im Zeitpunkt der Einleitung der Klage betreffend Abänderung des Scheidungsurteils (Aufhebung des Unterhaltsbeitrages) seit mindestens fünf Jahren gedauert hat, grundsätzlich anzunehmen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Rentenanspruches erfüllt seien.

109 II 213 () from 21. Juni 1983
Regeste: Kaufrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Gültigkeit vorformulierter Vertragsbestimmungen, nach denen der Käufer auf Gewährleistungsansprüche und deren Verrechnung mit der Kaufpreisforderung gegenüber dem Erwerber der Kaufpreisforderung gemäss Art. 199 und 169 Abs. 1 OR verzichtet (E. 1). 2. Tragweite der sogenannten Ungewöhnlichkeitsregel nach der herrschenden Lehre (E. 2a). Verzicht auf Stellungnahme, weil hier so oder anders kein Anwendungsfall vorliegt (E. 2b).

109 II 245 () from 22. September 1983
Regeste: Grundbuchberichtigungsklage einer nach Art. 6 Abs. 1 EGG vorkaufsberechtigten Person, die vom Verkauf des Grundstückes erst nachträglich erfahren hat. 1. Ermittlung des Streitwertes (E. 1). 2. Vollzug des Verkaufs einer zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehörenden Parzelle trotz rechtsgültiger Geltendmachung des Vorkaufsrechtes durch einen nach EGG Berechtigten, und zwar offensichtlich mit dem Ziel, die Gesamtfläche des Gewerbes unter die für die Anwendbarkeit der EGG-Bestimmungen über das Vorkaufsrecht erforderliche Limite sinken zu lassen: In einem solchen Fall ist es bei der Beurteilung des Verkaufs einer zweiten Parzelle so zu halten, wie wenn die erste Parzelle noch auf den Namen des Eigentümers des landwirtschaftlichen Gewerbes im Grundbuch eingetragen wäre (E. 4). 3. Unter der "Mitteilung" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 EGG ist diejenige zu verstehen, die der Grundbuchverwalter den Vorkaufsberechtigten gemäss Art. 13 Abs. 3 EGG zu machen hat (E. 6). 4. Voraussetzungen, unter denen der Einrede der Verwirkung des Vorkaufsrechtes (Art. 14 Abs. 2 EGG) entgegengehalten werden kann, sieverstosse gegen Art. 2 ZGB (E. 7).

109 II 338 () from 20. Dezember 1983
Regeste: Verwirkung von Unterlassungsansprüchen aus Firmenrecht und unlauterem Wettbewerb. 1. Die Verwirkung setzt voraus, dass der Verletzte das streitige Kennzeichen des Mitbewerbers während längerer Zeit geduldet und letzterer durch den Gebrauch des Zeichens einen wertvollen Besitzstand erworben hat; Anforderungen (E. 2a). 2. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, weil qualifizierte Mitarbeiter eines Grossunternehmens während nahezu neun Jahren mit dem Konkurrenzunternehmen geschäftliche Beziehungen unterhalten haben, das Grossunternehmen sich das Wissen und Verhalten dieser Mitarbeiter anrechnen lassen muss und das streitige Zeichen des Konkurrenzunternehmens sich inzwischen im Verkehr durchgesetzt hat (E. 2b-e). 3. Ein Unterlassungsanspruch setzt ein aktuelles Rechtsschutzinteresse voraus; Umstände, unter denen im Markenrecht ein solches Interesse mangels Verletzungsgefahr zu verneinen ist (E. 3).

109 II 347 () from 2. Dezember 1983
Regeste: Art. 87 Abs. 2 SVG, Entschädigungsvereinbarung. Die Angemessenheit einer Entschädigungsvereinbarung gemäss Art. 87 Abs. 2 SVG beurteilt sich nach den Umständen zur Zeit des Vertragsabschlusses (Bestätigung der Rechtsprechung).

109 II 428 () from 28. November 1983
Regeste: Kauf, der gegen den Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewB) verstösst; Klage des Verkäufers auf Wiederherstellung des ursprünglichen Rechtszustandes (Grundbuchberichtigungsklage). 1. Das Klagerecht der zuständigen kantonalen Behörde im Sinne des heutigen Art. 22 BewB hat nicht zur Folge, dass der Private (Verkäufer) keinen Grundbuchberichtigungsanspruch geltend machen könnte (E. 2). 2. Dem klagenden Verkäufer kann nicht entgegengehalten werden, er berufe sich in rechtsmissbräuchlicher Weise auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages (E. 3).

109 II 433 () from 10. November 1983
Regeste: Beginn der Verjährung für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 60 und 67 OR). Die einjährige Frist gemäss Art. 60 und 67 OR beginnt im Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von der Existenz, der Beschaffenheit und den wesentlichen Merkmalen des Schadens Kenntnis erlangt hat, d.h. alle tatsächlichen Umstände kennt, die geeignet sind, eine Klage zu veranlassen und zu begründen. Im Gegensatz zu der in Art. 26 OR für den Irrtum vorgesehenen Regelung kommt es nicht darauf an, wann der Geschädigte bei der nach den Umständen zu erwartenden Aufmerksamkeit den Anspruch hätte erkennen können.

109 II 452 () from 6. Dezember 1983
Regeste: Gültigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen, Ungewöhnlichkeitsregel; Vertretungsbefugnis des bauleitenden Architekten nach SIA-Norm 118, Ausgabe 1977. 1. Anwendung der Ungewöhnlichkeitsregel, Voraussetzungen: - Schutz der schwachen oder unerfahrenen Vertragspartei (E. 5a). - Beurteilung der Ungewöhnlichkeit nach subjektivem und objektivem Massstab (E. 5b). 2. Art. 154 Abs. 3 und Art. 155 Abs. 1 der SIA-Norm 118 sind für einen branchenfremden, "einmaligen" Bauherrn ungewöhnlich und daher unverbindlich (E. 5c).

110 IB 332 () from 19. Dezember 1984
Regeste: Raumplanung. Rechtsmissbrauchsverbot (Treu und Glauben). Es ist mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht vereinbar, einen Privaten die Nachteile einer neuen Ordnung tragen zu lassen, wenn die von der Behörde zu verantwortende ungebührlich lange Verfahrensdauer zur Folge hatte, dass das neue Recht (in casu: Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22.6.1979) noch vor dem Entscheid in Kraft treten konnte. In einem solchen Fall ist das für den Privaten günstigere alte formelle (E. 2-3) bzw. materielle (E. 4) Recht anzuwenden.

110 II 168 () from 18. Juni 1984
Regeste: Arbeitsvertrag; Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (Art. 336e Abs. 1 lit. b, 341 Abs. 1 OR). Der Arbeitnehmer kann nicht einseitig auf den Kündigungsschutz gemäss Art. 336e OR und die damit verbundene Lohnfortzahlung während der verlängerten Kündigungszeit verzichten. Im Rahmen eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein Verzicht nur in eindeutigen Fällen beiderseitigen Entgegenkommens zulässig (E. 3 und 4).

110 II 249 () from 26. Juni 1984
Regeste: Erstreckung des Mietverhältnisses (Art. 267a OR). 1. Unzulässigkeit der Berufung gegen einen letztinstanzlichen kantonalen Entscheid, der aufgrund eines kassatorischen Rechtsmittels ergangen ist, das nicht aufschiebende Wirkung hat und der Behörde mit Bezug auf die Anwendung des Bundesrechts nur eine beschränkte Überprüfungsbefugnis einräumt (E. 1a). 2. Zulässigkeit einer staatsrechtlichen Beschwerde, mit der die Aufhebung des letztinstanzlichen und des unterinstanzlichen kantonalen Entscheids verlangt wird; angebliche Ausnahme von der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1b u. 1c). 3. Gültigkeit einer "Aufschiebung" der Kündigung: Frage offengelassen, da die von den Parteien vereinbarte Aufschiebung im konkreten Fall der stillschweigenden Vereinbarung identischer neuer Verträge gleichgesetzt werden kann (E. 3). 4. Das Interesse des Eigentümers, die Mietsache vorteilhafter und für eine längere Zeit zu vermieten, überwiegt nicht das berechtigte Interesse des Mieters an einer Erstreckung des Mietverhältnisses (E. 4).

110 II 273 () from 11. September 1984
Regeste: Arbeitsvertrag; Geltendmachung von Lohnansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aus dem blossen Zeitablauf innerhalb der Verjährungsfrist kann weder ein Verzicht auf die Ansprüche noch deren rechtsmissbräuchliche Geltendmachung abgeleitet werden.

110 II 352 () from 30. Oktober 1984
Regeste: Negative Feststellungsklage des Betreibungsschuldners. 1. Bei Ansprüchen aus Bundesprivatrecht bestimmt das materielle Recht abschliessend, unter welchen Voraussetzungen eine Feststellungsklage zuzulassen ist (E. 1; Änderung der Rechtsprechung). 2. Eine negative Feststellungsklage des Schuldners, der zwecks Unterbrechung der Verjährung betrieben wird, setzt voraus, dass bei Abwägung der gegenseitigen Interessen jenes des Schuldners sich als schutzwürdig erweist. Umstände, unter denen dies zu verneinen ist (E. 2).

110 II 476 () from 9. Oktober 1984
Regeste: Art. 418u Abs. 1 OR, Verweigerung des Anspruchs auf Kundschaftsentschädigung wegen Unbilligkeit. Gestützt auf die Billigkeitsklausel von Art. 418u Abs. 1 OR kann der Richter die Kundschaftsentschädigung nicht nur herabsetzen, sondern verweigern, wenn sie durch Altersvorsorgeleistungen des Auftraggebers zugunsten des Agenten abgegolten worden ist.

110 II 494 () from 30. November 1984
Regeste: Erhöhung indexierter Mietzinse: Formularzwang, Rückwirkung, widersprüchliches Verhalten. Formularzwang für die Erhöhung indexierter Mietzinse gestützt auf Art. 18 Abs. 2 BMM in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 VMM bejaht (Bestätigung der Rechtsprechung); Zulässigkeit rückwirkender Erhöhung verneint (E. 2). Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens schliesst nicht aus, dass der Mieter sich nach der Zahlung des erhöhten Mietzinses auf die Nichtigkeit der Erhöhung berufen kann (Art. 2 ZGB); Begründungspflichten des Berufungsklägers im Zusammenhang mit Art. 63 Abs. 2 und Art. 64 Abs. 1 OG (E. 4).

110 III 35 () from 27. Februar 1984
Regeste: Arrestvollzug. Rechtsmissbrauch, Art. 2 ZGB. Der Gläubiger, der seine Pflichten als Verkäufer erfüllt hat und in der Folge die gelieferte Ware mit Arrest belegen lässt, um sich für eine nach Bestellung der arrestierten Ware entstandene Schadenersatzforderung gegen den Käufer Deckung zu verschaffen, handelt nicht rechtsmissbräuchlich.

111 IA 72 () from 14. März 1985
Regeste: Ablehnung eines Schiedsrichters nach Fällung des Schiedsspruchs. Nichtigkeitsgrund (Art. 36 lit. a des Konkordats über die Schiedsgerichtsbarkeit). 1. Anschein von Befangenheit als Ablehnungsgrund (E. 2a). 2. Verwirkung des Rechts auf Ablehnung (E. 2b). 3. Ein Schiedsrichter hat die Pflicht, die Parteien über Tatsachen zu informieren, die ein Ablehnungsbegehren zu begründen vermögen (E. 2c). 4. Nach Fällung des Schiedsspruchs kann die Ablehnung nicht verlangt werden; hingegen kann die Partei, die infolge des Schweigens des Schiedsrichters erst während der Beschwerdefrist von einem Ablehnungsgrund Kenntnis erhalten hat, sich im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde wegen ordnungswidriger Zusammensetzung des Schiedsgerichts darauf berufen (E. 2d-e). 5. Die Unzulässigkeit eines nach Fällung des Schiedsspruchs gestellten Ablehnungsbegehrens entbindet die Behörde nicht von der Prüfung, ob das Begehren als Nichtigkeitsbeschwerde entgegengenommen werden kann (E. 3).

111 IB 91 () from 31. Juli 1985
Regeste: Art. 76 Abs. 4 Satz 2 EntG; vorzeitige Besitzeinweisung. Die vorzeitige Besitzeinweisung ist zu verweigern, wenn die Gefahr besteht, dass den Einsprachebegehren bei nachträglicher Gutheissung gar nicht mehr stattgegeben werden könnte, so, wenn die Durchsetzung der von den Einsprechern vertretenen Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes nach Inangriffnahme der Bauarbeiten durch den Enteigner nicht mehr möglich oder ernsthaft gefährdet wäre.

111 II 109 () from 2. Mai 1985
Regeste: Art. 148 ZGB. Wiederholung der bei einer Scheidungsklage anwendbaren Grundsätze, wenn zuvor die Trennung ausgesprochen wurde.

111 II 182 () from 2. Juli 1985
Regeste: Verantwortlichkeitsklage gegen die Mitglieder der Verwaltung einer AG. Wirkungen der Abtretung der bestrittenen Ansprüche durch die Konkursmasse an die Gläubiger. Die Gläubiger, denen die Ansprüche der Masse abgetreten worden sind, machen einerseits gestützt auf Art. 260 SchKG Ansprüche geltend, die der konkursiten Gesellschaft gegenüber den Mitgliedern der Verwaltung aus deren Verantwortlichkeit zugestanden haben (Klage aus dem Recht der Gesellschaft); anderseits handeln sie gestützt auf Art. 756 Abs. 2 OR aus eigenem Recht. Die Einwilligung der Aktionäre in die schädigende Handlung kann der Klage aus dem Recht der Gesellschaft, nicht aber der eigenen Klage der Gläubiger entgegengehalten werden. Im Rahmen der letzteren können die Gläubiger Ersatz des ganzen der Gesellschaft zugefügten Schadens geltend machen.

111 II 242 () from 22. Oktober 1985
Regeste: Art. 2 ZGB; Art. 336 Abs. 1 OR. Kündigung gegenüber einem vorbestraften Arbeitnehmer; Rechtsmissbrauch? 1. Die Kündigungsfreiheit untersteht grundsätzlich dem Verbot des Rechtsmissbrauchs (E. 2a). Kein Rechtsmissbrauch, wenn von einem Schlafwagenbegleiter nach fünf Jahren klagloser Tätigkeit ein Leumundszeugnis verlangt und ihm wegen einer 12 Jahre zurückliegenden Verurteilung gekündigt wird (E. 2b und c). 2. Art. 37 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Der Resozialisierungsgrundsatz kann keine Reflexwirkungen auf Vertragspflichten zwischen Privatpersonen entfalten (E. 2d).

111 II 317 () from 3. Oktober 1985
Regeste: Absehen von der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption eines Unmündigen (Art. 265c Ziff. 2 ZGB; Art. 44 lit. c OG). 1. Wenn die kantonale Behörde es ablehnt, von der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption eines Kindes abzusehen, das bereits bei dem Elternteil lebt, der adoptieren will, so kann dieser Berufung gegen den ablehnenden Entscheid erheben. Demgegenüber ist das Kind nicht zur Berufung befugt (E. 1). 2. Bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein Elternteil nicht ernstlich um das Kind gekümmert habe, genügen rein objektive Kriterien, die weder die besonderen Umstände noch das Verschulden des Elternteils berücksichtigen, nicht; eine derart eingeschränkte Beurteilung verletzt die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Elternteils (E. 3a, b). 3. Nicht ernstlich um das Kind gekümmert hat sich der Elternteil, der - ohne sich gegenüber dem Kind geradezu gleichgültig verhalten zu haben - keine regelmässigen Anstrengungen unternommen, sondern sich auf sporadische und kurze Kontakte mit dem Kind beschränkt hat (E. 3c).

111 II 330 () from 6. November 1985
Regeste: Reglement über die Verwaltung und Benutzung des Stockwerkeigentums (Art. 712g Abs. 3 ZGB). 1. Inwieweit stehen Art. 27 ZGB, ein aus Art. 2 ZGB abgeleiteter Gleichbehandlungsgrundsatz und die Eigentumsgarantie der Bundesverfassung einer reglementarischen Nutzungsbeschränkung zulasten eines Stockwerkeigentumsanteils entgegen? (E. 4-6). 2. Zwar verträgt sich eine unter den Miteigentümern rechtsgeschäftlich vereinbarte Nutzungsbeschränkung zulasten eines bestimmten Stockwerkeigentumsanteils mit dem Stockwerkeigentum, doch ist dabei in Analogie zu Art. 730 Abs. 1 ZGB der Grundsatz der Beschränktheit der Belastung zu beachten (E. 7-9).

111 II 429 () from 19. Dezember 1985
Regeste: Verantwortlichkeit des Grundeigentümers (Art. 679 ZGB und 58 OR). 1. Einrede der höheren Gewalt: Begriff und Anforderungen (Erw. 1b). 2. Einrede der Verjährung: Steht die einjährige Frist des Art. 60 Abs. 1 OR während der Ausarbeitung eines gerichtlichen Gutachtens still? Frage offen gelassen, da die bei strafbaren Handlungen geltende längere Frist (Art. 60 Abs. 2 OR) auch auf eine juristische Person anwendbar ist, die den von ihren Organen verursachten Schaden zu ersetzen hat (Weiterentwicklung der Rechtsprechung; Erw. 2). 3. Eine Kausalhaftung schliesst ein zusätzliches Verschulden des Haftpflichtigen nicht aus; je nach den Umständen kann dieses ein Selbstverschulden des Geschädigten aufwiegen oder unbeachtlich werden lassen (Art. 44 Abs. 1 OR; Erw. 3). 4. Welche Massnahmen sich im Rahmen von Art. 679 ZGB zum Schutz gegen künftige Schäden aufdrängen, hat der Richter zu bestimmen; der Richter hat die sich gegenüberstehenden Interessen frei zu würdigen und darauf zu achten, dass er in seinem Entscheid kein Missverhältnis schafft zwischen dem dem klagenden Grundeigentümer erwachsenden Nutzen und den dem haftpflichtigen Grundeigentümer erteilten Auflagen. Der Anspruch auf Errichtung von Schutzbauten auf dem Grundstück, von dem der Schaden ausgeht oder droht, ist unverjährbar; derjenige auf Errichtung einer solchen Baute auf dem Grundstück des Klägers ist schadenersatzrechtlicher Natur und verjährt nach den Vorschriften des Art. 60 OR (Erw. 15b).

111 III 38 () from 15. August 1985
Regeste: Verarrestierung in der Schweiz liegender Vermögenswerte eines ausländischen Konkursiten. 1. Obwohl ein im Ausland eröffneter Konkurs in der Schweiz gewisse Wirkungen entfalten mag, steht das Territorialprinzip im Vordergrund. Der ausländische Konkursit kann sich deshalb der Verarrestierung seiner in der Schweiz liegender Vermögenswerte nicht widersetzen. Denkbar ist allenfalls, dass durch ein Zusammenwirken des ausländischen Konkursiten mit der Konkursverwaltung auf privatrechtlicher Basis erreicht werden kann, dass die in der Schweiz liegenden Vermögenswerte der Konkursmasse im Ausland zufliessen (E. 1). 2. Der Gläubiger, welcher auf die in der Schweiz liegenden Vermögenswerte Arrest legen lässt, nachdem er vorerst seine Forderungen in dem im Ausland eröffneten Konkurs angemeldet hatte, handelt nicht rechtsmissbräuchlich. Es ist nicht zu prüfen, ob gestützt auf das auf den Konkurs anwendbare ausländische Recht Gleichheit hergestellt werden könnte zwischen den Gläubigern, die sich auf die Anmeldung ihrer Forderung im (ausländischen) Konkurs beschränken, und jenen Gläubigern, die sich mittels Arrest der Vermögensgegenstände zu bemächtigen wissen, welche der Konkursmasse entgangen sind (E. 2). 3. Kann der ausländische Konkursit unabhängig vom Liquidator handeln? (Frage offengelassen) (E. 3).

112 IB 39 () from 22. Januar 1986
Regeste: Gewässerschutz. Art. 20 GSchG. Einwandfreie Abwasserbeseitigung. Den Anforderungen von Art. 20 GSchG kann nicht einfach dadurch genügt werden, dass die Versorgung der streitigen Anlage mit Wasser untersagt wird (E. 3). Umweltschutz. 1. Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über den Umweltschutz auf Fälle, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens hängig waren (E. 1c). 2. Anwendung von Art. 25 Abs. 1 USG vor Festsetzung der massgebenden Werte durch den Bundesrat (E. 4a). Ermittlung und Prüfung der mutmasslichen Lärmbelastung einer Liegenschaft durch eine kommunale Schiessanlage (E. 4b bis d). Raumplanung. Art. 24 Abs. 1 RPG. Ausnahmebewilligung für eine Schiessanlage ausserhalb der Bauzonen. Anerkennung der Standortgebundenheit einer kommunalen Schiessanlage (E. 5a) und Interessenabwägung zu ihren Gunsten (E. 5b).

112 II 51 () from 2. Mai 1986
Regeste: Abgangsentschädigung; Voraussetzungen (Art. 339b OR). 1. Begriff des "Arbeitsverhältnisses" i.S. von Art. 339b OR (Präzisierung der Rechtsprechung). Der Parteiwille bestimmt, ob bei Unterbrechung und Wiederaufnahme der Arbeit die neue Tätigkeit das ursprüngliche Vertragsverhältnis fortsetzt oder auf einem neuen Verhältnis gründet (E. 3a). 2. Das Arbeitsverhältnis wird nicht unterbrochen, wenn es mit der Unternehmung einer wirtschaftlich mit dem Veräusserer identischen juristischen Person in dessen überwiegendem Interesse übertragen wird (E. 3b).

112 II 107 () from 25. März 1986
Regeste: Berufung; Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44 OG). Berufung im Streit über die in einer Erschliessungsvereinbarung vorgesehene Übertragung von Grundeigentum an öffentlichen Wegparzellen (E. 1). Eigentumsübertragung an öffentlichen Sachen. - Die Vereinbarung betreffend Übertragung von Grundeigentum an öffentlichen Wegparzellen, welche der Erschliessung im Rahmen einer Baubewilligung dient, bedarf der öffentlichen Beurkundung (Art. 657 ZGB) (E. 2). - Rechtsmissbräuchliche Berufung auf den Formmangel seitens der sich der Eigentumsübertragung widersetzenden Einwohnergemeinde, nachdem die Erschliessungsvereinbarung zur Hauptsache erfüllt worden ist (Art. 2 Abs. 2 ZGB) (E. 3).

112 II 245 () from 2. Mai 1986
Regeste: Personalvorsorge durch Gruppenversicherungsvertrag (Art. 331 Abs. 1 OR); Deckung im Todesfall des Arbeitnehmers. 1. Rechtsbeziehungen zwischen den im vorliegenden Fall an der Personalvorsorge Beteiligten (E. I). 2. Doppelte Deckung: Vorläufige Deckungszusage bis zum Höchstbetrag von Fr. 300'000. - ab Beitritt zur Versicherung, endgültige - höhere - Deckung erst aufgrund einer ärztlichen Untersuchung. Erleidet der Versicherte einen tödlichen Unfall, bevor die ärztliche Untersuchung stattgefunden hat, haben die Begünstigten nur Anspruch auf den Betrag der vorläufigen Deckung (sowie auf die Rückvergütung der Freizügigkeitsleistung und der Prämie) (E. II).

112 II 330 () from 24. September 1986
Regeste: Art. 216 OR, Art. 2 ZGB. Grundstückkauf, Formmangel, Rechtsmissbrauch. 1. Die öffentliche Beurkundung eines Grundstückkaufes erfordert nach Bundesrecht, dass in der Urkunde auch das Vertretungsverhältnis richtig angegeben wird, wenn ein Dritter für eine Partei handelt (E. 1). 2. Berufung auf einen Formmangel, nachdem der Vertrag beidseitig freiwillig und irrtumsfrei erfüllt worden ist. Offengelassen, ob Formungültigkeit zur absoluten Nichtigkeit des Vertrages führt und der Mangel stets von Amtes wegen zu berücksichtigen ist (E. 2) 3. Umstände, unter denen die Berufung auf den Formmangel, insbesondere wegen dessen Art, sich als missbräuchlich erweist (E. 3).

112 II 450 () from 18. November 1986
Regeste: Verantwortlichkeit einer Bank, die ihr von einem Bankkunden anvertraute Gelder einem nicht ermächtigten Dritten auszahlt. Überwälzung des Risikos auf den Kunden. Geschäftsführung ohne Auftrag. 1. Rechtsnatur der Ansprüche des Kunden gegenüber der Bank und der Klausel, mit der die Bank das Risiko der nicht befreienden Erfüllung auf ihre Kunden überwälzt (E. 3). 2. Der Betrieb einer Bank ist der Ausübung eines obrigkeitlich konzessionierten Gewerbes im Sinne von Art. 100 Abs. 2 OR gleichzusetzen (E. 3). 3. Gründe für einen Ausschluss oder eine Herabsetzung der Ansprüche des Bankkunden (E. 4). 4. Geschäftsführung des Bankkunden im Interesse zweier Banken: Abweichung von der Regel, nach der für die Bestimmung des anwendbaren Rechts anzuknüpfen ist (E. 1a); Vorgehen bei der Anrechnung der vom Bankkunden zurückerhaltenen Beträge auf dessen Forderung gegenüber den beiden Banken (E. 5a und b).

114 II 1 () from 22. Januar 1988
Regeste: Eheschliessung in einem ausländischen Staat, wo Krieg herrscht; Anerkennung dieser Ehe in der Schweiz. 1. Der Scheidungsrichter kann vorfrageweise das Bestehen der Ehe prüfen, und gegen seinen Entscheid ist die Berufung zulässig (E. 1). 2. Die Institution der Ehe untersteht dem schweizerischen Ordre public. Daher kann jemandem, der das Bestehen einer Ehe mit der Begründung bestreitet, bei der Schliessung seiner Ehe seien die Formvorschriften nicht beobachtet worden, nicht die Einrede des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden (E. 3 und 4). 3. Bei der Anerkennung der Ehe, die ein Schweizer im Ausland eingegangen ist, muss nur geprüft werden, ob die Ehe nach den im betreffenden Staat geltenden Recht abgeschlossen worden ist (Art. 7f NAG). Unerheblich ist demgegenüber die frühere Staatszugehörigkeit der ausländischen Ehefrau (E. 5). 4. Wenn die Ordnung des Zivilstandswesens gestört ist (im vorliegenden Fall wegen Kriegswirren), können nicht zu strenge Anforderungen an die Form der Eheschliessung gestellt werden. Verlangt werden muss indessen, dass die die tatsächliche Regierungsgewalt ausübenden Behörden an dem Ort, wo die Ehe geschlossen wurde, deren Gültigkeit anerkennen (E. 6).

114 II 57 () from 19. April 1988
Regeste: Aktienrecht. "Spaltungstheorie"; Stimmrecht des Buchaktionärs. 1. Durch die "Aktienspaltung" fallen Macht und Risiko bei der Aktiengesellschaft auseinander. Keine der in der Lehre entwickelten Theorien vermag diese an sich unerwünschte Folge überzeugend zu beseitigen. Gesellschaftsrechtlich lässt sich der Ausschluss des reinen Buchaktionärs vom Stimmrecht an der Generalversammlung nicht begründen (E. 5). 2. Der Buchaktionär hat sich vorliegend nicht ausdrücklich vertraglich verpflichtet, sein Stimmrecht in Zukunft nicht mehr auszuüben, und auch die Auslegung der Erwerbsgeschäfte ergibt keine Pflicht zur Stimmabstinenz (E. 6). 3. Ein solcher Ausschluss besteht auch nicht bei bestimmten Geschäften, für welche das Gesetz eine Privilegierung von Stimmrechtsaktien ausschliesst oder qualifizierte Mehrheiten verlangt (E. 7).

114 II 79 () from 16. März 1988
Regeste: Mietvertrag; Vergeltungskündigung; Rechtsmissbrauch. Schutz vor einer als Vergeltungsmassnahme ausgesprochenen Kündigung wird nur jenem Mieter gewährt, der seine Rechte gesetzeskonform ausübt. Rechtsmissbrauch durch den Mieter: Begriff und Beweislast.

114 II 106 () from 10. Mai 1988
Regeste: Unlauterer Wettbewerb durch Nachahmung eines Handelsnamens. 1. Art. 8 und 10bis PVÜ. Anspruch einer ausländischen Gesellschaft auf Namensschutz im schweizerischen Wettbewerb; Voraussetzungen (E. 2). 2. Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d aUWG. Zwei Unternehmen stehen auch dann miteinander im Wettbewerb, wenn die Tätigkeit des einen in der Organisation und Veranstaltung einer Handelsmesse für bestimmte Waren besteht und das andere solche Waren vertreibt. Täuschung durch Nachahmung des Handelsnamens (E. 3). 3. Art. 2 Abs. 2 ZGB. Umstände, unter denen eine Verwirkung des Klagerechts durch Zuwarten zu verneinen ist (E. 4).

114 II 113 () from 21. April 1988
Regeste: Art. 148 Abs. 1 und 3 ZGB; Scheidungsklage nach vorheriger Trennung. Ergeht das Urteil gestützt auf Tatsachen, die seit der Trennung eingetreten sind, so kann der klagende Ehegatte die Scheidung erlangen, wenn er nachweist, dass der im Zeitpunkt der Trennung noch unschuldige Ehegatte diese Eigenschaft aufgrund seines späteren Verhaltens nicht mehr aufweist, weil dieser sich seit der Trennung eines nicht leichten Fehlers gegenüber wesentlichen ehelichen Pflichten schuldig gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn dieser Fehler für die Zerrüttung nicht kausal gewesen ist (Präzisierung der Rechtsprechung). Eine ehebrecherische Beziehung, auch wenn sie von sehr kurzer Dauer gewesen ist, ist kein leichter Fehler gegenüber der ehelichen Treuepflicht, der die Trennung unversehrt lässt. Umgekehrt kann nicht gerade gesagt werden, der in diesem Sinne schuldige Ehegatte begehe einen offensichtlichen Rechtsmissbrauch, wenn er sich der Scheidung widersetzt.

114 II 159 () from 21. Juni 1988
Regeste: Art. 2 und 27 ZGB. Kündigung eines zeitlich unbegrenzten Bierlieferungsvertrags. Kündbarkeit "ewiger" Verträge. Voraussetzungen. Eigenständige Bedeutung von Art. 2 ZGB (E. 2a). Beginn der massgeblichen Vertragsdauer (E. 2b). Teilnichtigkeit gemäss Art. 20 Abs. 2 OR als Folge zeitlich übermässiger Bindung; Zulässigkeit einer Vertragsdauer von zwanzig Jahren im konkreten Fall (E. 2c).

114 II 239 () from 11. Oktober 1988
Regeste: Partei- und Prozessfähigkeit sowie Aktivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft im Prozess über Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an gemeinschaftlichen Bauteilen (Art. 712l Abs. 2 ZGB). Stellungnahme zur Kritik an BGE 111 II 458 Nr. 88 und Bestätigung dieser Rechtsprechung.

114 II 329 () from 8. November 1988
Regeste: Art. 20 Abs. 1 und 98 Abs. 3 OR. Kollision von Verträgen. 1. Klage auf Feststellung, dass ein Kaufvertrag nichtig sei, weil er gegen einen Erbteilungsvertrag verstosse; Auslegung des Rechtsbegehrens (E. 1). 2. Ein Grundstückkauf unter zwei Erben, die sich damit über das im Erbteilungsvertrag vereinbarte Veräusserungsverbot hinwegsetzen, ist unter allen Beteiligten als ungültig zu betrachten, wenn das Verbot nach Art. 2 und 27 ZGB nicht zu beanstanden ist und der Käufer sich insbesondere nicht auf guten Glauben berufen kann (E. 2).

114 II 339 () from 29. November 1988
Regeste: Art. 267 OR i.V.m. Art. 12 BMM. Unterschiedliche Kündigungsfristen. Es ist zulässig, für Mieter und Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen zu vereinbaren, sofern Art. 267 OR nicht verletzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Vertragspartei eine kürzere Frist eingeräumt wird.

114 II 353 () from 28. Oktober 1988
Regeste: Gerichtsstand für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Begriff des "Ortes des Betriebs" im Sinne von Art. 343 Abs. 1 OR.

114 III 92 () from 10. Februar 1988
Regeste: Anmeldung des Drittanspruchs an arrestierten und in der Folge gepfändeten Vermögenswerten; Frage der Rechtzeitigkeit (Art. 107 Abs. 4 SchKG). Die Pflicht, seinen Anspruch an arrestierten oder gepfändeten Vermögenswerten rechtzeitig beim Betreibungsamt anzumelden, trifft den Dritten grundsätzlich erst vom Zeitpunkt an, da er persönlich von der vollstreckungsrechtlichen Beschlagnahme hinlänglich Kenntnis erhalten hat (Erw. 1b) und ferner rechtskräftig feststeht, dass der Arrest zulässig ist bzw. dass die in Frage stehenden Vermögenswerte pfändbar sind (Erw. 1c). Eine rechtsmissbräuchliche Verzögerung der Anmeldung liegt nicht vor, wenn zwischen der Kenntnisnahme des Ansprechers vom Arrest und dem Zeitpunkt, da das Betreibungsamt zur Pfändung schreiten wollte bzw. eine leere Pfändungsurkunde ausstellte, rund ein Monat verstrich und der Dritte mit der Anmeldung noch zugewartet hat bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Pfändbarkeit der fraglichen Vermögenswerte (Erw. 3a). Den formellen Erfordernissen der Anmeldung ist Genüge getan, wenn der Dritte dem Betreibungsamt die Kopie eines an den Pfändungsgläubiger gerichteten Schreibens zustellt, worin er geltend macht, an den mit Beschlag belegten Vermögenswerten berechtigt zu sein (Erw. 3b).

115 IB 517 () from 2. November 1989
Regeste: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 63 und 74 IRSG, Herausgabe von Vermögenswerten. Bei der Auslegung der Bestimmungen über die Herausgabe von Gegenständen im Rahmen der "anderen Rechtshilfe" sind mitzuberücksichtigen: - die übrigen Vorschriften des IRSG und die internationalen Rechtshilfe-Übereinkommen (E. 3); - Sinn und Zweck des IRSG (E. 4); - die Regelung über die Herausgabe von Objekten im Auslieferungsverfahren (E. 5). Art. 63 IRSG (E. 6). Art. 63 IRSG umfasst auch Vorkehren, die es dem ersuchenden Staat ermöglichen, Verfügungsgewalt über Deliktsgut zu erlangen, d.h. die Sicherungsbeschlagnahme und die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände (E. 6a, b), ohne Beschränkung auf bestimmte Herausgabezwecke (E. 6c). Art. 74 IRSG (E. 7). Wortlaut, Materialien (E. 7a). Art. 74 Abs. 1 bezieht sich auf Gegenstände, die als Beweismittel dienen können (E. 7b). Art. 74 Abs. 2 IRSG betrifft Deliktsgut und nennt den Sonderfall, dass im ersuchenden Staat kein Strafverfahren läuft, gilt aber a fortiori, wenn ein solches eröffnet worden ist; in diesem Fall ist der Herausgabezweck nicht beschränkt (E. 7c). Als Beweismittel beanspruchte Objekte müssen eine Beziehung zum Strafverfahren im ersuchenden Staat aufweisen; Voraussetzung für die Herausgabe von Deliktsgut ist, dass die fraglichen Gegenstände in Beziehung zur Tat stehen, d.h. dass ihre deliktische Herkunft höchst wahrscheinlich sein muss (E. 7d). Herauszugeben ist nur Deliktsgut, über das der Verfolgte rechtlich oder tatsächlich verfügt (E. 7e). Der Begriff der Beute umfasst auch das Entgelt (E. 7f). Rechte von Behörden und Dritten: Unterliegt das Deliktsgut in der Schweiz als ersuchtem Staat der Einziehung, geht diese der Herausgabe vor (E. 7g aa). Bestehen Rechte Dritter an herausverlangten Beweismitteln, müssen diese herausgegeben, vom ersuchenden Staat aber wieder zurückgegeben werden; Rechte Dritter am Deliktsgut gehen der Herausgabe grundsätzlich vor (E. 7g bb). Art. 74 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 63 Abs. 1 IRSG ist eine Kann-Vorschrift (E. 7h). Vollstreckung ausländischer Einziehungsentscheide (E. 8). Lehre und Rechtsprechung (E. 8a). Die Möglichkeit der Vollstreckung ausländischer Einziehungsentscheide steht mit dem Zweck des IRSG in Einklang (E. 8b). Der in Art. 94 Abs. 2 IRSG verwendete Begriff der "Sanktionen" umfasst auch die Einziehung (E. 8b aa-dd). Die Voraussetzung von Art. 94 lit. a IRSG gilt im Falle der Vollstreckung ausländischer Einziehungsentscheide nicht (E. 8c). Die Vollstreckung ausländischer Einziehungsentscheide besteht in der Aushändigung der fraglichen Gegenstände oder Vermögenswerte an den ersuchenden Staat (E. 8d). Aufschub der Herausgabe; Art. 95 und Art. 110 Abs. 2 IRSG, verjährungs- und übergangsrechtliche Fragen (E. 9). Ein Aufschub der Herausgabe darf nicht dazu führen, dass die Rechtshilfe infolge der inzwischen eingetretenen Verfolgungsverjährung nicht mehr geleistet werden kann (E. 9a). Ist die Herausgabe des Deliktsgutes vor Ausfällung des ausländischen Sachurteils zulässig, darf sie im Exequaturverfahren nicht mit Hinweis auf Art. 110 Abs. 2 IRSG verweigert werden (E. 9b). Zusammenfassung der allgemeinen Erwägungen (E. 10). Kompetenz zur Anordnung der Herausgabe (E. 11). Der Herausgabeentscheid kann auch von einer Verwaltungsbehörde ausgehen (E. 11a). Kantonale Zuständigkeitsordnung, Notwendigkeit richterlicher Überprüfung (E. 11b, c). Anwendung auf den vorliegenden Fall (E. 12-14). Doppelte Strafbarkeit (E. 12). Die beschlagnahmten Vermögenswerte rühren höchstwahrscheinlich aus der Gegenstand des mexikanischen Strafverfahrens bildenden Straftat her (E. 13a, b). Die Vermögenswerte können in der Schweiz nicht eingezogen werden (E. 13c). Drittpersonen, die von den Verfolgten eingeschaltet worden sind, um die wahren Verfügungsverhältnisse zu verschleiern, können sich nicht auf Art. 34 Abs. 3 und 4 IRSG berufen (E. 13d). Sofortige Herausgabe oder Aufschub? Abwägung der auf dem Spiele stehenden Interessen (E. 14).

115 II 67 () from 11. Januar 1989
Regeste: Unwiderrufliches, bestätigtes Dokumenten-Akkreditiv (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive, Revision 1974; Art. 2 ZGB). 1. Internationales Privatrecht: Auf die Beziehungen zwischen der bestätigenden Bank und dem Begünstigten ist das Recht am Sitz dieser Bank anwendbar (E. 1). 2. Grundsätze der Dokumentenstrenge und der Abstraktheit der Akkreditiv-Verpflichtung (E. 2a). Bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten der bestätigenden Bank kann davon abgewichen werden (E. 2b, e).

115 II 78 () from 20. April 1989
Regeste: Andere Forderungen des Vermieters (Art. 16 BMM und Art. 12 VMM). - Ist das Angebot des Vermieters an den Mieter, die gemietete Wohnung zu kaufen, notwendigerweise eine andere Forderung im Sinne dieser Bestimmungen? Frage offengelassen (E. 3b). - Dagegen liegt eine andere Forderung im Sinne von Art. 16 BMM und Art. 12 VMM dann vor, wenn das Kaufangebot des Vermieters einzig darauf ausgerichtet ist, den Mieter dazu zu zwingen, die Wohnung zu kaufen, um sie behalten zu können (E. 3c).

115 II 83 () from 11. Januar 1989
Regeste: Art. 18 Abs. 3 BMM. Nichtigkeit einer Kündigung, die im Zusammenhang mit einer Mietzinserhöhung ausgesprochen wird. Die Anwendung von Art. 18 Abs. 3 BMM setzt voraus, dass die Kündigung in direkter Beziehung zu einer Mietzinserhöhung steht. Das ist der Fall, wenn die Kündigung den Zweck hat, den Mieter vor die Wahl zu stellen, entweder die Mieträume zu verlassen oder einen höheren Mietzins zu zahlen. Ist diese Voraussetzung gegeben, kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter die Absicht zu kündigen vor oder nach der Mietzinserhöhung bekundet hat.

115 II 175 () from 27. April 1989
Regeste: Vorkaufsrecht der Verwandten gemäss Art. 6 und 11 EGG. 1. Vorkaufsberechtigte können sich auf ihr Recht berufen, wenn ihnen der Erwerber gemäss Art. 11 EGG im Range nachgeht (E. 3). 2. Die Annahme eines Vorkaufsfalles oder eines Umgehungsgeschäftes ist nicht gerechtfertigt, wenn der in seinen wesentlichen Punkten ernst gemeinte Vertrag nach seinem wirtschaftlichen Gehalt einem Kauf nicht entspricht (E. 4).

115 II 258 () from 24. Oktober 1989
Regeste: Art. 270 OR. Art. 28 Abs. 3 BMM. Kündigung des Mietvertrages beim Tod des Mieters. Die Schutzfrist des Art. 28 Abs. 3 BMM gilt auch gegenüber dem Erben, der vor dem Tod des Mieters die Wohnung mit diesem geteilt hat.

115 II 272 () from 20. Juni 1989
Regeste: Übernahme einer Aktiengesellschaft durch eine andere. Gläubigerschutz. 1. Art. 742 Abs. 2 und 748 Ziff. 1 OR. Die öffentliche Bekanntmachung ist auch dann erforderlich, wenn die aufgelöste Gesellschaft erklärt, sämtliche Gesellschaftsgläubiger zu kennen (E. 2). 2. Art. 748 Ziff. 7 OR. Unzulässigkeit der Löschung der übernommenen Gesellschaft, solange nicht alle ihre Gläubiger befriedigt oder sichergestellt sind (E. 3).

115 II 276 () from 4. September 1989
Regeste: Wiedereintragung einer Gesellschaft im Handelsregister. Will ein Dritter auf Ungültigkeit von Marken einer Aktiengesellschaft klagen, die im Handelsregister bereits gelöscht worden ist, so kann er verlangen, dass die Gesellschaft im Register wieder eingetragen wird.

115 II 331 () from 9. November 1989
Regeste: Miteigentümervorkaufsrecht (Art. 682 ZGB); vertragliches Vorkaufsrecht (Art. 681 ZGB und Art. 216 Abs. 3 OR); Erwerb des Grundeigentums bei freiwilliger öffentlicher Versteigerung (Art. 235 OR). 1. Der Ersteigerer eines Miteigentumsanteils kann bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung das Miteigentümervorkaufsrecht nur geltend machen, nachdem er im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen worden ist (E. 2a und b). 2. Die Veräusserer eines Miteigentumsanteils können das damit verbundene Vorkaufsrecht nur zusammen mit dem Grundeigentum übertragen. Eine Abtretung des Vorkaufsrechts vor dem Eigentumsübergang ist ausgeschlossen (E. 2c). 3. Steht ein Miteigentumsanteil einer Erbengemeinschaft zu, so können nur alle Erben gemeinsam das Vorkaufsrecht ausüben. Eine anteilsmässige Ausübung durch einzelne Miterben ist ausgeschlossen (E. 3). 4. Ein vertragliches Vorkaufsrecht kann nicht dadurch entstehen, dass ein solches bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung in die Steigerungsbedingungen aufgenommen wird (E. 4). 5. Der Ersteigerer, der den Bestand eines in den Steigerungsbedingungen aufgeführten Vorkaufsrechts erst nach dem Zuschlag bestreitet, handelt nicht rechtsmissbräuchlich (E. 5).

115 III 130 () from 14. September 1989
Regeste: Art. 271 SchKG und Art. 81 Luftfahrtgesetz. Arrestierung eines Luftfahrzeugs - und dann seiner Strahltriebwerke - anlässlich eines Zwischenhalts in der Schweiz während eines gewerbsmässigen Fluges; da die geltend gemachte Forderung keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Flug hat, verbieten die besonderen Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes die Arrestierung des Luftfahrzeugs oder seiner Strahltriebwerke.

115 V 437 () from 17. August 1989
Regeste: Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG. - Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages. Berechnung der Kündigungsfrist gemäss Art. 336c Abs. 2 OR (Erw. 2c und 3). - Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber für die Dauer der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach Art. 336c Abs. 2 Satz 2 OR Arbeit anzubieten, wenn er für diese Zeit einen Lohnanspruch erheben will (Erw. 5 und 6).

116 IA 162 () from 27. Juni 1990
Regeste: Art. 4 BV und Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Kostenauflage bei Freispruch oder Einstellung des Strafverfahrens. Es ist verfassungswidrig, einem nicht verurteilten Angeschuldigten wegen eines allein unter ethischen Gesichtspunkten vorwerfbaren Verhaltens Kosten zu überbinden (E. 2a, b; Änderung der Rechtsprechung). Dagegen ist es mit Verfassung und Konvention vereinbar, einem Angeschuldigten bei Freispruch oder Einstellung des Strafverfahrens Kosten aufzuerlegen, wenn er in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise (d.h. im Sinne einer analogen Anwendung der sich aus Art. 41 OR ergebenden Grundsätze) gegen eine geschriebene oder ungeschriebene Verhaltensnorm, die aus der gesamten schweizerischen Rechtsordnung stammen kann, klar verstossen und dadurch das Strafverfahren veranlasst oder dessen Durchführung erschwert hat (E. 2c-e). Kognition des Bundesgerichts bei Beschwerden, mit denen eine Kostenauflage wegen Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung angefochten wird (E. 2f).

116 IB 367 () from 23. November 1990
Regeste: Verantwortlichkeit des Bundes für das Verhalten seiner Beamten bei der Submission. Art. 3, Art. 10, Art. 11 VG; Art. 41 OR; V vom 31. März 1971 über die Ausschreibung und Vergebung von Arbeiten und Lieferungen bei Hoch- und Tiefbauten des Bundes (Submissionsverordnung). 1. Zulässigkeit einer verwaltungsrechtlichen Klage nach Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 VG, mit der Schadenersatz wegen widerrechtlicher Arbeitsvergebung durch Beamte des Bundes geltend gemacht wird; Abgrenzung zur zivilrechtlichen Klage (E. 1, 2). 2. Widerrechtlichkeit der schädigenden Handlung oder Unterlassung als Voraussetzung der Haftung nach Art. 3 Abs. 1 VG und Art. 41 Abs. 1 OR (E. 4). 3. Widerrechtlichkeit bei der Submission (Art. 3 Abs. 1 VG), besonders nach Art. 8 der Submissionsverordnung: Die Auswahl eines Bewerbers als Generalunternehmer, welcher sich später als zahlungsunfähig erweist, ist nicht widerrechtlich (E. 5). 4. Widerrechtlichkeit bei der Abwicklung des Werkvertrags (Art. 41 Abs. 1 OR): erhöhte Sorgfaltspflicht im Interesse der Subunternehmer? (E. 6).

116 II 243 () from 12. Juli 1990
Regeste: Erbrechtliche Herabsetzung. 1. Herabsetzbarkeit einer unter der Herrschaft des alten Eherechts erfolgten ehevertraglichen Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten (Bestätigung der Rechtsprechung). Einredeweise Geltendmachung im Erbteilungsprozess zugelassen, obwohl sich die Nachkommen dem ihnen von der Vormundschaftsbehörde vorgelegten Ehevertrag seinerzeit nicht widersetzt hatten (E. 3). 2. Die in Erfüllung einer sittlichen Pflicht erfolgten Zuwendungen unterliegen der Herabsetzung (E. 4).

116 II 428 () from 9. Oktober 1990
Regeste: Forderungen aus Handwerksarbeit; Verjährung. - Begriff der Handwerksarbeit im Sinne von Art. 128 Ziff. 3 OR (E. 1). - Langes Zuwarten mit der Geltendmachung einer Forderung ist nicht generell rechtsmissbräuchlich (E. 2).

116 II 497 () from 20. September 1990
Regeste: Verkündung des Eheversprechens; Zuständigkeit des Zivilstandsbeamten (Art. 106 ZGB, Art. 148 und Art. 149 ZStV). Die einmal begründete Zuständigkeit des Zivilstandsbeamten für die Leitung der Verkündung ist trotz der Bestimmung von Art. 149 Abs. 2 ZStV nicht von unbeschränkter Dauer. Wechselt der Bräutigam nach einem in negativer Weise abgeschlossenen Verkündverfahren seinen Wohnsitz, können die Brautleute an seinem neuen schweizerischen Wohnort ein neues Verkündverfahren einleiten. Der Wohnsitz des Bräutigams bestimmt sich auch bei einem Ausländer nach Art. 23 f. ZGB.

116 II 587 () from 8. November 1990
Regeste: Umsatzabhängige Mietzinsklausel. 1. Streitwertberechnung (Art. 47 Abs. 1 OG; E. 1). 2. Die Verbindung eines festen Mietzinses mit einem umsatzabhängigen ist weder nach Obligationenrecht noch nach BMM untersagt; sie fällt insbesondere nicht unter Art. 267e Abs. 2 OR und Art. 11 BMM (E. 2). 3. Obwohl der umsatzabhängige Mietzins dem BMM unterstellt ist, fällt er weder unter den gestaffelten (Art. 10 BMM) noch unter den indexgebundenen Mietzins (Art. 9 BMM); er kann deshalb während der Dauer der Miete nicht angefochten werden (E. 3). 4. Die Anfechtung der Berechnungsart des umsatzabhängigen Mietzinses fällt nicht unter den BMM (E. 5). 5. Rechtsmissbräuchliche Anfechtung einer zulässigen Vertragsklausel (E. 6).

116 II 700 () from 17. Dezember 1990
Regeste: Art. 339 Abs. 2, Art. 347a, Art. 350a Abs. 1 OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Vereinbarung über Provisionsansprüche des Handelsreisenden, rechtsmissbräuchliche Berufung auf das Fehlen der Schriftform; Fälligkeit der Provisionsforderungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 1. Die Berufung des Arbeitgebers auf den Formmangel einer bloss mündlich geschlossenen Vereinbarung über Provisionen kann auch dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn daraus ein Anspruch des Handelsreisenden auf Vertragserfüllung entsteht (E. 3). 2. Da Art. 350a Abs. 1 OR nicht die Fälligkeit, sondern den Umfang der Provisionsguthaben regelt, ist es zulässig, die Fälligkeit der in Art. 339 Abs. 2 OR umschriebenen Forderungen durch schriftliche Abrede über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben (E. 4).

116 III 70 () from 20. November 1990
Regeste: 1. Willkürliche Ausübung der Überprüfungsbefugnis des freiburgischen Zivilkassationshofes. Art. 310 Abs. 1 lit. a ZPO FR begrenzt die Überprüfungsbefugnis des freiburgischen Zivilkassationshofes auf Willkür; die Ausweitung dieser Überprüfungsbefugnis ist willkürlich (E. 2). 2. Art. 82 OR. Art. 82 OR nicht auf Gesellschaftsverträge anzuwenden, ist nicht willkürlich (E. 3).

116 III 107 () from 27. November 1990
Regeste: Rechtsmissbräuchliche Beschwerde gegen den Arrestvollzug. Es ist offensichtlich, dass die Rekursgegnerin, die ein Pfandrecht an dem mit Arrest zu belegenden Inhaberschuldbrief geltend macht, ohne weiteres in der Lage wäre, Auskunft darüber zu geben, wo sich das Wertpapier im Augenblick des Arrestvollzugs befunden hat. Die Nichtigkeitsbeschwerde, womit die Rekursgegnerin die örtliche Zuständigkeit des Betreibungsamtes in Frage gestellt hat, erweist sich daher als rechtsmissbräuchlich.

116 V 218 () from 4. September 1990
Regeste: Art. 73 Abs. 1 und 4 BVG. Streitigkeiten über die berufliche Vorsorge im engeren Sinn zwischen Versicherten bzw. Anspruchsberechtigten und einer (provisorisch) registrierten Verbandsvorsorgeeinrichtung unterliegen dem Rechtsweg nach Art. 73 Abs. 1 und 4 BVG (Erw. 1). Art. 1 ff. OR. Freiwillige Vorsorge für Selbständigerwerbende (nicht nach BVG): Rechtsnatur und Auslegung des Vorsorgevertrages (Erw. 2). Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (Erw. 3b). Art. 4 ff. VVG, Art. 23 ff. OR. Anzeigepflichtverletzung im Bereich der freiwilligen Vorsorge Selbständigerwerbender (nicht nach BVG). Der Tatbestand der Anzeigepflichtverletzung beurteilt sich bei Fehlen entsprechender statutarischer bzw. reglementarischer Bestimmungen nicht nach den Regeln über die Mängel beim Vertragsabschluss (Art. 23 ff. OR), sondern analogieweise nach Art. 4 ff. VVG (Erw. 4). Umfang der Anzeigepflicht (Erw. 5a). Ob die Anzeigepflicht verletzt ist, ist verschuldensunabhängig nach objektiven und subjektiven Kriterien zu prüfen (Erw. 5b). Bei der vierwöchigen Frist von Art. 6 VVG handelt es sich um eine Verwirkungsfrist; sie beginnt zu laufen, sobald die Vorsorgeeinrichtung zuverlässige Kenntnis von Tatsachen erhält, die den sicheren Schluss auf Anzeigepflichtverletzung zulassen (Erw. 6a).

117 II 156 () from 24. Mai 1991
Regeste: Art. 264 OR und Art. 257 aOR; vorzeitige Rückgabe der Mietsache; Umstände, welche den Vermieter berechtigen, einen vom Mieter vorgeschlagenen Ersatzmieter abzulehnen. Der Vermieter darf einen Ersatzmieter ablehnen, der lediglich dazu bereit ist, einen erheblich niedrigeren als den bisherigen Mietzins zu zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Mieter bereit ist, den Zinsunterschied bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer direkt an den Vermieter zu leisten.

117 II 239 () from 20. Juni 1991
Regeste: Form der eigenhändigen letztwilligen Verfügung (Art. 505 Abs. 1 ZGB); Verwirkungsklausel (Art. 482 ZGB). 1. Sind auf demselben Blatt zwei letztwillige Verfügungen (und nicht blosse erläuternde Zusätze) eigenhändig niedergeschrieben, aber nur die erste und nicht auch die zweite Verfügung mit dem Errichtungsort versehen, so erfüllt die zweite Verfügung die Formerfordernisse des Art. 505 Abs. 1 ZGB nicht und ist infolgedessen auf Ungültigkeitsklage hin aufzuheben (E. 3). 2. Im Hinblick auf Art. 482 ZGB ist eine Verwirkungsklausel, wonach der Anfechtende leer ausgehen oder auf den Pflichtteil zu setzen sei, als grundsätzlich zulässig zu betrachten. Die privatorische Klausel vermag jedoch keine Wirkung zu entfalten, wenn die eigenhändige letztwillige Verfügung, worin sie enthalten ist, wegen eines Formmangels mit Erfolg durch Ungültigkeitsklage angefochten worden ist (E. 4 und 5).

117 II 251 () from 17. September 1991
Regeste: Art. 712h ZGB; Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten. 1. Art. 712h Abs. 3 ZGB ist eine zwingende Gesetzesvorschrift (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 5b). 2. Bilden zwei miteinander verbundene Häuser eine Einheit und besitzt ein Miteigentümer im einen Haus zwei Wohnungen und vier Büros, während ihm im andern Haus Keller-, Hobby- und Archivräume zur Verfügung stehen, so ist davon auszugehen, dass eine Dachrenovation des zweiten Hauses diesem Miteigentümer auch Nutzen bringe. Der Miteigentümer hat demnach nach Massgabe seiner gesamten Wertquoten Beiträge an die Dachrenovation zu leisten (Art. 712h Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 1 ZGB). Die Vorschrift von Art. 712h Abs. 3 ZGB gelangt nicht zur Anwendung (E. 6).

117 II 334 () from 9. September 1991
Regeste: Art. 20 Abs. 1 lit. b, Art. 64 Abs. 1, Art. 85 Abs. 1 IPRG; Art. 1 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (SR 0.211.231.01); internationale Zuständigkeit zur Abänderung eines Scheidungsurteils bezüglich der Kinderzuteilung. 1. Die internationale Zuständigkeit der Schweiz für Klagen auf Abänderung von Scheidungsurteilen hinsichtlich der Kinderzuteilung beurteilt sich aufgrund von Art. 64 Abs. 1 und Art. 85 Abs. 1 IPRG nach Art. 1 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (E. 3). 2. Nach Art. 1 dieses Übereinkommens kommt es für die Zuständigkeit darauf an, in welchem Staat ein Minderjähriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts in einem Fall von unberechtigter Entfernung des Kindes von seinem bisherigen Aufenthaltsort beim Inhaber der elterlichen Gewalt (E. 4).

117 II 368 () from 17. Oktober 1991
Regeste: Art. 153 Abs. 2 ZGB; Abänderung des Scheidungsurteils. Die Abänderung des Scheidungsurteils entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich im Zeitpunkt der Einreichung der Klage. Unter Umständen drängt sich indessen die Festsetzung auf einen spätern Zeitpunkt auf, insbesondere wenn billigerweise nicht verlangt werden kann, dass durch das Scheidungsurteil zugesprochene und während der Dauer des neuen Prozesses verwendete Unterhaltsbeiträge zurückerstattet werden.

117 II 387 () from 25. Oktober 1991
Regeste: Art. 32 Abs. 2 OR. Gleichgültigkeit des Dritten bei der Stellvertretung. 1. Die Folgen der Stellvertretung bei Gleichgültigkeit des Dritten kommen auch dann zum Tragen, wenn dieser nicht erkennen konnte, dass sein Verhandlungspartner den Vertrag im Namen eines andern abschliessen wollte (E. 2a). 2. Beweislast (E. 2e) und Unterscheidung zwischen Rechts- und Tatfrage (E. 2b) bezüglich der Gleichgültigkeit des Dritten. 3. Die Vertretungswirkung tritt dann ein, wenn es dem Dritten gleichgültig war, ob er den Vertrag mit dem Vertreter oder dem Vertretenen abschliesse (E. 2c). 4. Weder das Vorliegen eines Auftrages noch der Umstand, dass die gegenseitigen Verpflichtungen nicht sofort erfüllt werden müssen, stehen der Anwendung von Art. 32 Abs. 2 OR entgegen (E. 2d).

117 II 452 () from 12. September 1991
Regeste: Missbräuchlichkeit einer Mietzinserhöhung. 1. Übergangsrecht zu Art. 9 Abs. 2bis VMM. Bedeutung des Vertrauensgrundsatzes bei der Auslegung und Anwendung übergangsrechtlicher Bestimmungen (E. 3). 2. Die sogenannten absoluten Mietzinserhöhungsgründe - ungenügende Rendite, Anpassung an die Ortsüblichkeit - können in einem laufenden Mietverhältnis nur insoweit angerufen werden, als sich die Verhältnisse seit der letzten Mietzinsfestsetzung verändert haben (E. 4). 3. Bindung des Vermieters an die Erhöhungsgründe, die er dem Mieter in der Begründung der Mietzinserhöhung angegeben hat (E. 5).

117 II 466 () from 24. September 1991
Regeste: Urheberrecht an Werken der Baukunst. Urheberpersönlichkeitsrecht des Architekten; Verhältnis zur Rechtsstellung des Eigentümers am Werkexemplar. Art. 1 Abs. 2 URG. Voraussetzungen und Umfang des urheberrechtlichen Schutzes (E. 2). Urheberpersönlichkeitsrecht des Schöpfers (E. 3). Rechtslage bei einer Kollision von urheber- und eigentumsrechtlichen Ansprüchen am gleichen Werkexemplar (E. 4). Die Verfügungsfreiheit des Eigentümers geht im Grundsatz dem Integritätsanspruch des Architekten vor. Die Änderung eines urheberrechtlich geschützten Werkes darf jedoch nicht zu einer eigentlichen Verletzung oder Gefährdung der Persönlichkeit des Urhebers führen (E. 5). Verneinung einer solchen Beeinträchtigung im vorliegenden Fall (E. 6).

117 II 523 () from 12. Dezember 1991
Regeste: Art. 156 Abs. 1 und 297 Abs. 3 ZGB; Zuweisung der elterlichen Gewalt im Falle der Ehescheidung. Art. 297 Abs. 3 ZGB lässt es nicht zu, dass die elterliche Gewalt nach der Scheidung der Ehe durch beide Eltern gemeinsam ausgeübt wird. Einer Bestimmung in der Vereinbarung über die Nebenfolgen der Ehescheidung, die dies vorsieht, hat der Richter die Genehmigung folglich zu verweigern.

117 II 575 () from 29. Oktober 1991
Regeste: Art. 2 ZGB. Verwirkung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen aus Firmenrecht und unlauterem Wettbewerb wegen verzögerter Rechtsausübung. 1. Dem Vorwurf missbräuchlichen Zuwartens setzt sich nicht nur derjenige Berechtigte aus, der um die Rechtsverletzung weiss, sie aber während längerer Zeit duldet. Verzögerte Rechtsausübung kann auch dann missbräuchlich sein, wenn sie auf fahrlässige oder gar unverschuldete Unkenntnis der Rechtsverletzung zurückzuführen ist (E. 4). 2. Bedeutung des für die Verwirkungseinrede massgeblichen Zeitablaufs. Ob das Zuwarten des Berechtigten als Duldung erscheint, ist aus der objektivierten Sicht des Verletzers zu beurteilen (E. 4 und 5). 3. Wertvoller Besitzstand als Folge der während längerer Zeit geduldeten Rechtsverletzung (E. 6).

117 III 44 () from 5. März 1991
Regeste: Art. 231 SchKG; Art. 96 KOV. Verbot, im summarischen Konkursverfahren Anzahlungen an die Gläubiger zu leisten. 1. Dem klaren Wortlaut von Art. 96 der Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter entsprechend, ist es im summarischen Konkursverfahren ausgeschlossen, den Gläubigern eine oder mehrere Abschlagszahlungen zu leisten (E. 1). 2. Gesetzliche Grundlage von Art. 96 KOV (E. 2).

118 IB 100 () from 17. Januar 1992
Regeste: Art. 1-5 und 11-13 des Bundesgesetzes vom 26. September 1958 über die Exportrisikogarantie (ERGG; SR 946.11) sowie Art. 3 der Verordnung vom 15. Januar 1969 über die Exportrisikogarantie (ERGV; SR 946.111); Voraussetzungen einer Entschädigung aus der Exportrisikogarantie. 1. Gegen einen Entscheid, mit dem die Auszahlung aus einer gewährten Exportrisikogarantie verweigert wird, ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig (E. 1). 2. Voraussetzungen einer Entschädigung aus der Exportrisikogarantie; eine solche kommt namentlich erst dann in Frage, wenn der Bestand der gewährleisteten Forderung verbindlich feststeht (E. 2 und 3). 3. Wird vom ausländischen Vertragspartner ein sogenannter "performance bond", das heisst eine vom schweizerischen Exporteur in Form einer abstrakten Bankgarantie gestellte Erfüllungsgarantie, eingelöst, kommt eine Entschädigung aus der Exportrisikogarantie grundsätzlich erst dann in Frage, wenn verbindlich feststeht, dass der Abruf ungerechtfertigt war. Der "performance bond" wird ausserdem nicht von der Exportrisikogarantie für das Grundgeschäft gedeckt, sondern muss zusätzlich der Exportrisikogarantie unterstellt worden sein (E. 4, 5 und 8).

118 IB 580 () from 18. Dezember 1992
Regeste: Art. 14 Abs. 1 lit. a WUStB; Art. 14 Abs. 5 WUStB; Prinzip von Treu und Glauben. Gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. a WUStB von der Warenumsatzsteuer befreit sind nur Engroslieferungen an Grossisten, die gestützt auf eine Grossistenerklärung ausgeführt werden. Die Steuerbefreiung greift nicht Platz bei Lieferungen an einen Käufer, der aus dem Register der Grossisten gestrichen wurde. Der Steuerpflichtige, der im Vertrauen auf eine ihm ausgestellte Grossistenerklärung unversteuert Lieferungen an einen aus dem Grossistenregister gestrichenen Empfänger ausgeführt hat, wird weder durch den Grundsatz von Treu und Glauben noch durch Art. 14 Abs. 5 WUStB von der Steuerpflicht befreit.

118 II 157 () from 26. März 1992
Regeste: Franchisevertrag. 1. Grundsätzliches zur Rechtsanwendung auf Franchiseverträge (E. 2). 2. Keine Anwendung der zum Schutz des Mieters und des Pächters erlassenen Vorschriften auf einen Franchisevertrag, der ein bloss untergeordnetes miet- bzw. pachtvertragliches Element enthält (E. 3). 3. Steht der Franchisenehmer faktisch in einem ähnlichen Abhängigkeitsverhältnis vom Franchisegeber wie ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, so rechtfertigt sich die sinngemässe Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften. Das führt im vorliegenden Fall zur Zusprechung einer Entschädigung an den Franchisenehmer wegen missbräuchlicher Kündigung des Vertrages durch den Franchisegeber (E. 4).

118 II 225 () from 31. August 1992
Regeste: Art. 4 BV; Art. 145 Abs. 2 ZGB. Vorsorgliche Massnahmen nach Einreichung der Scheidungsklage: Unterhaltsbeitrag an eine Ehefrau, die im Konkubinat lebt. 1. Während der Dauer des Scheidungsverfahrens entfällt der Unterhaltsanspruch, sofern seine Geltendmachung rechtsmissbräuchlich ist: das ist namentlich dann der Fall, wenn die unterhaltsberechtigte Ehegattin vollumfänglich von ihrem Lebenspartner unterstützt wird (E. 2c, aa). 2. Es ist willkürlich, einer im Konkubinat lebenden Ehefrau einzig darum einen Unterhaltsbeitrag zuzusprechen, weil das Konkubinat kein schuldhaftes Verhalten darstelle, ohne zu prüfen, ob der Lebenspartner sie wie eine Ehefrau unterstützt: entscheidend bei der Anwendung von Art. 145 Abs. 2 ZGB ist der Unterhaltsbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten (E. 2c, bb).

118 II 313 () from 2. Juni 1992
Regeste: Art. 396 Abs. 2, Art. 543 Abs. 3 OR. Vollmacht des Architekten, der zugleich Mitglied der Bauherrschaft (Konsortium) ist. Die verbindliche Anerkennung von Unternehmerrechnungen durch den Architekten setzt in der Regel eine ausdrückliche Vollmacht des Bauherrn voraus. Auch die Übertragung der Bauleitung an den Architekten berechtigt den Unternehmer nicht, allein aufgrund von Art. 396 Abs. 2 OR anzunehmen, der Architekt sei zur Anerkennung der von ihm geprüften Rechnungen ermächtigt (E. 2). Die nach dem Gesellschaftsvertrag fehlende Geschäftsführungsbefugnis des am Baukonsortium beteiligten Architekten hat zur Folge, dass auch die Vollmachtsvermutung des Art. 543 Abs. 3 OR nicht zum Tragen kommt (E. 3).

118 II 333 () from 11. Juni 1992
Regeste: Art. 4 und Art. 6 VVG. Versicherungsvertrag gegen Unfall: Verletzung der Anzeigepflicht, Rücktritt vom Vertrag. 1. Der Antragsteller verletzt die Anzeigepflicht, wenn er die ihm gestellten Fragen, ob er gegen Unfall versichert sei oder bereits einmal gewesen war und ob ein Antrag für eine Unfallversicherung einer andern Gesellschaft unterbreitet worden sei, verneint, obwohl er vor kurzem Unfallversicherungen bei dritten Gesellschaften abgeschlossen und beantragt hatte. Zusammenfassung der Grundsätze hinsichtlich der Verletzung der Anzeigepflicht (E. 2). 2. Innert nützlicher Frist handelt der Versicherer, der eine Verletzung der Anzeigepflicht vermutet, wenn er versucht, genaue Angaben zu erhalten und vom Vertrag zurücktritt, sobald er sie bekommen hat: Bestätigung der Rechtsprechung, wonach die Frist von vier Wochen des Art. 6 VVG erst dann zu laufen beginnt, wenn der Versicherer vollständig über alle Punkte, welche die Verletzung der Anzeigepflicht betreffen, orientiert ist (E. 3).

118 II 435 () from 26. November 1992
Regeste: Genossenschaftsrecht. Erwerb der Mitgliedschaft (Art. 839 OR). 1. Berufungsfähigkeit gemäss Art. 44 ff. OG (E. 1). 2. Zusammenfassung von Rechtsprechung und Lehre zu Art. 839 Abs. 2 OR (E. 2). 3. Selbständiger Anspruch auf Feststellung der Ungültigkeit einer Statutenbestimmung? (E. 3).

118 II 493 () from 25. November 1992
Regeste: Abänderung eines Scheidungsurteils; Unterhaltspflicht gegenüber den aus der geschiedenen Ehe hervorgegangenen Kindern (Art. 157 ZGB). Die Tatsache, dass den Kindern gestützt auf Art. 30 ZGB bewilligt worden ist, den Familiennamen des zweiten Ehemannes der Mutter zu tragen, bildet für sich allein kein Grund zur Aufhebung der im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltspflicht des Vaters.

118 III 27 () from 2. April 1992
Regeste: Art. 4 BV, Art. 169 und Art. 191 SchKG; Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Der aus Art. 4 BV abgeleitete Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege ist grundsätzlich auch für das Konkursverfahren zufolge Insolvenzerklärung gewährleistet (Änderung der Rechtsprechung). Unter den allgemeinen Voraussetzungen befreit er den Schuldner von der Pflicht, den gestützt auf Art. 169 SchKG verlangten Kostenvorschuss zu leisten; ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung besteht für das Verfahren der Konkurseröffnung nicht.

119 II 40 () from 3. Februar 1993
Regeste: Werkvertrag; Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Offerte und entschädigungspflichtiger Vorarbeit. Ist nichts anderes vereinbart, geht der Offertaufwand grundsätzlich zu Lasten des Unternehmers, selbst wenn ihm die Ausführung des Werks nicht übertragen wird. Wer dagegen in Vertragsverhandlungen um den Abschluss eines Totalunternehmervertrags den Unternehmer ersucht, zur Kostenermittlung Projektstudien zu erstellen, die über herkömmliche Offertgrundlagen hinausgehen, hat dafür eine Entschädigung zu leisten. Er kann sich dieser Pflicht nicht mit der Begründung entziehen, die Globalofferte letztlich abgelehnt zu haben (E. 2).

119 II 89 () from 28. Januar 1993
Regeste: Materielle Rechtskraft von Summarentscheiden. Die Frage, ob kantonalen Summarentscheiden materielle Rechtskraft zukommt, ist eine solche kantonalen Prozessrechts, unter Vorbehalt allfälliger bundesrechtlicher Vorschriften.

119 II 305 () from 17. August 1993
Regeste: Art. 86 SchKG und 8 ZGB. Rückforderungsklage; Beweis negativer Tatsachen. Beweislastverteilung bei der Rückforderungsklage im Sinne von Art. 86 SchKG. Unterscheidung zwischen bundesrechtlichem Beweisrecht und kantonalem Verfahrensrecht beim Beweis negativer Tatsachen.

119 III 60 () from 27. Juli 1993
Regeste: Art. 66 Abs. 4 SchKG; öffentliche Bekanntmachung; unbekannter Wohnort. Grundsatz von Treu und Glauben. 1. Pflicht des Betreibungsamtes, die Angaben des Gläubigers zum Wohnort oder zu einer möglichen Zustelladresse des Schuldners zu überprüfen. Das Amt kann namentlich aus den Akten eines anderen Amtes auf den Wohnort schliessen, doch wenn dieses das Fehlen eines bekannten Wohnorts festgestellt hat, braucht es nicht weitere Nachforschungen bei diesem dazu anzustellen. 2. Treu und Glauben widersprechende Haltung des Bevollmächtigten des Schuldners, der einerseits behauptet, dass von ihm jede Auskunft über die Frage des Wohnorts seines Klienten zu erhalten ist, und anderseits einen abschlägigen Bescheid auf eine Anfrage erteilt, welche ihm zu diesem Zweck unterbreitet wird.

120 II 65 () from 15. März 1994
Regeste: Urheberrecht an Werken der Baukunst. Urheberpersönlichkeitsrecht des Architekten. Entstellungsverbot (Art. 11 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 3 URG). Urheberpersönlichkeitsschutz des erstschaffenden Architekten hinsichtlich Nachbarbauten. Indirekte Beeinträchtigung eines Werkexemplars ohne Veränderung seiner ursprünglichen Fassung (E. 8a). Begriff der Entstellung (E. 8b).

120 II 105 () from 22. Februar 1994
Regeste: Art. 271 OR. Anfechtbarkeit einer Kündigung, die gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst. Darin, dass eine Kündigung ausschliesslich mit dem Willen des Vermieters begründet wird, von einem neuen Mieter einen höheren - aber aufgrund der absoluten Berechnungsweise nicht missbräuchlichen - Mietzins zu erlangen, als ihn der bisherige Mieter bezahlt hat, liegt in der Regel kein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne von Art. 271 Abs. 1 OR.

120 II 118 () from 8. April 1994
Regeste: Art. 328 Abs. 1 OR. Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in seine Personalakte; Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Nichtanwendbarkeit des Datenschutzgesetzes im vorliegenden Fall, in dem das angefochtene Urteil vor dessen Inkrafttreten ergangen ist (E. 2). Bejahung eines grundsätzlichen Rechts des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakte. Verneinung eines Einsichtsrechts in bestimmte Urkunden im konkreten Fall (E. 3).

120 II 155 () from 19. April 1994
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Zuständigkeit des Schiedsgerichts; Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. b und e IPRG). Jede Partei, selbst eine säumige, verwirkt das Anfechtungsrecht hinsichtlich eines Zwischenentscheides über die Zuständigkeit, der zu ihren Ungunsten erging und ihr ordnungsgemäss mitgeteilt wurde, wenn sie ihn nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist anficht (E. 3). Begriff und Bezugspunkt des negativen Ordre public (E. 6a). Ein Entscheid, welcher den Ordre public verletzt, ist im allgemeinen nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar (E. 6b). Nicht gegen den Ordre public verstösst die Wahl einer rechtlichen Form, welche die Mitgliedstaaten eines internationalen Unternehmens zu Garanten der von diesem eingegangenen Verpflichtungen macht (E. 6c).

120 II 252 () from 14. September 1994
Regeste: Hinterlegung bei Gastwirten (Art. 487 OR). Der Gastwirt haftet beim Diebstahl eines in der Hotelgarage abgestellten Fahrzeuges des Gastes (Bestätigung der Rechtsprechung). Keine Haftung besteht, wenn das Fahrzeug auf dem offenen Hotelparkplatz abgestellt wird.

120 II 331 () from 15. November 1994
Regeste: Haftung einer Muttergesellschaft aus Erklärungen, die sie gegenüber Geschäftspartnern ihrer Tochtergesellschaft abgibt. Als haftungsbegründende Erklärungen kommen auch Werbeaussagen in Betracht (E. 2). Ob die Muttergesellschaft eine vertragliche Haftung trifft, entscheidet sich aufgrund einer Auslegung ihrer Erklärungen nach dem Vertrauensgrundsatz (E. 3). Voraussetzungen, unter welchen erwecktes Vertrauen in das Konzernverhalten der Muttergesellschaft auch bei Fehlen einer vertraglichen oder deliktischen Haftungsgrundlage eine Haftung begründet (E. 5).

120 III 16 () from 7. April 1994
Regeste: Berechnung des Existenzminimums (Art. 93 SchKG, Art. 2 ZGB). Dem Schuldner, der entgegen einer gerichtlichen Obhutsregelung seine Kinder zu sich nimmt und in natura für ihren Unterhalt aufkommt, stehen bei der Berechnung seines Existenzminimums keine Unterhaltszuschläge zum Grundbetrag und keine Auslagen für eine Haushalthilfe zu.

120 III 49 () from 29. April 1994
Regeste: Arrestvollzug. Rechtsmissbrauch, Art. 2 ZGB. Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn an mehreren Orten für die gleiche Forderung ein Arrest vollzogen wird und dadurch mehr Vermögenswerte blockiert werden, als zur Erfüllung der Forderung nötig sind. Drittansprachen rechtfertigen es nicht, mehr Vermögen mit Arrest zu belegen, sondern nur, allenfalls andere Vermögenswerte zu blockieren.

120 III 75 () from 26. August 1994
Regeste: Arrestierung einer Freizügigkeitsleistung (Art. 275 SchKG, Art. 92 Ziff. 13 SchKG). Sobald die Voraussetzungen für die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung gegeben sind, wird diese pfändbar und damit auch arrestierbar (E. 1a). Zeitpunkt des Arrestvollzugs (E. 1b u. E. 1c). Rechtsmissbräuchlicher Widerruf des Auszahlungsbegehrens (E. 1d).

120 III 131 () from 25. Oktober 1994
Regeste: Verwertung von im Prozess liegenden Forderungen (Art. 122, 125, 132 SchKG und Art. 1 Abs. 2 ZGB). Im Prozess liegende Forderungen stellen keine Vermögenswerte "anderer Art" im Sinne von Art. 132 SchKG dar. Sie sind deshalb grundsätzlich öffentlich zu versteigern, wenn keine Forderungsüberweisung nach Art. 131 SchKG zustande kommt. Das SchKG enthält diesbezüglich auch mit Blick auf den möglicherweise unbefriedigenden Versteigerungserlös solcher Forderungen keine Lücke, die nach Art. 1 Abs. 2 ZGB vom Gericht gefüllt werden könnte.

121 III 60 () from 19. Januar 1995
Regeste: Kündigungsrecht und Begründungspflicht (Art. 335 OR); Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB). Eine Kündigung entfaltet ihre Wirkung unabhängig davon, ob der Begründungspflicht nachgekommen wird. Sie bleibt von den Sanktionen unberührt, die an eine Verletzung der Begründungspflicht anknüpfen; insbesondere besteht für den Fall einer unwahren Begründung keine gesetzliche Vermutung, die Kündigung sei missbräuchlich (E. 3b und c). Für die Anwendung des allgemeinen Rechtsmissbrauchsverbots bleibt neben den gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen wenig Raum. Die unwahre Begründung als solche stellt keinen Rechtsmissbrauch dar (E. 3d).

121 III 149 () from 16. Juni 1995
Regeste: Art. 142 Abs. 1 ZGB; Scheidung einer Scheinehe. Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Ehegatten von allem Anfang an keine eheliche Lebensgemeinschaft führen wollen, sondern die Ehe dazu benützen, um ein zweckfremdes Ziel, namentlich die Umgehung ausländerrechtlicher Vorschriften, zu erreichen. Der allgemeine Scheidungsgrund der tiefen Zerrüttung gemäss Art. 142 Abs. 1 ZGB kann nicht angerufen werden, um eine Scheinehe aufzulösen.

121 III 191 () from 31. Mai 1995
Regeste: Art. 303 Abs. 2 SchKG; Obliegenheiten des Gläubigers, der dem Nachlassvertrag zugestimmt hat, bezüglich der Mitschuldner des Schuldners. Sinn und Zweck von Art. 303 Abs. 2 SchKG und Begriff des Mitschuldners (E. 2). Wenn ein erstes Gesuch um einen Nachlassvertrag zurückgezogen worden ist, so muss der Gläubiger, der dem zweiten Nachlassvertrag zustimmt, die Abtretung seiner Rechte dem Mitschuldner gegen Bezahlung offerieren, unbekümmert der Haltung, die der Gläubiger während des ersten Nachlassverfahrens eingenommen hat (E. 3). Der Gläubiger, der es unterlassen hat, entsprechend dem Art. 303 Abs. 2 SchKG vorzugehen, verliert alle seine Rechte gegenüber dem Mitschuldner; er behält seine Rechte auf die Nachlassdividende nur, wenn diese nicht vom Schuldner bezahlt worden ist (E. 4).

121 III 210 () from 28. Juni 1995
Regeste: Gültigkeit eines unter altem Recht für eine Dauer von 30 Jahren abgeschlossenen Kaufrechtsvertrages; Art. 683 Abs. 2 aZGB; neuer Art. 216a OR; im Verlaufe des Verfahrens vor kantonaler Instanz aufgehobene Bestimmung; Übergangsrecht. Nach der Rechtsprechung bezieht sich die zehnjährige Frist von Art. 683 Abs. 2 aZGB einzig auf die dingliche Wirkung des Vertrages; es ist den Parteien jedoch unbenommen, ein Kaufsrecht auf unbestimmte Dauer zu begründen. Der neue Art. 216a OR hingegen sieht vor, dass ein Kaufsrecht höchstens für zehn Jahre abgeschlossen und im Grundbuch vorgemerkt werden kann (E. 2). Ob der neue Art. 216a OR auf den konkreten Fall rückwirkend anzuwenden ist, kann offenbleiben, weil der Berechtigte das Grundstück vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erworben hat und demnach einzig Art. 683 Abs. 2 aZGB anwendbar ist (E. 3).

121 III 246 () from 7. April 1995
Regeste: Art. 15 IPRG, Art. 43a Abs. 1 lit. a und Abs. 2 OG; Ausnahmeklausel, Kognition des Bundesgerichts im Bereiche des ausländischen Rechts. Die Ausnahmeklausel von Art. 15 IPRG ist einschränkend anzuwenden (E. 3c). Wo das ausländische Recht, auf welches das schweizerische Internationale Privatrecht verweist, nicht angewendet worden ist, kann das Bundesgericht einzig den angefochtenen Entscheid aufheben und die Sache an die kantonale Instanz zurückweisen, damit diese in Anwendung des ausländischen Rechts neu entscheide (E. 3d).

121 III 260 () from 15. März 1995
Regeste: Resolutiv bedingter Mietvertrag; Anfechtung der Kündigung; Erstreckung (Art. 255, 271 und 271a, 272, 272a, 273 und 273c OR). Offengelassen, ob die Geltendmachung des Kündigungsschutzes gemäss Art. 271 und 271a OR durch einen Mieter, der zu günstigen Bedingungen einen resolutiv bedingten Mietvertrag abgeschlossen hat, nicht als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen ist (E. 4). Ein Mietvertrag, der einer Resolutivbedingung untersteht, deren Eintritt von einem ungewissen künftigen Ereignis wie dem Abbruch oder dem Verkauf der Liegenschaft abhängt, ist als auf bestimmte Zeit abgeschlossen aufzufassen, weshalb die Vorschriften der Art. 271 und 271a OR nicht anwendbar sind. Da der Gesetzgeber die Erstreckung eines derartigen Vertrages nicht geregelt hat, ist die Lücke durch Richterrecht auszufüllen, indem beispielsweise das Erstreckungsgesuch einer Frist von dreissig Tagen unterstellt wird, seitdem der Mieter Kenntnis vom Eintritt der Resolutivbedingung erlangt hat (E. 5a). Wirkungen der Einräumung eines Aufschubs der Ausweisung (E. 5b). Ausschluss der Erstreckung wenn der Mieter es bewusst in Kauf genommen hat, dass er nur vorübergehend von einem günstigen Mietzins profitieren kann (E. 6a). Wer Räumlichkeiten bis zum Beginn bevorstehender Bauarbeiten vermietet hat, kann sich auf Art. 272a Abs. 1 lit. d OR berufen (E. 6b).

122 I 253 () from 20. Mai 1996
Regeste: Staatsrechtliches Beschwerdeverfahren (Art. 83 ff.); Gesetzeslücke; Waffengleichheit (Art. 6 EMRK). Das Fehlen einer sogenannten "Anschlussbeschwerde" im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren kann weder als Gesetzeslücke (E. 6a-b) noch als Verstoss gegen den aus Art. 6 EMRK abgeleiteten Grundsatz der Waffengleichheit betrachtet werden (E. 6b-d).

122 I 328 () from 20. November 1996
Regeste: Art. 4 BV; Ansprüche aus öffentlichrechtlichem Vertrag. Rechtsweg (E. 1); Kognition des Bundesgerichts (E. 3); Vorliegen einer vertraglichen Garantie der Gemeinde (E. 4)? Verletzung der allgemeinen Vertragspflicht zu loyalem Verhalten, insbesondere zur Abwendung von Schäden aller Art (E. 5)? Entschädigungsanspruch unmittelbar aus dem Vertrauensschutzprinzip gemäss Art. 4 BV? Soweit das Vertrauen in einem Vertragsverhältnis gründet, wird sein Schutz durch das Vertragsrecht gewährleistet; für einen direkten Rückgriff auf Art. 4 BV bleibt grundsätzlich kein Raum (E. 7c). Der Beschwerdeführer kann dagegen mit staatsrechtlicher Beschwerde geltend machen, das kantonale Recht (einschliesslich der analog herangezogenen Bestimmungen des Bundeszivilrechts) oder dessen Handhabung trage den besonderen Verhältnissen des öffentlichrechtlichen Vertrags und dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz nicht hinreichend Rechnung (E. 7d).

123 III 35 () from 20. August 1996
Regeste: Internationales Privatrecht; Konsens und Auslegung eines Verweisungsvertrags; Widerklage und Zuständigkeit. Ob ein Verweisungsvertrag zustande gekommen ist, ist vorliegend altrechtlich zu beurteilen, was zur Anwendung der lex fori führt (E. 2a). Auslegungsregeln, massgebende Vertragsgrundlage und Rechtswahl aus normativer Bindung (E. 2b-d). Die ausschliessliche Gerichtsstandsvereinbarung für eine mit Widerklage geltend gemachte Forderung derogiert der gesetzlichen Widerklagezuständigkeit. Für die Widerklage ist eine vorbehaltlose Einlassung gemäss Art. 6 IPRG möglich (E. 3).

123 III 70 () from 10. Dezember 1996
Regeste: Mietzinserhöhung; Formularpflicht (Art. 18 BMM); Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB). Sinn und Zweck der Verwendung des Formulars bei einer Änderung des Mietvertrags, insbesondere bei Mietzinserhöhung (E. 2, 3a-b). Berufung auf Formmangel und Rechtsmissbrauch (E. 3c-d).

123 III 101 () from 20. November 1996
Regeste: Sittenwidriger Vertrag (Art. 20 Abs. 1 OR); Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 ff. OR). Sittenwidrigkeit eines Vertrags über den entgeltlichen Rückzug eines Rechtsmittels in einem Bauverfahren (E. 2). Verneinung eines bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruchs (E. 3).

123 III 193 () from 14. März 1997
Regeste: Ausschlussautonomie des Vereins im Verhältnis zum Persönlichkeitsrecht des einzelnen Mitglieds auf wirtschaftliche Entfaltung (Art. 72 Abs. 2 ZGB und Art. 28 ZGB). Tritt ein Verein in der Öffentlichkeit wie auch gegenüber Behörden, potentiellen Kunden seiner Mitglieder usw. als massgebende Organisation des betreffenden Berufsstandes oder Wirtschaftszweigs auf, so verfügt er nicht über die umfassende Ausschlussautonomie des Art. 72 Abs. 2 ZGB. Ein Mitglied eines solchen Vereins kann angesichts seines Persönlichkeitsrechts auf wirtschaftliche Entfaltung nur aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden (E. 2).

123 III 220 () from 6. November 1996
Regeste: Firmenrecht (Art. 944 ff. OR, 950 OR); Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB). Positive Publizitätswirkung der Eintragung im Handelsregister (E. 3). Eine Aktiengesellschaft kann ihre Firma unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung frei wählen; diese Grundsätze, darunter das Täuschungsverbot, hat der Handelsregisterführer von Amtes wegen zu beachten (Art. 955 OR). Anders die Verwechslungsgefahr (Art. 944 Abs. 1 OR), die auf Begehren eines Betroffenen hin geprüft wird. Wer gegen die gesetzlichen Bestimmungen der Firmenbildung und -gebrauchspflicht verstösst, haftet dem Dritten aus Art. 41 OR (E. 4a-c). Haftung aus erwecktem Konzernverhalten (E. 4e)? Stellt die späte Erhebung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Zivilprozess ein rechtsmissbräuchliches Verhalten dar? Folgen dieses Vorgehens (E. 4d).

123 III 246 () from 22. April 1997
Regeste: Änderungskündigung; Missbräuchliche Kündigung und deren Folgen (Art. 336 ff. OR). Eine Änderungskündigung ist nicht bereits als solche missbräuchlich, kann es jedoch nach den Umständen des Einzelfalls sein (E. 3-5). Kriterien für die Festsetzung einer Entschädigung gemäss Art. 336a OR (E. 6).

123 III 280 () from 11. Juni 1997
Regeste: Haftungsprivileg des Arbeitgebers (Art. 44 Abs. 2 UVG). Der Einsatzbetrieb kann sich nicht auf diese Bestimmung berufen, wenn ein Temporärarbeitnehmer Opfer eines Arbeitsunfalls wird.

123 III 289 () from 30. Juni 1997
Regeste: Ehescheidung; güterrechtliche Auseinandersetzung. Nichtberücksichtigung von Vorsorgekapital (Art. 197 Abs. 1 und 2 ZGB, 204 Abs. 2 ZGB, 207 Abs. 2 ZGB, 214 Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 5 FZG). Nach Anhängigmachung der Scheidungsklage ausbezahltes Vorsorgekapital von Personalfürsorgeeinrichtungen kann zufolge aufgelöstem Güterstand nicht mehr zu Errungenschaft werden und ist daher güterrechtlich irrelevant (E. 3a und 3b/cc).

123 III 292 () from 26. Juni 1997
Regeste: Übervorteilung; partielle Unwirksamkeit eines wucherischen Vertrages; Ermittlung des objektiven Missverhältnisses zwischen den Austauschleistungen eines Mietvertrages (Art. 21 OR). Auch im Bereich wucherischer Verträge kann die verpönte Äquivalenzstörung geltungserhaltend behoben werden (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2). Der Wucherer kann sich im Fall der Bejahung eines Übervorteilungstatbestandes nicht auf die totale Unwirksamkeit des wucherischen Vertrages zufolge Irrtums berufen (E. 3). Begriff der Notlage (E. 5). Bei der Beurteilung der Frage, ob im konkreten Fall ein objektives Missverhältnis zwischen den Austauschleistungen besteht, bildet Bewertungsgegenstand das vertraglich Vereinbarte. Zu vergleichen sind Leistung und Gegenleistung nach ihrem objektiven Wert zur Zeit des Vertragsschlusses (E. 6).

123 III 445 () from 20. November 1997
Regeste: Keine gemeinsame elterliche Gewalt der Eltern nach der Scheidung (Art. 297 Abs. 3 ZGB); Bemessung des Besuchsrechtes (Art. 273 ZGB). Bestätigung der Rechtsprechung, wonach gemäss Art. 297 Abs. 3 ZGB die gemeinsame elterliche Gewalt beider Elternteile nach der Scheidung ausgeschlossen ist (E. 2). Ist in einer Scheidungskonvention ein ausgedehntes Besuchsrecht vereinbart worden, kann deren Genehmigung nicht allein mit der Begründung verweigert werden, die Konvention gehe weiter als das nach kantonaler Praxis übliche Besuchsrecht; vielmehr ist zu prüfen, ob die vorgeschlagene Regelung im konkreten Fall mit dem in Art. 273 ZGB vorgesehen "Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr" und insbesondere mit dem Kindeswohl vereinbar ist (E. 3).

124 II 543 () from 23. September 1998
Regeste: Formelle Enteignung der Rechte von Flughafen-Nachbarn auf Schutz vor Lärmimmissionen und vor Überflug; Verjährung der Entschädigungsansprüche. Teilentscheid über die Frage der Verjährung (E. 1). Grundlagen der Entschädigungsansprüche von Flughafen-Nachbarn für Lärmimmissionen und Überflug im formellen Enteignungsverfahren; Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 3). Bei formeller Enteignung der Rechte, welche die Nachbarn eines öffentlichen Werkes vor Lärmimmissionen und vor überflug schützen, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Entstehung des Entschädigungsanspruchs (E. 4). Festlegung des Beginns des Fristenlaufes bei Entschädigungsansprüchen für Lärmimmissionen im Hinblick auf die Voraussetzung der Spezialität (E. 5a). Angesichts der verschiedenen Verfahren - formelles Enteignungsverfahren, Entschädigungsverfahren für materielle Enteignung infolge des Lärmzonenplans -, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des internationalen Flughafens Genf eröffnet worden sind, drängt sich eine Sonderlösung für die Bestimmung des Fristablaufes auf (E. 5b-c); übernahme dieser Lösung für den Entschädingungstatbestand des überflugs (E. 5d). Missbräuchliche Anrufung der Verjährung (E. 7)? Der Zusprechung einer Entschädigung an die Nachbarn gestützt auf das Bundesgesetz über die Enteignung stehen im vorliegenden Fall die Bestimmungen des eidgenössischen Umweltschutzrechts nicht entgegen (E. 6).

124 III 297 () from 16. April 1998
Regeste: Haftung im Konzern. Eine Haftung der Muttergesellschaft aus unerlaubtem Verhalten von Doppelorganen setzt Widerrechtlichkeit oder zumindest Sittenwidrigkeit voraus (E. 5a). Die Widerrechtlichkeit von Unterlassungen lässt sich weder aus dem Gefahrensatz noch aus Art. 2 ZGB ableiten (E. 5b und c). Sittenwidrigkeit kommt nur ausnahmsweise in Betracht (E. 5e). Allgemeine Hinweise auf eine bestehende Konzernverbindung vermögen keine Vertrauenshaftung der Muttergesellschaft zu begründen. Schutzwürdiges Vertrauen setzt ein Verhalten der Muttergesellschaft voraus, das geeignet ist, hinreichend konkrete und bestimmte Erwartungen zu wecken (E. 6).

125 I 369 () from 30. Juni 1999
Regeste: Art. 2 ÜbBest. BV, Art. 2-8 UWG, Art. 4 BV und Art. 49 BV sowie Art. 9 EMRK; kantonales Übertretungsstrafrecht: Verbot des unlauteren oder täuschenden Anwerbens auf öffentlichem Grund und Ermächtigung der Polizei, Anwerbende wegzuweisen. Abstrakte Normenkontrolle. Beschwerdelegitimation eines Vereins «Scientology-Kirche» und seines Mitglieds (E. 1). Die kantonale Regelung ist kein gegen Art. 4 BV verstossendes Einzelfallgesetz (E. 3). Verhältnis der kantonalen Norm zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (E. 4). Die umstrittene Vorschrift kann einen Eingriff in die Religionsfreiheit bewirken. Sie ist im vorliegenden Fall nicht auf ihre Vereinbarkeit mit anderen Grundrechten zu prüfen (E. 5). Die Bestimmung ist nicht zu unbestimmt (E. 6), dient einem öffentlichen Interesse und kann verfassungs- und verhältnismässig ausgelegt und angewandt werden (E. 7).

125 III 70 () from 13. Oktober 1998
Regeste: Mobbing; missbräuchliche Kündigung; Persönlichkeitsverletzung; Genugtuung (Art. 336 OR, Art. 328 OR und Art. 49 OR). Missbräuchliche Kündigung bei Mobbing (E. 2)? Die Aufforderung an eine arbeitsunfähige Arbeitnehmerin, sich bei einem Psychiater vertrauensärztlich begutachten zu lassen, verletzt deren Persönlichkeit ohne besondere Umstände nicht schwer (E. 3).

125 III 257 () from 24. Juni 1999
Regeste: Rechtsmissbrauch und Vertragsumgehung (Art. 2 ZGB). Wird ein Gesellschafter auf einem formell zulässigen, für den Vertragspartner einfacheren Weg zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten im Aussenverhältnis angehalten, als ihn die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Regressordnung vorschreiben würde, liegt weder ein offensichtlicher Rechtsmissbrauch noch der Tatbestand einer verpönten Vertragsumgehung vor (E. 2 und 3).

125 III 277 () from 28. Juni 1999
Regeste: Arbeitsvertrag; Streikrecht; Missbräuchliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses infolge Streiks (Art. 336 OR). Bejahung eines Streikrechts im schweizerischen Arbeitsrecht (E. 2). Ein Streik ist rechtmässig, wenn er von einer tariffähigen Organisation getragen ist, durch Gesamtarbeitsvertrag regelbare Ziele verfolgt, nicht gegen die Friedenspflicht verstösst und verhältnismässig ist (E. 3b). Die Teilnahme an einem rechtmässigen Streik verletzt den Arbeitsvertrag nicht; dieser ist in seinen Hauptpflichten suspendiert. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bildet der Streik das ausschlaggebende Motiv für die Kündigung, ist sie missbräuchlich (E. 3c).

125 IV 79 () from 21. April 1999
Regeste: Art. 2 Abs. 1 OHG und Art. 8 Abs. 1 OHG; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Opfereigenschaft, Recht auf Beteiligung am Strafverfahren; Rechtsmissbrauch. Wird die strafbare Handlung von einem Dritten angezeigt und bestreitet sie das angebliche Opfer, so darf diesem deshalb die Opfereigenschaft nicht abgesprochen werden. Das Opfer darf sich aber nicht am Strafverfahren beteiligen, sofern es damit lediglich beabsichtigt, das Verfahren zu kontrollieren oder gar zu behindern. Dies stellt einen Rechtsmissbrauch dar (E. 1c und d).

126 I 165 () from 7. Juli 2000
Regeste: Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege, Scheinehe. Es ist verfassungswidrig, einem Ehegatten die unentgeltliche Rechtspflege für den Scheidungsprozess deshalb zu verweigern, weil es sich um eine Scheinehe handle (E. 3).

126 III 59 () from 7. Dezember 1999
Regeste: Kaufvertrag; Beschränkung der Sachgewährleistung des Verkäufers (Art. 197 und 199 OR). Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Stellvertretung (E. 1). Die Wegbedingung der Gewährleistung verbietet es dem Käufer, als notwendige Grundlage des Vertrages das Vorhandensein von Sacheigenschaften anzusehen, für die keine Haftung übernommen wurde (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2 und 3). Gültigkeit einer Freizeichnungsklausel unter dem Gesichtspunkt von Art. 199 OR (E. 4). Auslegung einer die Gewährleistung des Verkäufers einschränkenden Klausel nach dem Vertrauensprinzip (E. 5).

126 III 337 () from 16. März 2000
Regeste: Arbeitsrecht; Entschädigung der Überzeitarbeit (Art. 321c Abs. 3 OR und Art. 13 ArG). Begriff der höheren leitenden Tätigkeit im Sinne von Art. 3 lit. d ArG (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 5). Die Entschädigung der Überstundenarbeit, welche die vertragliche Arbeitszeit überschreitet, ist in Art. 321c OR geregelt; wenn die Arbeit die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschreitet, liegt Überzeitarbeit im Sinne von Art. 12 ArG vor, welche gemäss Art. 13 ArG zwingend mit dem um 25% erhöhten Basislohn zu entschädigen ist (E. 6). Der Arbeitnehmer, der die Bezahlung der Überzeitarbeit im Sinne von Art. 13 ArG verlangt, handelt unabhängig von der inzwischen verflossenen Zeit nicht rechtsmissbräuchlich (E. 7).

126 III 421 () from 10. Juli 2000
Regeste: Rückkaufsrecht (Art. 216a OR): Materieller Anwendungsbereich und Übergangsrecht. Fällt ein in den Statuten eines gemeinnützigen Vereins enthaltenes Rückkaufsrecht in den Anwendungsbereich von Art. 216a OR? Frage offen gelassen (E. 3b). Die in Art. 216a OR vorgesehene Maximaldauer von 25 Jahren kann nicht vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung (1. Januar 1994) zu laufen beginnen, auch wenn das Rückkaufsrecht unter der Herrschaft des alten Rechts errichtet wurde (E. 3b).

126 III 462 () from 14. September 2000
Regeste: Zur Identität des Grundstücks bei der vorläufigen und bei der definitiven Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Das innert der Dreimonatsfrist des Art. 839 Abs. 2 ZGB für den ganzen Forderungsbetrag vorläufig auf dem Gesamtgrundstück selbst eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht kann nicht nach Ablauf der Frist auf den beiden Miteigentumsanteilen des Gesamtgrundstücks je für einen bestimmten Anteil der Forderung definitiv eingetragen werden (E. 1-3).

128 I 190 () from 17. April 2002
Regeste: Art. 85 lit. a OG; Zulässigkeit der kantonalen Volksinitiative "für ein vernünftiges Stadionprojekt". Zulässigkeit der Stimmrechtsbeschwerde gegen die Gültigerklärung der Initiative (E. 1). Berücksichtigung der kantonalen Kompetenzordnung, Einheit der Materie (E. 3). Die Änderung des Nutzungsplans, weniger als ein Jahr seit dessen Erlass, ist mit Art. 21 RPG nicht vereinbar (E. 4). Die Initiative ist undurchführbar, soweit sie Bauarbeiten in Frage stellt, deren Beendigung bevorsteht (E. 5). Der verbleibende Teil der Initiative (Reduktion der kantonalen Subvention) hat keine eigenständige Bedeutung (E. 6), weshalb die Initiative insgesamt ungültig ist.

128 II 329 () from 5. September 2002
Regeste: Formelle Enteignung, Nachbarrechte (Art. 5 EntG). Für die Anwendung der Voraussetzung der Unvorhersehbarkeit ist, wenn es sich beim Enteigneten um eine Immobiliengesellschaft handelt, der Verkauf aller Aktien der Gesellschaft dem Verkauf des Grundstückes selber gleichzustellen (E. 2).

128 III 50 () from 16. Oktober 2001
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit des Schiedsgerichts; Forderungsabtretung (Art. 186 Abs. 2 und 190 Abs. 2 lit. b IPRG). Um über ihre Zuständigkeit zu entscheiden, können die Schiedsrichter verpflichtet sein, vorfrageweise zu prüfen, ob die strittige Forderung, welche aus dem die Schiedsklausel enthaltenden Vertrag hervorgeht, rechtsgültig an die Partei abgetreten wurde, welche das Schiedsverfahren eingeleitet hat (E. 2b). Dies war im vorliegenden Fall zu verneinen, weil die Vertragsparteien die Unabtretbarkeit der aus dem Vertrag entstehenden Forderungen vereinbart hatten (E. 3). Das Schiedsgericht muss die vom Beklagten verwendeten Begriffe auslegen, um zu bestimmen, ob und in welchem Umfang er dessen Zuständigkeit bestreitet. Unter Berücksichtigung der Natur des Schiedsgerichtsverfahrens sollte es sich davor hüten, leichthin eine Schiedsvereinbarung anzunehmen, wenn eine solche bestritten wird (E. 2c/aa). Die Frage, ob die Schiedsrichter die Prüfung ihrer Zuständigkeit auf die vom Beklagten erhobenen Einwendungen zu beschränken haben, wurde offen gelassen (E. 2c/bb).

128 III 70 () from 30. Oktober 2001
Regeste: Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Täuschung (Art. 23 ff. OR). Die Wirksamkeit der Anfechtungserklärung setzt das Bestehen des behaupteten Willensmangels voraus (E. 1). Ausnahmen vom Grundsatz der Unwiderruflichkeit der Anfechtungserklärung (E. 2).

128 III 129 () from 10. Dezember 2001
Regeste: Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Vizedirektor. Qualifikation der Rechtsbeziehungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vizedirektor, welcher der Geschäftsleitung angehört. Zuständigkeit zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses (E. 1). Heilung des Mangels einer zunächst bloss von einem kollektivzeichnungsberechtigten Vorgesetzten ausgesprochenen Kündigung (E. 2).

128 III 201 () from 21. Januar 2002
Regeste: Positiver Ordre public; Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 18 IPRG; Art. 2 Abs. 2 ZGB). Mit der Berufung kann gerügt werden, es sei zu Unrecht gestützt auf Art. 18 IPRG schweizerisches anstelle ausländischen Rechts angewendet worden (E. 1a). Schweizerische Normen, die in den Bereich des positiven Ordre public fallen, kommen unmittelbar zur Anwendung (E. 1b). Zum positiven Ordre public gehört das Rechtsmissbrauchsverbot im Allgemeinen und speziell der Grundsatz, dass eine Verjährungseinrede unbeachtlich ist, wenn sie rechtsmissbräuchlich erhoben wird (E. 1c).

128 III 212 () from 25. März 2002
Regeste: Arbeitsvertrag; vorbehaltene Form für die Kündigungserklärung; Kündigung während einer Sperrfrist und vertragliche Regelung der Vertragsbeendigung; Auslegung von Vertragsklauseln den Lohn betreffend (Art. 16, 18, 335c und 336c OR). Ob die für die Kündigung des Arbeitsvertrages vorbehaltene Form - hier der eingeschriebene Brief - Gültigkeitsvoraussetzung bildet, ist durch Vertragsauslegung zu bestimmen (E. 2a und b). Da die während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung nichtig ist, muss sie vom Arbeitgeber nach Fristablauf und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Regeln betreffend Beendigung des Arbeitsverhältnisses wiederholt werden (E. 3a und b). Auslegung einer Index-Klausel und einer Klausel, mit der ein Mindest-Nettolohn garantiert wird (E. 3c und d).

128 III 305 () from 20. Juni 2002
Regeste: Anrechnung nachträglich zugesprochener IV-Kinderrenten an die Kinderunterhaltsbeiträge; Übergangsrecht. Unter den Voraussetzungen des Art. 285 Abs. 2bis ZGB vermindern sich die Kinderunterhaltsbeiträge von Gesetzes wegen im Umfang der ab 1. Januar 2000 ausbezahlten IV-Kinderrenten (E. 2a und 3). Die für die Zeit bis Ende 1999 ausbezahlten IV-Kinderrenten, die bei der Festlegung des Kinderunterhalts nicht berücksichtigt wurden, sind gemäss Art. 285 Abs. 2 ZGB zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen geschuldet; diese Kumulation entfällt erst mit der Abänderung der Kinderunterhaltsbeiträge im Verfahren nach Art. 286 Abs. 2 ZGB (E. 2b, 4-6). Vorbehalten bleibt das Verbot des Rechtsmissbrauchs (E. 8b).

128 III 324 () from 21. Juni 2002
Regeste: Unterschriftsfälschung des Namensträgers auf einem Wechsel. Wechselmässige Haftung aus veranlasstem Rechtsschein. Vertragshaftung. Hält die Wechselinhaberin gestützt auf das Verhalten der Bezogenen, das in ihr Vertrauen erweckt, deren Unterschrift auf dem Wechsel für echt, haftet ihr diese für den daraus erwachsenen Schaden. Diese Haftung ist den Regeln der Vertragshaftung zu unterstellen (E. 1 und 2).

128 III 419 () from 19. August 2002
Regeste: Nichtlandwirtschaftliche Pacht; Vereinbarung über die Anpassung des Pachtzinses während der Dauer des Pachtvertrages (Art. 253b Abs. 1 und 269d OR). Unterscheidung zwischen Miet- und Pachtvertrag (E. 2.1). Art. 269d OR ist nicht anwendbar im Fall eines befristeten Miet- oder Pachtvertrages. Ebenso wenig ist diese Bestimmung anwendbar, wenn bei einem unbefristeten Vertrag eine sofortige Miet- oder Pachtzinserhöhung - und nicht eine Erhöhung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin - vereinbart wird (E. 2.4.1). Bedingungen für eine vertragliche Anpassung des Miet- oder Pachtzinses (E. 2.4.2 und 2.4.3).

128 III 428 () from 3. April 2002
Regeste: Darlehensvertrag. Zinsloses Darlehen als Dauerschuldverhältnis; Vertragsauflösung aus wichtigem Grund (E. 3 und 4).

129 III 171 () from 8. Januar 2003
Regeste: Arbeitsvertrag; Überstundenentschädigung; Anspruchsverwirkung (Art. 321c OR). Anspruch leitender Angestellter auf Überstundenentschädigung (E. 2.1). Anzeigeobliegenheit des Arbeitnehmers in Bezug auf geleistete Überstunden und Anspruchsverwirkung wegen zu langen Zuwartens (E. 2.2-2.4).

129 III 209 () from 30. Oktober 2002
Regeste: Art. 27 Abs. 2 ZGB; Rechtsfolgen einer übermässigen Bindung. Ein Vertrag, der den höchstpersönlichen Kernbereich einer Person betrifft, bei dem jede vertragliche Bindung gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig. Ausserhalb dieses Bereichs erfordert der mit Art. 27 Abs. 2 ZGB bezweckte Schutz der persönlichen Freiheit nicht die von Amtes wegen zu beachtende Nichtigkeit übermässiger Bindungen, sondern bloss das Recht der übermässig gebundenen Partei, die Vertragserfüllung zu verweigern (Präzisierung der Rechtsprechung). Dieses Recht ist höchstpersönlicher Natur und damit unvererblich (E. 2).

129 III 385 () from 10. April 2003
Regeste: Art. 265 Abs. 2 SchKG; Bestimmung des Grenzwertes für die Annahme neuen Vermögens. Der Grenzwert für die Annahme neuen Vermögens entspricht dem Betrag, der dem Schuldner erlaubt, einen standesgemässen Lebensunterhalt zu bestreiten und Ersparnisse zu bilden. Methoden zur Bestimmung dieses Betrages (E. 5.1). Die Bestimmung dieses Betrages durch Erhöhung sämtlicher Positionen des erweiterten Notbedarfs um 50 bis 66% ist willkürlich (E. 5.2).

129 III 426 () from 2. Mai 2003
Regeste: Unlauterer Wettbewerb; vergleichende Werbung (Art. 3 lit. e UWG). Definition des Einwandes der "unclean hands". Das schweizerische Lauterkeitsrecht kennt grundsätzlich keinen solchen Einwand (E. 2). Grundsätze der vergleichenden Werbung (E. 3.1.1) und der Superlativwerbung (E. 3.1.2). Bedingungen, unter denen ein Konkurrent Resultate eines Vergleichstests zu Werbezwecken verwenden darf (E. 3.1.3). Im vorliegenden Fall sind diese Bedingungen von einer im Optikbereich tätigen Gesellschaft missachtet worden, indem sie einen Werbeartikel publizierte, der auszugsweise Resultate einer Vergleichsstudie eines Informationsmagazins für Konsumenten wiedergab (E. 3.2).

129 III 493 () from 25. Juni 2003
Regeste: Art. 329d OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB. Abgeltung des Ferienlohnanspruchs mit dem laufenden Lohn; Rechtsmissbrauchsverbot. Formelle Voraussetzungen für eine rechtswirksame Abgeltung des Ferienlohnanspruchs. Offen gelassen, ob an der ausnahmsweisen Möglichkeit einer Abgeltung des Ferienlohnanspruchs mit dem laufenden Lohn grundsätzlich festzuhalten ist (E. 3). Verneinung der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Ferienlohnansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im konkreten Fall (E. 5).

129 III 514 () from 2. Juli 2003
Regeste: Art. 1 und Art. 2 lit. a und b MSchG; Formmarke; Schutzausschlussgründe. Schutzausschlussgründe für Formmarken (im engeren Sinn) und sich daraus ergebende Kategorien von markenschutzrelevanten Formen (E. 2). Schutzunfähigkeit nach Art. 2 lit. b MSchG (E. 3) oder nach Art. 2 lit. a MSchG (E. 4).

129 III 604 () from 5. Juni 2003
Regeste: Beanstandung einer Telefonrechnung - Anrufe bei Telefonsex-Anbietern. Der Telefonabonnementsvertrag ist ein Innominatkontrakt (E. 2). Dem Grundversorgungskonzessionär obliegt keine vertragliche Nebenpflicht, den Abonnenten darauf aufmerksam zu machen, dass die Gebühren für seinen Anschluss im laufenden Monat eine bestimmte Höhe überschritten haben (E. 4). Die Verträge zwischen dem Benützer des Telefonanschlusses und den Anbietern von erotischen oder pornografischen Dienstleistungen sind im beurteilten Fall weder widerrechtlich noch unsittlich im Sinne von Art. 20 Abs. 1 OR (E. 5).

129 III 713 () from 3. April 2003
Regeste: Art. 6 VVG; Versicherungsvertrag; Anforderungen an eine Rücktrittserklärung. Um gültig zu sein, muss eine Rücktrittserklärung ausführlich auf die verschwiegene oder ungenau mitgeteilte Gefahrstatsache hinweisen. Sie muss die ungenau beantwortete Frage erwähnen (E. 2).

130 II 113 () from 19. Dezember 2003
Regeste: Art. 7 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 2 ANAG; Art. 7 lit. d und Art. 16 Abs. 2 FZA; Art. 3 Abs. 1, 2 u. 5 Anhang I FZA; Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung des (aus einem Drittstaat stammenden) Ehegatten eines EU-Bürgers; Familiennachzug; Rechtsmissbrauch; Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften. Bedeutung des Zusammenlebens der Ehegatten für den Familiennachzug gemäss Art. 7 Abs. 1 und 17 Abs. 2 ANAG. Begrenzung durch das Rechtsmissbrauchsverbot (Zusammenfassung der Rechtsprechung; E. 4). Berücksichtigung der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vor dem 21. Juni 1999 gefällten Urteile bei der Auslegung von Art. 3 Abs. 1, 2 u. 5 Anhang I FZA (Art. 16 Abs. 2 FZA; E. 5). Tragweite dieser Rechtsprechung für den Schweizer Richter (E. 6). Rechtsnatur des abgeleiteten Anspruchs der Familienangehörigen eines "Gemeinschaftsarbeitnehmers", bei diesem im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA "Wohnung zu nehmen" (E. 7). Für den Ehegatten besteht das Recht während der gesamten formellen Dauer der Ehe (E. 8), vorbehältlich eines Rechtsmissbrauchs (E. 9 u. 10).

130 III 113 () from 3. November 2003
Regeste: a Art. 2 lit. a MSchG; Markenschutz; Freizeichen. Begriff des Freizeichens. Voraussetzungen der Umwandlung einer Marke in ein Freizeichen. Bestätigung der Rechtsprechung hinsichtlich der differenzierten Beurteilung von registrierten und nicht registrierten Zeichen (E. 3.1-3.3). Anforderungen an den Beweis der Entartung einer eingetragenen Marke zum Freizeichen (E. 3.4).

130 III 312 () from 2. März 2004
Regeste: Legalzession im Treuhandverhältnis und Verrechnungsrecht des Dritten; Verrechnung von Forderungen in unterschiedlichen Währungen. Gutgläubigkeit des Dritten als Voraussetzung seines Verrechnungsrechts (E. 5.1 und 5.2). Gesetzliches und vertragliches Verrechnungsrecht im Fall, dass die verrechneten Forderungen auf verschiedene Währungen lauten (E. 6.2). Ungenügende Substantiierung der Forderung auf Zahlung von Verzugszins im Sinne von Art. 104 Abs. 2 OR (E. 7.1).

130 III 345 () from 23. Dezember 2003
Regeste: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Vertrauenshaftung (Art. 2 ZGB). Die Haftung eines Liegenschaftenschätzers aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wäre selbst nach Auffassung der Befürworter dieser Rechtsfigur nur denkbar, wenn der Verkäufer der Liegenschaft im Einverständnis mit den Käufern einen Schätzungsauftrag in eigenem Namen erteilt und dem Liegenschaftenschätzer die gemeinsame Interessenlage offen gelegt hätte (E. 1). Ein Gutachter kann bereits bei einer mittelbaren Beziehung gegenüber einem vertragsfremden Dritten aus erwecktem Vertrauen haftbar werden. Dabei spielt keine Rolle, ob der Gutachter den Dritten kennt oder zumindest weiss, um wen es sich handelt, denn das Haftungsrisiko richtet sich nach den davon unabhängigen Kriterien des Inhalts der Expertise und deren Verwendungszweck (E. 2). Haftung im vorliegenden Fall verneint (E. 3).

130 III 430 () from 8. April 2004
Regeste: Zivilgerichtsbarkeit; diplomatische Immunität der Mitglieder der Ständigen Missionen bei den Vereinten Nationen in Genf. Die Zivilgerichte sind an eine Verfügung des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) über die Aberkennung der diplomatischen Immunität eines Staatenvertreters gebunden, es sei denn, die Verfügung sei nichtig (E. 3.3). Befugnis und Verfahren zur Aberkennung der diplomatischen Immunität eines Mitglieds einer Ständigen Mission bei den Vereinten Nationen in Genf (E. 3.4). Nichtigkeit der Verfügung des EDA über die Aberkennung der diplomatischen Immunität im vorliegenden Fall verneint mit der Folge der Zuständigkeit der schweizerischen Zivilgerichte (E. 3.5).

130 III 462 () from 1. Juni 2004
Regeste: Unwiderrufliches Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung; Betrug; Auszahlung vor dem Verfalltag; Art. 14e der "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive" der Internationalen Handelskammer (ERA 500). Streit zwischen der ausstellenden und der bestätigenden Bank, die ein unwiderrufliches Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung vor dem Verfalltag ausbezahlt hat (E. 3). Gerichtsstand und anwendbares Recht (E. 4). Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien (E. 5). Möglichkeit der angewiesenen Bank, sich auf Betrug zu berufen, um die Zahlung zu verweigern (E. 6). Die bestätigende Bank, die dem Begünstigten den Betrag eines unwiderrufliches Akkreditivs mit aufgeschobener Zahlung auf eigene Initiative vor dem Verfalltag ausbezahlt, hat die Folgen eines nach der Auszahlung, aber vor dem Verfall entdeckten Betruges zu tragen (E. 7). Art. 14e ERA 500 betrifft den Fall, in dem die Bank die Dokumente nicht akzeptiert, so dass die bestätigende Bank sich gegenüber der ausstellenden Bank im Fall eines nach dem Akzept der scheinbar akkreditiv-konformen Dokumente festgestellten Betrugs nicht darauf berufen kann (E. 8).

130 III 504 () from 11. Mai 2004
Regeste: Art. 259d OR; Mangel der Mietsache; Herabsetzungsquote; Rechtsnatur des Rückerstattungsanpruchs; Verjährung. Kennt der Vermieter den Mangel bevor der Mieter die Herabsetzung verlangt, so kann der Mieter nicht nur die Herabsetzung des Mietzinses für die Zukunft verlangen, sondern auch die Rückerstattung eines Teils des bereits geleisteten Mietzinses (E. 3). Gesichtspunkte, die bei der Berechnung der Herabsetzungsquote bei Mängeln der Mietsache heranzuziehen sind (E. 4). Einfluss des Prinzips der Nichtrückwirkung von Gestaltungsrechten und von Art. 2 Abs. 2 ZGB auf eine auf Art. 259d OR gestützte Klage (E. 5). Die aufgrund eines Mangels der Mietsache erhobene Rückerstattungsforderung ist vertraglicher Natur (E. 6). Art. 63 Abs. 1 OR ist auf den Rückerstattungsanspruch nach Art. 259d OR nicht anwendbar (E. 7). Die Verjährung der Rückerstattungsansprüche gemäss Art. 259d OR bestimmt sich nach Art. 128 OR und nicht nach Art. 67 Abs. 1 OR (E. 8).

130 V 553 () from 19. August 2004
Regeste: Art. 1 (seit 1. Januar 2003: Art. 1a) Abs. 1 und 2 UVG; Art. 1 und 2 Abs. 1 lit. g UVV: Versicherungsobligatorium und Konkubinat. Die im Konkubinat lebende Person, deren Tätigkeit in der Führung des gemeinsamen Haushaltes besteht und die dafür über Naturalleistungen (Kost und Logis) sowie ein allfälliges Taschengeld hinaus im Rahmen eines Arbeitsvertrages einen Barlohn erhält, fällt nicht unter die gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. g UVV vom UVG-Versicherungsobligatorium ausgenommenen Personen (Erw. 3).

131 I 166 () from 18. März 2005
Regeste: Art. 7 und 12 BV; Anspruch auf Nothilfe sowie Umfang derselben. Hält der Ausschluss von Asylbewerbern mit asylrechtlichem Nichteintretensentscheid von der minimalen Nothilfe wegen Missachtung ihrer Mitwirkungspflichten beim Vollzug der Wegweisung vor der Bundesverfassung stand (E. 1-7)? Entspricht ein im Rahmen der Nothilfe entrichtetes Taggeld von Fr. 13.- für die Unterkunft der Bundesverfassung (E. 8)?

131 I 321 () from 6. Juni 2005
Regeste: Art. 9 und 26 BV; Eigentumsgarantie; Wassertaxen; Kündigung einer altrechtlichen, unentgeltlichen Wasserlieferungspflicht (Grundlast). Ein vor dem Inkrafttreten des ZGB rechtmässig erworbenes - privates und unentgeltliches - Recht auf Quellwasserbezug besteht (als Grunddienstbarkeit) auch ohne späteren Eintrag im Grundbuch weiter. Dies gilt auch für die als Ersatz für die Beeinträchtigung dieses Rechts (infolge Erstellens einer öffentlichen Wasserversorgung) durch Gerichtsurteil im Jahre 1901 der Gemeinde Altdorf im Sinne einer Grundlast auferlegte unentgeltliche Wasserlieferungspflicht zu Gunsten der ursprünglich Berechtigten. Diese Verpflichtung steht zwar unter dem Schutz der Eigentumsgarantie, kann aber in (analoger oder direkter) Anwendung von Art. 788 ZGB nach Ablauf von dreissig Jahren gekündigt werden (E. 5). Die altrechtliche unentgeltliche Wasserlieferungspflicht kann nur gegen Entschädigung abgelöst bzw. gekündigt werden. Kriterien für deren Bemessung; Berücksichtigung besonderer Verhältnisse (E. 6).

131 III 33 () from 14. September 2004
Regeste: Art. 271a Abs. 1 lit. d OR; Kündigungsschutz während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens. Die Vermieterkündigung, die in diesem Zeitraum erfolgt, ist unabhängig davon anfechtbar, ob sie tatsächlich missbräuchlich ist (E. 1-3).

131 III 97 () from 9. Dezember 2004
Regeste: Ausschliessung eines Mitglieds aus dem Verein (Art. 72 ZGB). Ein unbestimmter statutarischer Ausschliessungsgrund (Generalklausel) ist der statutarischen Ausschliessung ohne Grundangabe gleichzustellen; eine Anfechtung der Ausschliessung ist somit nicht statthaft (E. 2). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist möglich, wenn ein Verein eine andere als die ihm vom Gesetzgeber zugedachte ideale Zwecksetzung aufweist (E. 3).

131 III 327 () from 22. Februar 2005
Regeste: Übergangsrechtliche Behandlung der Anfechtungsklagen gemäss SchKG. Hat die massgebende Pfändung bzw. die Konkurseröffnung nach dem 1. Januar 1997 stattgefunden, findet für die Anfechtungsklagen i.S.v. Art. 286-288 SchKG das neue Recht Anwendung.

131 III 430 () from 25. April 2005
Regeste: Art. 60 OR und Art. 83 Abs. 1 SVG, Art. 2 ZGB. Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus strafbarer Handlung. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede. Wird die Verjährung durch eine richterliche Verfügung unterbrochen, nachdem die (absolute) strafrechtliche Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, löst dies nur eine neue zivilrechtliche, nicht eine längere strafrechtliche Verjährungsfrist aus (E. 1). Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Verjährung (E. 2)?

131 III 439 () from 4. Mai 2005
Regeste: Art. 347a in Verbindung mit Art. 327c OR, Art. 2 ZGB; Auslagenersatz des Handelsreisenden; Anspruchsverwirkung wegen verzögerter Geltendmachung. Eine Vereinbarung über eine pauschale Spesenentschädigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich geschlossen wurde und die vereinbarte Entschädigung die durchschnittlichen Spesen des Handelsreisenden deckt (E. 4 und 5.3.2). Der Arbeitgeber kann sich gegenüber dem Arbeitnehmer, der sich erst nach einer gewissen Zeit auf das Ungenügen der vereinbarten Spesenpauschale beruft, nur unter besonderen Umständen auf Rechtsmissbrauch berufen; eine strengere Verwirkungsregel ergibt sich insbesondere nicht aus Art. 327c Abs. 1 OR (E. 5).

131 III 459 () from 16. Juni 2005
Regeste: Art. 712m ZGB; Beschlüsse der Stockwerkeigentümer; Minderheitenschutz; Rechtsmissbrauchsverbot und Gleichbehandlungsgebot. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Stockwerkeigentum gewährleisten den Schutz der Minderheit nur in verfahrensmässiger Hinsicht. Bezogen auf den Inhalt der zu treffenden Beschlüsse gebietet der Grundsatz der schonenden Rechtsausübung, dass die Mehrheit von verschiedenen gleichwertigen Entscheidungsmöglichkeiten diejenige wählt, die die Interessen der Minderheit nicht oder am wenigsten beeinträchtigt. Zusätzlich verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung Unterscheidungen ohne sachlichen Grund, sofern die nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im konkreten Einzelfall ein gewisses erhebliches Mindestmass erreicht (E. 5).

131 III 528 () from 30. Mai 2005
Regeste: Art. 18 Abs. 1 und Art. 261, 275 und 290 OR; Hotel-Managementvertrag; Wirkung des Zuschlags der Liegenschaften in einer Zwangsversteigerung auf diesen Vertrag. Bei Vorliegen eines gemischten oder zusammengesetzten Vertrags muss jede Streitfrage entsprechend den auf sie je zutreffenden Gesetzesvorschriften und Rechtsgrundsätzen beantwortet werden, ausgehend vom Schwerpunkt des Vertrags, der als einheitliche Gesamtvereinbarung zu erfassen ist (E. 7.1). Anwendung dieser Grundsätze auf die Frage, ob ein Hotel-Managementvertrag auf die Ersteigerer der Liegenschaften übergegangen ist (E. 7.2).

131 III 535 () from 6. Juli 2005
Regeste: Art. 336 OR; missbräuchliche Kündigung; im Gesetz nicht ausdrücklich genannter Missbrauchsfall. Entlassung einer Kaderperson, welcher kein Vorwurf gemacht werden kann, um das Ansehen des Arbeitgebers zu wahren, welches durch widerrechtliche Handlungen eines Mitarbeiters im von der entlassenen Kaderperson geleiteten Dienst beeinträchtigt wurde (E. 4).

131 III 640 () from 19. August 2005
Regeste: Aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Einrede der Einwilligung des Verletzten. Wenn ein Verwaltungsrat mit der Einwilligung aller Aktionäre bzw. des Alleinaktionärs handelt, kann er den Verantwortlichkeitsansprüchen, welche der Gesellschaft zustehen, die Einrede der Einwilligung des Verletzten entgegenhalten (E. 4.2).

131 V 97 () from 21. März 2005
Regeste: Art. 112 BV; Art. 1 (in der bis Ende 2002 geltenden Fassung), 3 und 9 AHVG; Art. 17 und 20 Abs. 3 AHVV; Art. 2 Abs. 2 ZGB: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Versicherungspflicht in der Alters- und Hinterlassenenversicherung. An einer Kommanditgesellschaft sind mehrere hundert ausländische Anleger beteiligt, wobei die Beteiligung auch im Hinblick auf spätere Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erfolgt ist, da die Stellung als Kommanditär sozialversicherungsrechtlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit darstellt. Weil hier der AHV die Funktion eines reinen Finanzanlageobjekts zugedacht ist, das unter Ausnutzung der versicherungstechnischen Solidarität eine möglichst grosse individuelle Rendite erwirtschaften soll, liegt Rechtsmissbrauch vor. Die Teilhaber können sich nicht auf das Recht zur Aufnahme in die AHV berufen. (Erw. 4.3)

132 I 249 () from 11. September 2006
Regeste: Art. 9 BV. Zivilprozess. Einrede der Nichtigkeit der Vorladung; Rechtsmissbrauch. Die Klägerin liess die Vorladung an die Kanzlei des Anwalts des Beklagten zustellen, als dieser dort noch kein Zustellungsdomizil gewählt hatte. Der Beklagte erhob die Einrede der Nichtigkeit nach kantonalem Recht, obwohl er die Vorladung erhalten hatte. Im angefochtenen Entscheid wurde die Einrede gutgeheissen, mit der Folge, dass auf die anhängig gemachte Klage nicht einzutreten war und der Arrest, der mit dieser prosequiert werden sollte, dahinfiel. Dieser Entscheid ist willkürlich, da die Einrede rechtsmissbräuchlich war.

132 III 115 () from 20. Dezember 2005
Regeste: Art. 336 und 328 OR; missbräuchliche Kündigung; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung missbräuchlich ist (E. 2). Wer einem Arbeitnehmer nach 44 klaglosen Dienstjahren, wenige Monate vor der Pensionierung ohne betriebliche Notwendigkeit und ohne nach einer sozialverträglicheren Lösung gesucht zu haben, kündigt, verletzt seine Fürsorgepflicht und handelt missbräuchlich (E. 5).

132 III 305 () from 6. Februar 2006
Regeste: Art. 540 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Erbunwürdigkeit; Hinderung am Widerruf bzw. Errichten einer Verfügung von Todes wegen durch Unterlassen. Die von den kantonalen Gerichten angenommene Erbschleicherei ist gesetzlich nicht erfasst, kann aber in schweren Fällen Erbunwürdigkeit begründen (E. 2). Es verletzt kein Bundesrecht, Erbunwürdigkeit auf Grund sämtlicher Umstände im konkreten Einzelfall zu bejahen, wenn der testamentarisch eingesetzte Alleinerbe durch Verletzung seiner Aufklärungspflicht die Erblasserin daran hindert, die Erbeinsetzung zu widerrufen bzw. neu und anders von Todes wegen zu verfügen (E. 3-6).

132 III 503 () from 8. Juni 2006
Regeste: Art. 66 Abs. 2 und Art. 75 ZGB; vereinsrechtliche Anfechtungsklage gegen Beschlüsse von Delegierten- und Generalversammlung; Beschlussfassung im Zirkularverfahren. Interessenlage im Anfechtungsprozess (E. 3.1). Mit rechtzeitiger Klage gegen den Beschluss der Generalversammlung kann der vorangegangene Beschluss der Delegiertenversammlung mitangefochten werden (E. 3.2). Verwirkung des Anfechtungsrechts verneint (E. 3.3). Schriftliche Mehrheitsentscheidungen einer Delegiertenversammlung ohne statutarische Grundlage sind unzulässig (E. 4). Die Verletzung der Verfahrensregel macht sowohl den Beschluss der Delegiertenversammlung als auch den darauf gestützten Beschluss der Generalversammlung ungültig (E. 5).

132 III 677 () from 2. Mai 2006
Regeste: Erbschaftsklage, Art. 598 ff. ZGB; Auskunftsklage gegen Erbschaftsbesitzer. Im internationalen Verhältnis richtet sich die Zuständigkeit zur Beurteilung der Erbschaftsklage nach Art. 86 IPRG (E. 3.2 und 3.3). Voraussetzungen zur Erhebung der Erbschaftsklage (E. 3.4 und 3.5). Gegenüber Dritten als Erbschaftsbesitzer besteht ein erbrechtlicher Anspruch auf Auskunft (E. 4).

132 III 689 () from 31. August 2006
Regeste: Art. 679 ZGB, Passivlegitimation des Bauberechtigten und des Eigentümers des belasteten Grundstücks im Fall des an einem Nachbargrundstück verursachten Schadens; Art. 667 Abs. 1 ZGB, Beweislast in Bezug auf die vertikale Ausdehnung des Grundeigentums. Der Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechts an einem Grundstück, welcher durch sein Verhalten sein Recht überschreitet und in Ausübung der tatsächlichen Herrschaft über das Grundstück einen Schaden an einem Nachbargrundstück verursacht, haftet aus Art. 679 ZGB (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.2). Wird die Haftung des Bauberechtigten bejaht, haftet der Eigentümer des belasteten Grundstücks nicht, sofern er keinen Einfluss auf die Art und Weise hat, wie der Bauberechtigte die tatsächliche Herrschaft ausübt (E. 2.3). Anwendung auf den konkreten Fall (E. 2.4 und 2.5). Vertikale Ausdehnung des Grundeigentums (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4.2). Nicht derjenige, welcher ein schützenswertes Interesse des Eigentümers des Grundstücks am betroffenen Untergrund bestreitet, hat zu beweisen, dass dieses Interesse nicht besteht, sondern der Eigentümer des Grundstücks, dass er ein schützenswertes Interesse hat (E. 4.3). Anwendung auf den konkreten Fall (E. 4.4).

132 III 737 () from 5. September 2006
Regeste: Grundlagenirrtum bei gerichtlichem Vergleich über die Erstreckungsdauer nach Kündigung wegen Eigenbedarfs; rechtsmissbräuchliches Verhalten (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4, Art. 25 Abs. 1, Art. 271a Abs. 3 lit. a und Art. 272 Abs. 2 lit. d OR). Voraussetzungen für die Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Grundlagenirrtums (E. 1). Für die Beurteilung der Wesentlichkeit des Irrtums massgebender Zeitpunkt (E. 2). Ob die Person, mit deren "Eigenbedarf" die Kündigung begründet wird, selbst Partei des Mietvertrages ist oder lediglich die Vermieterin wirtschaftlich beherrscht, kann einen Einfluss auf die Zulässigkeit der Kündigung und die Erstreckungsdauer haben. Die Berufung auf einen Irrtum über die Person der Vermieterin verstösst daher nicht gegen Treu und Glauben (E. 3).

133 I 149 () from 26. März 2007
Regeste: Art. 9 BV und Art. 664 ZGB; kantonales Genfer Recht; Abgrenzung zwischen den öffentlichen Gewässern und den anstossenden Privatgrundstücken. Willkürlich ist die Ansicht, wonach die Veräusserung einer Parzelle durch eine Gemeinde aus deren Finanzvermögen die Annahme rechtmässig begründeter Sachenrechte im Sinn des Genfer Rechts über den gegenwärtig unter Wasser stehenden Teil dieses Gebietes erlaubt, auch wenn der Kanton den Verkauf genehmigt hatte (E. 3).

133 III 6 () from 26. September 2006
Regeste: Haftpflicht; unechte Solidarität; Verjährung der Regressforderung zwischen mehreren Haftpflichtigen (Art. 51 und 143 ff. OR). Die Verjährung der Forderung des Geschädigten gegen einen von mehreren Haftpflichtigen hindert den Haftpflichtigen, der dem Geschädigten Ersatz geleistet hat, nicht daran, seine Regressforderung gegen diesen Mithaftpflichtigen geltend zu machen, sofern er ihm so bald wie möglich angezeigt hat, dass er ihn für mithaftpflichtig hält. Die Forderung verjährt grundsätzlich ein Jahr ab dem Tag, an dem der Geschädigte den Schadenersatz erhalten hat und der andere Haftpflichtige bekannt wurde; sie verjährt in jedem Fall mit Ablauf von zehn Jahren ab dem Tag, an dem die Schädigung eingetreten ist oder ein Ende gefunden hat (E. 5). Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall (E. 6).

133 III 105 () from 21. Dezember 2006
Regeste: Art. 71 aZGB, Art. 75a ZGB, Art. 1-4 SchlT ZGB; persönliche Haftung der Vereinsmitglieder für Vereinsschulden; Übergangsrecht. Darstellung der allgemeinen übergangsrechtlichen Prinzipien gemäss den Art. 1 und 2 SchlT ZGB (E. 2.1) sowie der gesetzgeberischen Entwicklung, die zur Einführung des neuen Art. 75a ZGB geführt hat (E. 2.2). Die persönliche Haftung der Mitglieder eines Vereins, der unter altem Recht gegründet worden ist, für Schulden dieses Vereins, die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts entstanden sind, richtet sich nach Art. 71 aZGB, da Art. 75a ZGB keine Bestimmung darstellt, die um der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit willen im Sinne von Art. 2 SchlT ZGB aufgestellt worden ist (E. 2.3).

133 III 175 () from 27. Februar 2007
Regeste: Mieterausweisung; offensichtlich rechtsmissbräuchliche Kündigung; Verhältnis von Art. 271 OR und Art. 2 Abs. 2 ZGB. Art. 271 OR stellt eine lex specialis zu Art. 2 Abs. 2 ZGB dar. Auch eine offensichtlich rechtsmissbräuchliche Kündigung muss daher innerhalb der Verwirkungsfrist von 30 Tagen angefochten werden. Unterlässt der Mieter die Anfechtung, kann er die Rüge des offensichtlichen Rechtsmissbrauchs im Ausweisungsverfahren nicht mehr erheben (E. 3).

133 III 360 () from 6. März 2007
Regeste: Lizenzvertrag; fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigen Gründen; vorsorgliche Massnahmen. Wirkungen einer nicht durch wichtige Gründe gerechtfertigen Vertragskündigung nach schweizerischem Recht (E. 7 und 8). Möglichkeit, die vorläufige Erfüllung des Lizenzvertrages als vorsorgliche Massnahme anzuordnen (E. 9).

133 III 497 () from 14. Juni 2007
Regeste: Art. 2 Abs. 2 und Art. 123 Abs. 2 ZGB; Ausschluss der Teilung der Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge; Rechtsmissbrauchsverbot. Gründe, die es rechtfertigen können, die Teilung der Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge ganz oder teilweise zu verweigern (E. 4 und 5).

133 III 598 (4A_126/2007) from 28. August 2007
Regeste: a Teilleistungen (Art. 69 OR). Art. 69 Abs. 1 OR auferlegt dem Gläubiger, eine Teilleistung anzunehmen, wenn der Schuldner einen Teil der Forderung anerkennt und den von ihm verlangten Restbetrag bestreitet (E. 4.1).

133 V 607 () from 19. September 2007
Regeste: Art. 23 Abs. 1 FZG (in der bis 31. Dezember 2004 in Kraft gewesenen Fassung); Anspruch auf freie Stiftungsmittel bei unfreiwilliger Auflösung des Arbeitsvertrages. Die bei der Verteilung der freien Stiftungsmittel nach BGE 128 II 394 zu beachtenden Grundsätze gelten nicht nur bei Teil- oder Gesamtliquidationen, sondern allgemein bei Ausschüttungen (E. 4.2.3). Anwendung dieses Grundsatzes auf den Fall von während einer Übergangsfrist ausgeschütteten transition benefits (E. 4.3).

134 III 49 () from 20. September 2007
Regeste: Art. 694 Abs. 1 ZGB; Verweigerung des Notwegrechts. Der Eigentümer, der Lage und Begrenzung seiner Parzelle selber festlegt und insoweit bewusst auf einen genügenden Weg auf eine öffentliche Strasse verzichtet, kann keinen Notweg beanspruchen (E. 4).

134 III 52 (4A_275/2007) from 27. November 2007
Regeste: Art. 20 Abs. 1 OR, Art. 164 StGB: Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, Art. 285 ff. SchKG: paulianische Anfechtung; Art. 2 Abs. 2 ZGB. Konsequenzen eines Verstosses gegen Art. 164 StGB für die zivilrechtliche Gültigkeit des verpönten Rechtsgeschäfts; Bedeutung der Art. 285 ff. SchKG in diesem Zusammenhang (E. 1). Kein Rechtsmissbrauch im vorliegenden Fall (E. 2).

134 III 341 () from 8. Februar 2008
Regeste: Dienstbarkeit. Eine vor dem Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu Gunsten des Gemeinwesens (Stadt Zürich) begründete, den Betrieb eines unsittlichen Gewerbes auf dem belasteten Grundstück untersagende Gemeindeservitut entfaltet ihre Wirkung ungeachtet des Umstandes, dass der Gegenstand der Dienstbarkeit heute auch im öffentlichen Bau- und Planungsrecht geregelt ist (E. 2). Letzteres bedeutet namentlich nicht, dass das Gemeinwesen im Sinne von Art. 736 Abs. 1 ZGB alles Interesse an der Dienstbarkeit verloren hätte (E. 3). Der Begriff "unsittliches Gewerbe" ist hinreichend bestimmt und lässt zu, dass ein Erotiksalon darunter subsumiert wird (E. 4).

134 III 390 (4A_499/2007) from 13. Mai 2008
Regeste: Vertrauenshaftung; Verjährung. Ansprüche aus Vertrauenshaftung unterliegen der Verjährungsfrist von Art. 60 OR (E. 4).

134 III 438 (4A_16/2008) from 12. Juni 2008
Regeste: a Art. 20 OR; Rückabwicklung nichtiger Verträge. Betrifft der Mangel nicht das Synallagma, sind Dienstleistungen oder Unterlassungen, die in Erfüllung des nichtigen Vertrages erbracht worden sind, nach der subjektiven Bewertung der Parteien bereicherungsrechtlich zurückzuerstatten (E. 2.4).

134 III 555 (4A_151/2008) from 8. Juli 2008
Regeste: Art. 6 Abs. 2 und 3 des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken (MMA); Unabhängigkeit der internationalen Registrierung und Erlöschen des Schutzes im Ursprungsland. Der Widerspruch im Rahmen des Eintragungsverfahrens der Basismarke ist keine Klage im Sinne von Art. 6 Abs. 3 MMA und somit kein Grund für eine über die fünfjährige Frist hinausreichende Abhängigkeit der internationalen Registrierung von der Basismarke (E. 2.4-2.7).

134 V 28 (9C_172/2007) from 6. November 2007
Regeste: Art. 2 Abs. 2 ZGB; Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG; Art. 18 lit. a, Art. 20a Abs. 1 lit. b, Art. 22 Abs. 1 BVG; Eintritt des Vorsorgefalles "Tod". Der Versicherungs- oder Vorsorgefall "Tod" tritt mit dem Tod des Versicherten ein (E. 3.2). Präzisierung der Rechtsprechung zum Eintritt des Vorsorgefalles "Invalidität" (E. 3.4). Kein offenbarer Rechtsmissbrauch, wenn sich der Versicherte selbstständig macht, um seinem Bruder die Austrittsleistung vererben zu können (E. 4).

134 V 162 (9C_853/2007) from 15. April 2008
Regeste: Art. 61 lit. b ATSG; Art. 52 VwVG; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Nachfrist zur Behebung des Mangels einer nicht oder ungenügend begründeten Beschwerde. Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs, welcher bei ungenügender oder fehlender Begründung des Rechtsbegehrens den Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Nachfristansetzung rechtfertigt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 5.2).

134 V 384 (9C_185/2008) from 24. Juli 2008
Regeste: Art. 122, 124 und 141 f. ZGB; Art. 22, 22a, 22b und 25a FZG; Kompetenzaufteilung zwischen Scheidungsgericht und Berufsvorsorgegericht in Bezug auf den Vorsorgeausgleich im Scheidungsfall. Ordnet das Scheidungsgericht in Kenntnis des Eintritts eines Vorsorgefalles - in casu Invalidität - die (hälftige) Teilung der Austrittsleistung gestützt auf Art. 122 ZGB an, ist das zuständige Vorsorgegericht zum Vollzug verpflichtet, wenn das Scheidungsurteil in diesem Punkt in Rechtskraft erwachsen ist und die Voraussetzungen für die Übertragung eines Teils der Austrittsleistung auf Anrechnung an die angemessene Entschädigung nach Art. 22b FZG erfüllt sind (E. 1.3, 4.2 und 4.3).

135 II 313 (2C_787/2008) from 25. Mai 2009
Regeste: Art. 7 BGBB; Art. 9 Abs. 1 LBV; Sömmerungsbetrieb. Anwendbares Recht (E. 2). Unterscheidung landwirtschaftliches Gewerbe (Art. 7 BGBB) - Sömmerungsbetrieb (Art. 9 Abs. 1 LBV; E. 4). Charakteristische Merkmale des landwirtschaftlichen Gewerbes. Der in Frage stehende Betrieb bildet nicht Existenzgrundlage des Bewirtschafters, weshalb er nicht als landwirtschaftliches Gewerbe gelten kann. Er unterliegt damit nicht dem Realteilungsverbot (E. 5). Charakteristische Merkmale des Sömmerungsbetriebes (E. 6).

135 III 14 (5A_284/2008) from 2. Oktober 2008
Regeste: aArt. 39 Abs. 1 Ziff. 5, Art. 171 ff. SchKG; Änderung des Anwendungsbereichs der Konkursbetreibung und übergangsrechtliche Folgen. Über das geschäftsführende Mitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach dem 1. Januar 2008 kein Konkurs zu eröffnen (E. 3-5).

135 III 153 (5A_25/2008, 5A_34/2008) from 14. November 2008
Regeste: Art. 123 Abs. 2 ZGB; Ausschluss der Teilung der Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge. Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten nach der Scheidung (E. 6).

135 III 162 (4A_319/2008) from 16. Dezember 2008
Regeste: Ausländische Hausangestellte im Dienste einer Diplomatin; zivilrechtliche Auswirkungen einer Erklärung der Arbeitgeberin gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Art. 342 Abs. 2 OR). Die Abgabe einer Legitimationskarte an eine ausländische Hausangestellte setzt namentlich eine Garantieerklärung der Arbeitgeberin voraus, in der sie sich insbesondere verpflichtet, die Arbeitnehmerin in Vollzeit zu beschäftigen. Die Arbeitnehmerin kann sich vor dem Zivilrichter auf diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung berufen (E. 3.2). Rechtsmissbrauch der Arbeitnehmerin im vorliegenden Fall verneint (E. 3.3).

135 III 349 (4A_552/2008) from 12. März 2009
Regeste: Art. 336c Abs. 1 lit. c und Abs. 2 OR; Kündigung des Arbeitsvertrages während der Schwangerschaft; Mitteilung der Schwangerschaft; Rechtsmissbrauch; Übertragung des Arbeitsverhältnisses; Verzug der Arbeitnehmerin. Der Schutz des Art. 336c Abs. 1 lit. c OR setzt keine Mitteilung der Schwangerschaft voraus. Im vorliegenden Fall, in dem die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft erst einen Monat nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitteilte, wurde ein Rechtsmissbrauch verneint (E. 2 und 3). Der Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis überträgt, haftet solidarisch für den vertraglich noch geschuldeten Lohn, wenn die Arbeitnehmerin im Zeitpunkt der Übertragung des Arbeitsverhältnisses bereits schwanger war (E. 4.1). Hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Lohn für die Zeit zwischen dem Termin, auf welchen ihr gekündigt wurde, bis zur Anzeige der Schwangerschaft? Die Frage beantwortet sich nach den Bestimmungen über den Schuldnerverzug (E. 4.2).

136 III 190 (4A_557/2009) from 23. März 2010
Regeste: Art. 271 Abs. 1 OR; Miete von Räumlichkeiten, die für den Betrieb eines Restaurants bestimmt sind; Gültigkeit der Kündigung, die der Vermieter in der Absicht ausspricht, dieser Art der Nutzung ein Ende zu setzen. Art. 271a Abs. 1 CO steht dem Recht des Vermieters nicht entgegen, den Vertrag zu kündigen, um die Nutzungsart der Sache seinen Interessen anzupassen. Die Geschäftstätigkeiten im Zentrum von Genf haben sich seit der Eröffnung des Restaurants tiefgreifend gewandelt; der Wille, die Nutzungsart der Räumlichkeiten nach beinahe 15 Jahren seit Abschluss des letzten Mietvertrags zu ändern, ist mit Treu und Glauben vereinbar (E. 2-5). Wegen der harten Folgen der Kündigung wird die Miete um sechs Jahre verlängert (E. 6).

136 III 273 (4A_89/2010) from 1. April 2010
Regeste: Werkvertrag; Folge der Weigerung des Unternehmers, seiner Verpflichtung zur Verbesserung des mangelhaften Werkes nachzukommen (Art. 368 Abs. 2 OR). Weigert sich der Unternehmer, das mangelhafte Werk zu verbessern, stehen dem Besteller die in Art. 107 Abs. 2 OR vorgesehenen Möglichkeiten offen. Dieser kann damit auf seinen Anspruch auf Verbesserung verzichten und Schadenersatz in der Höhe des Gegenwerts der unentgeltlichen Leistung verlangen, die der Unternehmer zur Verbesserung des Werkes hätte erbringen müssen (E. 2).

136 III 437 (5A_849/2009) from 18. Mai 2010
Regeste: Art. 131 Abs. 1 SchKG; Forderungsüberweisung; private Verwertung von verarrestierten Pfandgegenständen. Rechtsnatur des Entscheides über den Bestand einer nach Art. 131 Abs. 1 SchKG überwiesenen Forderung; Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 72 Abs. 1 BGG (E. 1.1). Wirkung der Forderungsüberweisung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG (E. 3 Ingress). Zulässigkeit der Verrechnung, wenn ein privates Pfandverwertungsrecht (Art. 891 ZGB) nach Verarrestierung des Pfandgegenstandes ausgeübt wird (E. 3.1-3.6). Verhältnis zwischen Verwertung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG und Widerspruchsverfahren (E. 4).

136 III 449 (5A_304/2010) from 27. August 2010
Regeste: Art. 122 ff. ZGB; Vorsorgeausgleich. Der Vorsorgefall kann nur bei demjenigen Ehegatten eintreten, der über eine berufliche Vorsorge verfügt (E. 3). Eine ganze oder teilweise Verweigerung der Teilung der Austrittsleistung ist wegen offensichtlicher Unbilligkeit gemäss Art. 123 Abs. 2 ZGB sowie wegen offenbarem Rechtsmissbrauch nach Art. 2 Abs. 2 ZGB möglich. Für weitere Verweigerungsgründe bleibt kein Raum (E. 4).

136 III 528 (4A_219/2010) from 28. September 2010
Regeste: Aberkennungsklage in einer Betreibung auf Sicherheitsleistung (Art. 38 und 83 Abs. 2 SchKG); Sicherstellung einer Forderung als "Gegenleistung" für ein Stillhalten des Gläubigers; kommt dem Bestand der zu sichernden Forderung oder allfälligen Willensmängeln bezüglich der Schuldanerkennung für die Sicherstellungspflicht (Art. 23 f. und 28 OR) Bedeutung zu? Mit der Aberkennungsklage kann der Betriebene in einer Betreibung auf Sicherheitsleistung umfassend prüfen lassen, ob die Forderung auf Sicherheitsleistung besteht. Wurde die Sicherheitsleistung als "Gegenleistung" für ein Stillhalten des Gläubigers versprochen, bleibt sie jedenfalls geschuldet, bis im Streitfall über den Bestand der zu sichernden Forderung oder die vom Schuldner bezüglich der Schuldanerkennung geltend gemachten Willensmängel rechtskräftig entschieden ist. Andernfalls würde der Schuldner ohne Gegenleistung vom Stillhalteabkommen profitieren (E. 3).

136 V 73 (9C_173/2009) from 25. Januar 2010
Regeste: a Art. 2 Abs. 2 ZGB; Art. 41 Abs. 1 (in der bis Ende 2004 geltenden Fassung) resp. Art. 41 Abs. 2 BVG (in der seit 1. Januar 2005 in Kraft stehenden Fassung); Art. 130 Abs. 1 OR; Art. 66 Abs. 2 und 4 BVG; Art. 10 BVV 2; Fälligkeit und Verjährung rückwirkender Beitragsforderungen aus einem Vorsorgeverhältnis, das nach Bekanntwerden eines nicht angemeldeten Arbeitsverhältnisses nachträglich begründet wird. Die effektive Begründung des individuellen Versicherungsverhältnisses zwischen Vorsorgeeinrichtung und Arbeitnehmer ist für die Fälligkeit der auf die vergangenen Beschäftigungszeiten bezogenen Beitragsforderungen grundsätzlich nicht bestimmend (Änderung der Rechtsprechung, E. 3; vgl. aber die Massgeblichkeit eines tatsächlichen Rechtsverhältnisses im Zusammenhang mit dem Zwangsanschluss eines Arbeitgebers an die Auffangeinrichtung; SVR 2010 BVG Nr. 2 S. 4, 9C_655/2008). Hatte die Vorsorgeeinrichtung wegen einer unentschuldbaren Meldepflichtverletzung des Arbeitgebers keine Kenntnis vom Bestand einer versicherungspflichtigen Anstellung, so wird die Fälligkeit der Beitragsforderungen jedoch bis zur (anrechenbaren) Kenntnisnahme aufgeschoben (E. 4.1 und 4.2). Der Lauf der Verjährung nach Art. 41 Abs. 2 BVG beginnt indessen nur für Beitragsforderungen, die jünger als zehn Jahre sind; die weiter zurückliegenden sind absolut verjährt (E. 4.3). Anwendung auf den konkreten Fall (E. 5.1 und 5.2). Vorbehalt von Ersatzansprüchen (E. 5.3).

136 V 322 (9C_434/2009) from 6. Oktober 2010
Regeste: Art. 53b Abs. 1 BVG; Teilliquidation einer Gemeinschaftsstiftung. Bei der reglementarischen Umschreibung der Teilliquidationsvoraussetzungen können Gemeinschaftseinrichtungen - im Hinblick auf ihre jeweilige Eigenart - zusätzliche Umstände vorsehen, die zu einer Umkehr der gesetzlichen Vermutung nach Art. 53b Abs. 1 BVG führen (so beispielsweise eine Reduktion des Versichertenbestandes oder eine Verminderung des Gesamtdeckungskapitals; E. 8-10).

136 V 331 (9C_448/2010) from 16. August 2010
Regeste: Art. 86b Abs. 1 lit. a und Art. 49 Abs. 2 Ziff. 26 BVG; Information der Versicherten über die Leistungsansprüche. Eine kantonale öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung kommt ihrer Pflicht zur Information der Versicherten in geeigneter Form über ihre Leistungsansprüche - i.c. neu eingeführte Lebenspartnerrente - mit der blossen amtlichen Publikation des Gesetzestextes und auch mit dessen Aufschaltung auf ihrer Internetseite mit Hinweis auf die neue Leistungsart nicht in genügender Weise nach (E. 4.2.3). Frage offengelassen, ob "in geeigneter Form informieren" heisst, dass auch die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen zu erwähnen sind, jedenfalls wenn diese, wie vorliegend in Bezug auf die Lebenspartnerrente, nicht ohne weiteres als gegeben zu erwarten sind (E. 4.2.2).

137 III 145 (5A_652/2010) from 4. März 2011
Regeste: Art. 738 und 737 Abs. 2 und 3 ZGB; Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Wegrechts, Gebot der schonenden Ausübung einer Dienstbarkeit. Sind für die Ausübung einer Dienstbarkeit bauliche Anlagen erforderlich, bestimmen diese in der Regel auch den Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit, und zwar grundsätzlich mit voller Wirkung gegenüber dem Dritterwerber (E. 3 und 4). Das Gebot der schonenden Ausübung beziehungsweise Duldung vernachlässigbarer Beeinträchtigungen gemäss Art. 737 Abs. 2 und 3 ZGB bedeutet keine inhaltliche oder umfangmässige Beschränkung des Dienstbarkeitsrechts, sondern regelt die Ausübung der Dienstbarkeit nach Massgabe ihres feststehenden Inhalts und Umfangs (E. 5).

137 III 208 (4A_656/2010) from 14. Februar 2011
Regeste: a Art. 266n OR; Kündigung der Miete der Familienwohnung. Geschäftsräume, die auch der Unterkunft von Ehegatten dienen, von denen mindestens einer Mieter ist, geniessen den Schutz der Art. 266m bis 266n OR. Den Mieter eines Geschäftsraums, der während laufender Mietdauer mit seiner Familie in das Mietobjekt einzieht, trifft die Nebenpflicht, diese Situation dem Vermieter anzuzeigen (E. 2).

137 III 303 (4A_53/2011) from 28. April 2011
Regeste: Art. 337 Abs. 1 OR; gerechtfertigte fristlose Kündigung des Vertrags durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann unter Umständen ein legitimes Interesse daran haben, die vertraglich vereinbarte Leistung tatsächlich zu erbringen. Ein solches Interesse an einer tatsächlichen Beschäftigung muss namentlich bei einem professionellen Sportler, im vorliegenden Fall bei einem Fussballspieler, anerkannt werden (E. 2.1). Ein Arbeitnehmer, dessen Persönlichkeit i.S. von Art. 328 Abs. 1 OR verletzt wurde, kann eine Genugtuung gemäss den Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 OR verlangen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.2).

137 III 324 (4A_178/2011) from 28. Juni 2011
Regeste: a Vorsorgliche Massnahmen; Eintretensvoraussetzungen; Anforderungen an die Beschwerdebegründung (Art. 93 Abs. 1 lit. a und Art. 42 Abs. 2 BGG). Es ist fraglich, ob im Zusammenhang mit vorsorglichen Massnahmeentscheiden am bisherigen Verständnis des nicht wieder gutzumachenden Nachteils im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG festgehalten werden kann. Der Beschwerdeführer, der einen Massnahmeentscheid beim Bundesgericht anficht, hat in der Beschwerdebegründung aufzuzeigen, inwiefern ihm im konkreten Fall ein nicht wieder gutzumachender Nachteil rechtlicher Natur droht (E. 1.1).

137 III 385 (5A_62/2011) from 26. Juli 2011
Regeste: Art. 163, 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB, aArt. 137 ZGB; Grundlage der Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten im Eheschutz sowie bei vorsorglichen Massnahmen. Art. 163 ZGB bleibt Rechtsgrund der Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten im Eheschutz sowie bei vorsorglichen Massnahmen. Präzisierung von BGE 128 III 65 (E. 3).

137 III 433 (5A_275/2011, 5A_276/2011) from 8. August 2011
Regeste: Art. 28g ff. ZGB; Berichtigung des Medienunternehmens. Voraussetzungen, unter denen eine Berichtigung des Medienunternehmens das schutzwürdige Interesse an einer Gegendarstellung entfallen lässt (E. 3-7).

137 III 455 (4A_491/2010) from 30. August 2011
Regeste: Art. 530 Abs. 1 und Art. 544 Abs. 1 OR; einfache Gesellschaft, Schadenersatzforderungen, Aktivlegitimation. Definition der einfachen Gesellschaft; gemeinsamer Zweck und Beitrag der Gesellschafter (E. 3.1). Die Vereinbarung, mit der mehrere Parteien ihre Kräfte und Mittel vereinigen, um ein Grundstück zu erwerben und darauf ein Gebäude zu bauen, bildet eine einfache Gesellschaft; dabei ist unerheblich, wenn die Parteien von vornherein beabsichtigt haben, die Liegenschaft anschliessend in Stockwerkeigentum überzuführen (E. 3.2). Die Regel von Art. 544 Abs. 1 OR gilt für alle Forderungen, die der einfachen Gesellschaft zustehen, einschliesslich allfällige Schadenersatzforderungen; die Gesellschafter bilden eine notwendige Streitgenossenschaft und müssen gemeinsam klagen, um die entsprechenden Forderungen durchzusetzen (E. 3.4 und 3.5).

137 III 481 (4A_325/2011) from 11. Oktober 2011
Regeste: Schadenersatzklage aus einem durch ein Fahrzeug verursachten Unfall; längere strafrechtliche Verjährung (Art. 83 Abs. 1 SVG und Art. 60 Abs. 2 OR). Hat sich der Inhalt der strafrechtlichen Bestimmungen seit dem Unfall geändert, bestimmt sich nach den strafrechtlichen Regeln, auf welche Version abzustellen ist, um die Dauer der im Zivilrecht anwendbaren längeren strafrechtlichen Verjährung festzusetzen (E. 2).

137 III 547 (4A_305/2011) from 7. November 2011
Regeste: Art. 269d Abs. 1 und Art. 270 Abs. 2 OR; Funktion des von den kantonalen Behörden genehmigten Formulars. Das von den kantonalen Behörden genehmigte Formular (amtliches Formular) dient dazu, den Mieter über die Möglichkeit zu informieren, den Mietzins bei der kantonalen Schlichtungsbehörde anzufechten, indem es ihm alle dazu erforderlichen Angaben zur Kenntnis bringt. Unterbleibt die Mitteilung des Anfangsmietzinses auf dem amtlichen Formular, beeinträchtigt dies weder die Möglichkeit der Parteien des Mietvertrages, den Vertrag auf den Kündigungstermin hin aufzulösen noch die Vereinbarung der Parteien über die Fälligkeit des Mietzinses. Der Mangel hat nur auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses einen Einfluss (E. 2.3).

137 III 550 (4A_328/2011) from 26. September 2011
Regeste: Vermischung der Sphären der Mutter- und Tochtergesellschaft. Der Anschein der Einheit kann durch äusserliche Anzeichen, wie identische oder sehr ähnliche Firmen oder identische Sitze, Räumlichkeiten, Organe, Angestellte oder Telefonnummern erweckt werden. Im vorliegenden Fall wurde eine Sphärenvermischung angenommen, welche dem Verletzten erlaubte, sowohl von der Mutter- als auch von der Tochtergesellschaft Schadenersatz zu verlangen (E. 2.4).

137 III 625 (5A_261/2011) from 19. Juli 2011
Regeste: Art. 272 Abs. 1 SchKG; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Arrestierung einer nicht in einem Wertpapier verkörperten Forderung am schweizerischen Wohnsitz oder Sitz des Arrestgläubigers. Der Gläubiger kann eine nicht in einem Wertpapier verkörperte Forderung, deren Schuldner er ist und deren Berechtigter im Ausland domiziliert ist, an seinem schweizerischen Wohnsitz oder Sitz arrestieren lassen (E. 3). Ein solches Vorgehen des Arrestgläubigers stellt keinen offensichtlichen Rechtsmissbrauch dar (E. 4).

137 V 82 (9C_282/2010) from 25. Februar 2011
Regeste: Art. 9 Abs. 2 und 5 lit. a ELG; Berechnung der anrechenbaren Einnahmen und anerkannten Ausgaben einer geschiedenen Person, die weiterhin mit dem Ex-Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. Vorbehältlich des Rechtsmissbrauchs berechnet sich die Ergänzungsleistung eines Versicherten, der aus besonderen Gründen weiterhin mit dem von ihm geschiedenen Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt, nicht nach den für Ehegatten gültigen Regeln (E. 5-5.7).

137 V 394 (8C_927/2010) from 13. September 2011
Regeste: Art. 6 Abs. 1 UVG; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Art. 5 Abs. 3 BV; rechtsmissbräuchliches Verhalten. Das Verhalten einer UVG-versicherten Person, welche den bereits aus Haftpflichtrecht vergüteten Schaden aus einem Unfallereignis ein zweites Mal beim Unfallversicherer geltend macht und gleichzeitig mit ihrem Prozessverhalten die Verjährung von dessen Regressanspruch bewirkt hat, wird als rechtsmissbräuchlich beurteilt (E. 6-8).

138 III 123 (4A_601/2011) from 21. Dezember 2011
Regeste: Art. 257 Abs. 1 ZPO; Rechtsschutz in klaren Fällen; klare Rechtslage, Zeugenbeweis. Eine klare Rechtslage im Sinne von Art. 257 Abs. 1 lit. b ZPO setzt voraus, dass die Rechtsanwendung zu einem eindeutigen Ergebnis führt. Dies trifft in der Regel nicht zu, wenn die Anwendung einer Norm einen Ermessens- oder Billigkeitsentscheid erfordert (E. 2.1.2). Im vorliegenden Fall wurde eine klare Rechtslage verneint, da die Beantwortung der Frage, ob die Geltendmachung eines Formmangels gegen das Rechtsmissbrauchsverbot verstiess, eine wertende Betrachtung der gesamten Umständen erforderte und nicht von einem eindeutigen Ergebnis ausgegangen werden konnte (E. 2.5). Die umstrittene Frage der Zulässigkeit des Zeugenbeweises beim Rechtsschutz in klaren Fällen wurde offengelassen (E. 2.1.1 und 2.6).

138 III 401 (4A_462/2011) from 5. März 2012
Regeste: Mietzinserhöhungsanzeige mit faksimilierter statt eigenhändiger Unterschrift; rechtsmissbräuchliche Anrufung des Formmangels (Art. 269d OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB). Zahlt der Mieter den Mietzins in Unkenntnis des Formmangels, begründet dies kein geschütztes Vertrauen in die Gültigkeit der Mietzinserhöhung. Mit dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift soll vermieden werden, dass die Identität des Erklärenden unsicher bleibt. Beruft sich der Mieter auf einen diesbezüglichen Formmangel der Mietzinserhöhung, um den Differenzbetrag nachträglich zurückzufordern, obwohl kein Zweifel über die Identität des Erklärenden bestand und beide Parteien der unangefochtenen Mietzinserhöhung nachgelebt haben, verfolgt er ein vom Formerfordernis nicht gedecktes Ziel und verhält sich rechtsmissbräuchlich (E. 2).

138 III 425 (4A_688/2011) from 17. April 2012
Regeste: Art. 2 Abs. 2 lit. c, Art. 8 und 9 aAbs. 3 (in der seit 1. Dezember 2010 geltenden Fassung: Abs. 4) DSG, Art. 2 ZGB. Verpflichtung einer Bank zur Auskunftserteilung über bankinterne Personendaten betreffend Kunden. Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes im Vorfeld eines Zivilprozesses, namentlich wenn der Vorwurf einer verpönten Beweisausforschung erhoben wird, und Verhältnis zur Möglichkeit, eine vorsorgliche Beweisaufnahme zu beantragen (E. 4). Prüfung, ob das Auskunftsbegehren im Lichte der Ziele des Datenschutzgesetzes in zweckwidriger und damit rechtsmissbräuchlicher Weise ausgeübt wird (E. 5). Eigene überwiegende Interessen des Inhabers der Datensammlung, die eine Verweigerung der Auskunft rechtfertigen, sind in casu nicht dargetan (E. 6).

138 III 497 (5A_68/2012) from 16. Mai 2012
Regeste: Art. 578 ZGB; Art. 285 ff. SchKG; erbrechtliche und paulianische Anfechtungsklagen im Zusammenhang mit einem Erbverzichtsvertrag zugunsten der eigenen Nachkommen. Anfechtbar gemäss Art. 578 ZGB ist nur die Ausschlagung, nicht auch ein Erbverzichtsvertrag (E. 3). Frage des Rechtsmissbrauches (E. 4). Frage des Herabsetzungsanspruches (E. 5). Der Erbverzichtsvertrag zugunsten der eigenen Kinder ist weder Schenkung noch unentgeltliche Verfügung im Sinn von Art. 286 SchKG (E. 6). Ausführungen zur Absichtspauliana (E. 7).

138 III 659 (4A_189/2012) from 2. Oktober 2012
Regeste: a Art. 216a OR; Art. 1, 2 und 3 SchlT ZGB; Befristung von Kaufsrechten; intertemporales Recht. Die in Art. 216a OR vorgesehene gesetzliche Befristung ist nicht anwendbar auf Kaufsrechte, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmung (1. Januar 1994) vereinbart wurden (E. 3).

138 III 746 (4A_160/2012) from 17. Oktober 2012
Regeste: Herabsetzung einer Konventionalstrafe, die im Wegfall einer Forderung besteht (Art. 163 Abs. 3 OR); Verzugszinsen. Rechtsnatur der Herabsetzung. Verzugszinsen für die Forderung, die bei Verfall der Konventionalstrafe hätte wegfallen sollen und die teilweise bestehen bleibt, sind nicht erst ab dem Entscheid über den Umfang der Herabsetzung geschuldet. Das Vertrauen in den Bestand der ungekürzten, mit Recht und Billigkeit nicht mehr vereinbaren Konventionalstrafe wird nicht geschützt. Es kommt der gewöhnliche Zinssatz zur Anwendung (E. 6).

138 V 366 (9C_88/2012) from 31. Juli 2012
Regeste: Art. 65 ff. BVG; Art. 1f und 44 Abs. 1 BVV 2; Art. 8 Abs. 1 BV; Sanierungsmassnahmen einer Vorsorgeeinrichtung bei Unterdeckung; Änderung einer reglementarischen Übergangsbestimmung, in welcher für Mitglieder, die aus einer anderen Pensionskasse übernommen wurden, die Höhe der Zusatzrente bei Frühpensionierung garantiert war. Die Senkung der Zusatzrente um einen Drittel (E. 2.1) greift in eine qualifizierte reglementarische Zusicherung im Bereich der weitergehenden Vorsorge ein (E. 2.3). Nach vertragsrechtlichen Massstäben (clausula rebus sic stantibus) ist eine unvorhersehbare Äquivalenzstörung nicht gegeben (E. 5). Aus öffentlich-rechtlicher Sicht (E. 6 Ingress) ist ein wohlerworbenes Recht nicht absolut geschützt (E. 6.1). Die ausserordentliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts der Vorsorgeeinrichtung auf sehr lange Sicht, was zu einem bedeutenden Teil auf ein strukturelles Defizit zurückzuführen ist (E. 6.2.1), rechtfertigt die einseitige Reglementsänderung, da der so herbeigeführte Sanierungsbeitrag sowohl den Prinzipien der Verhältnismässigkeit und Subsidiarität entspricht (E. 6.2.2 und 6.2.4) als auch dem Gebot der Gleichbehandlung der Destinatäre gehorcht (E. 6.3).

139 III 1 (5A_352/2012) from 27. November 2012
Regeste: Art. 712a ZGB; Einschränkungen des Nutzungsrechts des Stockwerkeigentümers. Grenzen, welche die Stockwerkeigentümer einhalten müssen, wenn sie die freie Nutzung der zu Sonderrecht ausgeschiedenen Teile vertraglich einschränken. Fall einer reglementarischen Abänderung, welche die Einrichtung eines Kinderhorts in Stockwerkanteilen verbietet (E. 4.3 und 4.4).

139 III 60 (4A_163/2012) from 27. November 2012
Regeste: Wirkungen eines Gesamtarbeitsvertrags (Art. 357 OR); Gleichbehandlungsklausel; Vertrag zugunsten Dritter (Art. 112 OR). Auslegung einer Gleichbehandlungsklausel in einem Unternehmens-GAV als echter Vertrag zugunsten der nicht als Gewerkschaftsmitglieder organisierten Arbeitnehmer, die damit über ein eigenes Recht gegenüber dem Arbeitgeber verfügen (E. 5).

139 III 145 (4A_609/2012) from 26. Februar 2013
Regeste: Art. 255 und 266 OR. Der Abschluss von Kettenmietverträgen ist zulässig unter Vorbehalt einer Gesetzesumgehung. Das Vorliegen einer solchen hat diejenige Partei zu beweisen, die sich auf die Bestimmung beruft, die umgangen worden sein soll. Gesetzesumgehung im konkreten Fall verneint (E. 4).

139 III 384 (5A_39/2013) from 24. Juli 2013
Regeste: Art. 17 SchKG; Beschwerdebefugnis des im Anfechtungsprozess beklagten Dritten. Der im Anfechtungsprozess beklagte Dritte ist nicht zur Beschwerde gegen den Entscheid befugt, mit dem das Amt sich weigert, die Kollokation der Forderung des Anfechtungsklägers und die Abtretung des Anfechtungsanspruchs an diesen zu widerrufen (E. 2).

140 III 6 (4A_294/2013) from 11. Dezember 2013
Regeste: Vertrauliche Anwaltskorrespondenz; rechtswidrig beschafftes Beweismittel (Art. 12 lit. a BGFA; Art. 152 Abs. 2 ZPO). Ein mit einem ausdrücklichen Vertraulichkeitsvorbehalt versehenes Schreiben darf, selbst eingeschwärzt, im Gerichtsverfahren nicht eingereicht werden, ausser die Vertraulichkeit bezieht sich offensichtlich nur auf einen Teil des Textes (E. 3.1). Ausnahme im vorliegenden Fall verneint (E. 3.2).

140 III 193 (5A_651/2013) from 30. April 2014
Regeste: Art. 494 Abs. 3 ZGB; Schädigungsabsicht. Schliesst der Erbvertrag die Schenkungen nicht aus, so muss die Absicht des Erblassers, die Vertragserben zu schädigen, bewiesen werden. Eventualvorsatz genügt nicht (E. 2).

140 III 206 (4A_363/2013) from 28. April 2014
Regeste: Ausgabe von Partizipationsscheinen bei der Genossenschaft. Die Ausgabe von Partizipationsscheinen ist bei der Genossenschaft (Art. 828 ff. OR) nach geltendem Recht unzulässig (E. 3).

140 III 244 (4A_120/2014) from 19. Mai 2014
Regeste: a Art. 266l Abs. 2 OR, Art. 9 Abs. 1 VMWG; Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter; Anforderungen an das offizielle Kündigungsformular. Teilt der Vermieter die Kündigung auf einem alten offiziellen Formular mit, sind die Folgen dieser Regelwidrigkeit nach dem Zweck zu beurteilen, der mit der Pflicht zum Gebrauch des aktuellen offiziellen Formulars verfolgt wird. Anwendungsfall, in dem die Gültigkeit einer Kündigung anerkannt wurde, die mit einem alten, vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt wurde (E. 4.1 und 4.2).

140 III 367 (4A_560/2013) from 30. Juni 2014
Regeste: Art. 61 ZPO; Schiedseinrede im internen Verhältnis. Prüfung einer Schiedseinrede nach Art. 61 ZPO (E. 2); Anwendung im konkreten Fall (E. 3).

140 III 404 (4A_475/2013) from 15. Juli 2014
Regeste: Art. 8 UWG, Art. 1-4 SchlT ZGB; Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen; Übergangsrecht. Sind Verträge, die vor Inkrafttreten des revidierten Art. 8 UWG abgeschlossen wurden, nach dem neuen Recht zu beurteilen? Frage verneint hinsichtlich einer Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, gemäss der sich das Vertragsverhältnis noch vor dem 1. Juli 2012 automatisch verlängert hat (E. 3 und 4).

140 III 481 (5A_508/2014) from 19. September 2014
Regeste: Art. 2 ZGB; rechtsmissbräuchliche Betreibung? Betreibungsbegehren, das der Betreibende drei Tage vor den Vergleichsverhandlungen stellt, die er selbst initiiert und für die er den Rückzug einer früheren Betreibung in Aussicht gestellt hat (E. 2).

140 III 491 (4A_240/2014) from 28. August 2014
Regeste: Art. 266n OR; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Wohnung der Familie; gemeinschaftliche Miete; Kündigung durch den Vermieter; Rechtsmissbrauch. Anfechtung der Kündigung des Vermieters mit der Begründung, die Ansetzung der Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung und die Kündigung seien der Ehefrau und Mitmieterin des Klägers nicht separat zugestellt worden. Anwendbarkeit von Art. 266n OR vorliegend verneint (E. 4.1). Der Mieter, der sich auf die unterbliebene Zustellung an seine Mitmieterin beruft, handelt rechtsmissbräuchlich, wenn die Mitmieterin das Mietobjekt bereits vor der Mahnung und der Kündigung definitiv verlassen und keinerlei Interesse an der Nichtauflösung des Mietvertrages hat (E. 4.2).

140 III 533 (4A_138/2014) from 16. Oktober 2014
Regeste: Rückerstattungsklage und Verantwortlichkeitsklage; Zulässigkeit konzerninterner Darlehen; Ausschüttbarkeit von Agio. Verhältnis der Rückerstattungsklage (Art. 678 OR) zur Verantwortlichkeitsklage (Art. 754 ff. OR; E. 3); Zulässigkeit konzerninterner Darlehen im Lichte des Verbots der Einlagenrückgewähr (Art. 680 Abs. 2 OR) und Auswirkungen auf das freie Eigenkapital (E. 4); Ausschüttbarkeit von Agio als Teil der (ungesperrten) allgemeinen Reserve (Art. 671 Abs. 2 Ziff. 1 und Abs. 3 OR; E. 6).

140 III 583 (4A_168/2014) from 30. Oktober 2014
Regeste: Art. 270 Abs. 2 OR; Fehlen einer Mitteilung auf dem vom Kanton genehmigten Formular. Zeitpunkt, in dem die Mitteilung auf dem amtlichen, in Art. 269d OR genannten Formular im Fall des Abschlusses eines neuen Mietvertrages erfolgen muss (E. 3.1). Das Fehlen der Mitteilung des Anfangsmietzinses unter Verwendung des amtlichen Formulars hat nur die Nichtigkeit der Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses zur Folge (Bestätigung der Rechtsprechung); unter Vorbehalt der Regeln über die Verjährung kann der Mieter demgemäss selbst nach Beendigung des Mietvertrages auf richterliche Festsetzung des Anfangsmietzinses klagen, sofern er nicht rechtsmissbräuchlich handelt (E. 3.2 und 3.3).

141 III 1 (5A_199/2014) from 27. November 2014
Regeste: Art. 105 Ziff. 4 ZGB; Art. 1 und 2 sowie 7 Abs. 2 SchlT ZGB; Rückwirkung. Der Eheungültigkeitsgrund von Art. 105 Ziff. 4 ZGB wirkt nicht zurück auf Ehen, welche vor Inkrafttreten dieser Norm geschlossen worden sind (E. 4).

141 III 119 (4A_406/2014, 4A_408/2014) from 12. Januar 2015
Regeste: Art. 8 Abs. 5, Art. 9 Abs. 1 und 4 DSG, Art. 1 Abs. 3 VDSG, Art. 47 BankG; Verpflichtung einer Bank, ihren (ehemaligen) Angestellten über die sie betreffenden persönlichen Daten, die an die amerikanischen Behörden übermittelt wurden, schriftlich Auskunft zu erteilen. Die Bank (Inhaberin der Datensammlung) kann sich vorliegend nicht auf eine Grundlage in einem Gesetz im formellen Sinne (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. a DSG) berufen, um gegenüber den Angestellten die Herausgabe von Kopien der strittigen Daten zu verweigern (E. 5). Ein überwiegendes Interesse Dritter im Sinne von Art. 9 Abs. 1 lit. b DSG fehlt (E. 6). Eine Interessenabwägung im Sinne von Art. 9 Abs. 4 DSG ergibt, dass im vorliegenden Fall das Interesse der Angestellten, eine Kopie der strittigen Daten zu erhalten, dasjenige der Bank überwiegt, das Auskunftsrecht der Angestellten einzuschränken (E. 7). Frage offengelassen, ob ausser den in Art. 1 Abs. 3 VDSG vorgesehenen Fällen andere Ausnahmen vom Grundsatz der schriftlichen Auskunftserteilung in Betracht kommen, nachdem die Bank keinen konkreten Umstand geltend macht, der einer Herausgabe einer Kopie der streitbetroffenen Daten entgegenstünde (E. 8).

141 III 210 (4A_203/2014) from 9. April 2015
Regeste: Art. 27 Abs. 2 lit. b IPRG; Art. 2 ZGB; Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen; Verletzung wesentlicher Grundsätze des schweizerischen Verfahrensrechts; Rechtsmissbrauch bei der Geltendmachung von Anerkennungsverweigerungsgründen. Hat die Beschwerdeführerin den Einwand, die Gegenpartei habe die am russischen Entscheidverfahren mitwirkenden Richter bestochen, rechtzeitig erhoben? Offengelassen, ob im Rahmen der internationalen Urteilsanerkennung in Anwendung von Art. 27 Abs. 2 lit. b IPRG vom Anerkennungsgegner generell zu verlangen ist, dass er gegen Verfahrensmängel im ausländischen Entscheidverfahren die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat, da unter den vorliegenden Umständen der Ordre-public-Einwand im Anerkennungsverfahren rechtsmissbräuchlich erhoben wurde (E. 4 und 5).

141 V 127 (9C_354/2014) from 16. Januar 2015
Regeste: Art. 23 ff. BVG; Art. 17 Abs. 1 ATSG; Anpassung von Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge. Eine im Sinne von Art. 17 Abs. 1 ATSG relevante Änderung des invalidenversicherungsrechtlichen Status oder des Anteils der Erwerbstätigkeit ist für die laufende Invalidenrente der beruflichen Vorsorge nicht von Bedeutung, d.h. stellt keinen berufsvorsorgerechtlichen Anpassungsgrund dar (E. 5).

142 II 206 (1C_159/2015) from 3. Mai 2016
Regeste: Art. 75b BV; Art. 6, 7 Abs. 1 und Art. 14 ZWG; Art. 3 Abs. 1 ZWV; Art. 2 ZGB; Rechtsmissbrauch im Bereich Zweitwohnungen. Es besteht die Gefahr des Rechtsmissbrauchs, wenn die Bauherrschaft vorgibt, eine Erstwohnung zu erstellen, in Wahrheit jedoch beabsichtigt, das in Art. 75b BV und Art. 6 ZWG enthaltene Verbot zu umgehen (E. 2). Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 3). Aufgrund der Anzahl geplanter Wohnungen und jener der ganzjährigen Bewohner besteht Anlass, die Nachfrage nach Erstwohnungen im betroffenen Gebiet zu prüfen (E. 4).

142 III 16 (4A_296/2015) from 27. November 2015
Regeste: a Traktandierungsrecht in der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft; Art. 699 Abs. 3 OR. Entgegen dem Wortlaut von Art. 699 Abs. 3 OR steht das Traktandierungsrecht nicht nur Aktionären zu, die über Aktien im Nennwert von 1 Mio. Fr. verfügen, sondern auch solchen, die mindestens 10 % des Aktienkapitals vertreten (E. 2).

142 III 84 (4A_299/2015) from 2. Februar 2016
Regeste: Vertrauenshaftung; ISO-Zertifikat. Haftung einer Zertifizierungsgesellschaft für den Schaden von Kunden einer zertifizierten Gesellschaft (E. 3)?

142 III 296 (4A_628/2015) from 16. März 2016
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; alternative Streitbeilegungsmethoden als zwingende Vorbedingung für ein Schiedsverfahren. Das Bundesgericht behandelt die Rüge der Verletzung eines vertraglichen Streitbeilegungsmechanismus, der als Vorbedingung für ein Schiedsverfahren zwingend vorgesehen ist, unter dem Blickwinkel der Zuständigkeit nach Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG (E. 2.2). Beurteilung der von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebenen Regeln für Parteien, die ihren Rechtsstreit mit Hilfe eines Mediators nach einem bestimmten Verfahren gütlich beilegen wollen (E. 2.3). Auslegung einer Schiedsklausel, die auf dieses Regelwerk verweist (E. 2.4.1). Missachtung der zwingend vorgegebenen Streitschlichtung durch die Schiedsklägerin im konkreten Fall (E. 2.4.2). Kein Rechtsmissbrauch der Gegenpartei (E. 2.4.3). Sanktionierung einer entsprechenden Verletzung (E. 2.4.4).

142 III 336 (4A_447/2015) from 31. März 2016
Regeste: Art. 261 Abs. 2 lit. a OR; vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses, dringender Eigenbedarf des neuen Eigentümers. Voraussetzungen für die vorzeitige Kündigung von Mietverhältnissen durch eine juristische Person als Erwerberin von Geschäftsräumen (Art. 261 Abs. 2 lit. a OR). Begriff des dringenden Eigenbedarfs. Beweislast. Klage auf Anfechtung, wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Erstreckung des Mietverhältnisses (E. 5).

142 III 387 (4A_675/2015) from 19. April 2016
Regeste: Art. 2 Abs. 2 lit. e, 11 Abs. 2 und 12 Abs. 3 URG; Urheberrecht an Werken der Baukunst, Recht auf Werkintegrität. Schutz des Werks nach Art. 2 URG; Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsfrage (E. 3). Ob eine vom Eigentümer geplante Werkänderung den Kernbereich des Rechts des Architekten (Urheber) auf Werkintegrität verletzt, bestimmt sich ausschliesslich danach, ob der Architekt durch die Änderung in seiner Persönlichkeit verletzt wird (E. 4.1-4.3). Kriterien zur Feststellung einer solchen Persönlichkeitsverletzung und Rolle des gerichtlichen Gutachtens (E. 4.5 und 4.6). Anwendung dieser Grundsätze im konkreten Fall (E. 5).

142 III 557 (4A_647/2015, 4A_649/2015) from 11. August 2016
Regeste: Art. 259d OR; Mietzinsherabsetzung wegen Mangel. Eine Herabsetzung des Mietzinses gemäss Art. 259d OR kann auch noch nach der Beseitigung eines Mangels oder der Beendigung des Mietverhältnisses verlangt werden (E. 8).

142 III 713 (5A_62/2016) from 17. Oktober 2016
Regeste: Art. 114 ZGB; Berufung zum Zweck des Rückzugs der Scheidungsklage. Verlangen beide Eheleute klageweise, aber übereinstimmend und aus demselben Rechtsgrund die Auflösung ihrer Ehe und spricht das Gericht die Scheidung aus, so ist es einem Ehegatten verwehrt, allein zum Zweck des Rückzugs seiner Scheidungsklage Berufung zu erheben (E. 4).

142 III 758 (9C_453/2016) from 21. November 2016
Regeste: Art. 2 Abs. 4 des Bundesratsbeschlusses über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR); Unterstellung. Reine Transportunternehmen, die Leistungen für das Baugewerbe erbringen, fallen nicht unter den betrieblichen Geltungsbereich der allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV FAR (E. 4.4).

142 V 442 (8C_54/2016) from 13. Juli 2016
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV in Verbindung mit Art. 25 Abs. 5 AHVG und Art. 49bis Abs. 3 AHVV; Feststellung des massgebenden Einkommens. Zur Feststellung des Erwerbseinkommens eines sich in Ausbildung befindenden Kindes wird auf das tatsächlich erzielte Bruttoerwerbseinkommen abgestellt; die Berücksichtigung eines hypothetischen Einkommens ist nicht zulässig (E. 5 und 6).

143 II 8 (2C_916/2014, 2C_917/2014) from 26. September 2016
Regeste: Art. 58 Abs. 1 lit. a und b sowie Art. 59 Abs. 1 lit. a DBG; Art. 24 Abs. 1 lit. a und Art. 25 Abs. 1 lit. a StHG; Art. 127 Abs. 1 und Abs. 2 BV; geschäftsmässige Begründetheit und steuerliche Absetzbarkeit von Bussen und anderen pönalen Sanktionen gegenüber juristischen Personen. Bussen und andere finanzielle Sanktionen mit pönalem Charakter, die juristischen Personen aus eigener Verantwortung auferlegt wurden, stellen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar. Dies ergibt sich sowohl aus einer grammatikalisch-historischen Auslegung des Gesetzestextes (E. 7.2) als auch aus einer systematischen Auslegung unter Einbezug des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung (E. 7.3) sowie der steuerlichen Einordnung von Bestechungszahlungen (E. 7.4). Hierdurch wird überdies eine Gleichbehandlung mit selbständig erwerbstätigen natürlichen Personen gewährleistet (E. 7.5). Auch die grundsätzliche Wertneutralität des Steuerrechts führt zu keinem anderen Ergebnis (E. 7.6). Anders verhält es sich einzig bei gewinnabschöpfenden Sanktionen, soweit sie keinen pönalen Zweck verfolgen: Diese stellen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar und sind mithin steuerlich abziehbar (E. 7.7). Die grundsätzliche Nichtabsetzbarkeit von Bussen und anderen finanziellen Sanktionen mit pönalem Charakter ist auch mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip von Art. 127 Abs. 2 BV zu vereinbaren: Diesem wird bei der Gewinnsteuer juristischer Personen dadurch Rechnung getragen, dass geschäftsmässig begründete Aufwendungen bei der Berechnung des Reingewinns gemäss Erfolgsrechnung berücksichtigt werden können und dieser den Ausgangspunkt der Bemessung der Gewinnsteuer bildet. Erweist sich eine Aufwendung demgegenüber als nicht geschäftsmässig begründet, so stellt ihre Aufrechnung zum Reingewinn gemäss Erfolgsrechnung weder eine Verletzung des Leistungsfähigkeitsprinzips noch des Legalitätsprinzips im Abgaberecht gemäss Art. 127 Abs. 1 BV dar (E. 7.1).

143 II 467 (1C_266/2016) from 14. Juni 2017
Regeste: Art. 4 und 33 Abs. 2 RPG; Verfahrenskosten bei Einsprachen auf dem Gebiet der Raumplanung und bei Baubewilligungen. Bestätigung der auf das Auflage- und das Einspracheverfahren anwendbaren Prinzipien (E. 2.2-2.4). Die Kosten des Einsprachverfahrens dürfen dem Einsprecher grundsätzlich nicht auferlegt werden (E. 2.5 und 2.6). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann gemacht werden bei offensichtlich missbräuchlicher Einspracheerhebung, die einer widerrechtlichen Handlung entspricht (E. 2.7 und 2.8). Dagegen können die Kosten dem Einsprecher nicht mit der Begründung auferlegt werden, er habe "ohne Notwendigkeit" gehandelt (E. 3).

143 II 646 (2C_745/2015) from 23. Oktober 2017
Regeste: Art. 3 lit e VwVG; Art. 12, 18, 25, 28 Abs. 1 lit. a und 59 Abs. 4 ZG; Art. 168 ZV; Art. 6 Abs. 2 lit. a ZV-EZV. Codierungsfehler der zollpflichtigen Person im elektronisch abgewickelten Verfahren der aktiven Veredelung. Wenn die zollpflichtige Person bei Ausfuhr der aktiv veredelten Waren zwar sämtliche Vorschriften befolgt, so namentlich die Ausfuhrfrist einhält, aber bei Vornahme der elektronischen Ausfuhrzollanmeldung im IT-System "NCTS" einen unzutreffenden Zollcode setzt, bewirkt dies den nicht ordnungsgemässen Abschluss des Verfahrens der aktiven Veredelung. Dadurch werden die bislang aufgeschobenen Einfuhrzollabgaben fällig. Der formelle Mangel, der in der unzutreffenden Codierung liegt, kann aber geheilt werden, indem die zollpflichtige Person den Nachweis erbringt, dass die veredelten Waren ausgeführt worden sind. Hierzu hat die zollpflichtige Person innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Ausfuhrfrist bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein begründetes Gesuch einzureichen. Die Zollverwaltung hat dieses mit freier Beweiswürdigung zu prüfen und darüber zu entscheiden (E. 2 und 3).

143 III 55 (4A_500/2015) from 18. Januar 2017
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Verzicht auf Rechtsmittel (Art. 192 Abs. 1 IPRG). Aufzeigen eines Lapsus Calami im (französischen) Text von Art. 192 Abs. 1 IPRG, der sowohl in der gedruckten als auch in der elektronischen Fassung der Systematischen Sammlung des Bundesrechts vorhanden ist (E. 3.1). Im konkreten Fall ist das Bundesgericht gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben nicht auf die Beschwerde der Klägerin eingetreten; dies aufgrund des den Anforderungen von Art. 192 Abs. 1 IPRG entsprechenden Rechtsmittelverzichts, der in der Schiedsklausel eines Vertrags enthalten ist, welcher vom Einzelschiedsrichter, dessen Zuständigkeit die Beklagte implizit durch Einlassung anerkannte, für nichtig erklärt wurde, weil die Unterschrift des Vertreters einer der beiden vertragsschliessenden Parteien gefälscht war (E. 3.2-3.4).

143 III 233 (5A_297/2016) from 2. Mai 2017
Regeste: Abänderung des Unterhaltsbeitrages für die Dauer des Scheidungsverfahrens infolge veränderter Verhältnisse; Rechtsmissbrauch (Art. 179 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 ZGB). Vermindert der Unterhaltspflichtige sein Einkommen in Schädigungsabsicht, ist eine Abänderung der Unterhaltsleistung selbst dann ausgeschlossen, wenn die Einkommensreduktion nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Änderung der Rechtsprechung; E. 3).

143 III 297 (5A_256/2016) from 9. Juni 2017
Regeste: Art. 28 und 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 42 Abs. 2 und Art. 423 OR sowie Art. 85 ZPO; Substanziierung des Gewinnherausgabeanspruchs. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 49 OR sowie Art. 152, 157 und 168 Abs. 1 lit. f ZPO; Nachweis erlittener seelischer Unbill. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beteiligung an einer Medienkampagne einer übermässigen Einmischung in die Individualität des Betroffenen gleichkommt und eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellt, die sich auch durch ein öffentliches Informationsinteresse nicht rechtfertigen lässt (E. 6). Zum (Neben-)Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung, der dem Verletzten mit Blick auf die Substanziierung seines (nach Massgabe von Art. 42 Abs. 2 OR zu schätzenden) Gewinnherausgabeanspruchs zusteht (E. 8). Zur Tauglichkeit von Parteiverhör und Beweisaussage als Beweismittel im Streit um die infolge der Persönlichkeitsverletzung erlittene seelische Unbill (E. 9).

143 III 348 (4A_508/2016) from 16. Juni 2017
Regeste: Art. 400 Abs. 1 OR; Art. 127, 130 Abs. 1 und 75 OR; Retrozessionen von Versicherungsprämienanteilen an den Beauftragten durch Dritte; Verjährungsfrist und dies a quo der Herausgabeansprüche des Auftraggebers. Zusammenfassung der Natur von Retrozessionen im Sinne der Rechtsprechung (E. 5.1). Retrozessionen fallen nicht in den Anwendungsbereich der periodischen Leistungen gemäss Art. 128 Ziff. 1 OR. Die Pflicht zur Herausgabe von Retrozessionen verjährt nach der ordentlichen Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäss Art. 127 OR (E. 5.2). Die Verjährungsfrist beginnt für jeden Herausgabeanspruch an dem Tag zu laufen, an dem der Beauftragte den herauszugebenden Betrag erhalten hat (E. 5.3). Bestimmung der verjährten Herausgabeansprüche (E. 5.4). Vorliegend kein Rechtsmissbrauch der Beauftragten durch Berufung auf die Verjährung (E. 5.5).

143 III 462 (4A_98/2017) from 20. Juli 2017
Regeste: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 186 IPRG); mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbare Entscheide wegen Verletzung von Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG. Zusammenstellung der Entscheide, insbesondere der Zwischenentscheide über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, die Anfechtungsobjekt einer Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 77 Abs. 1 lit. a BGG bilden können (E. 2.1 und 2.2) oder sogar umgehend angefochten werden müssen (E. 2.3). Vor Bundesgericht kann einzig der Entscheid - Zwischen- oder Endentscheid - direkt angefochten werden, der die Zuständigkeit des Schiedsgerichts endgültig regelt. Dies ist nicht der Fall bei einem Zwischenentscheid, bei dem das Schiedsgericht vorab einzelne oder mehrere von der beklagten Partei vorgebrachte Gründe zur Stützung der Unzuständigkeitseinrede definitiv verwirft unter Vorbehalt, einen oder mehrere verbleibende Gründe zusammen mit der Hauptsache zu behandeln (E. 3).

143 III 480 (4A_45/2017) from 27. Juni 2017
Regeste: Art. 27 Abs. 2 ZGB; übermässige Bindung; Aktionärbindungsvertrag. Eine gemäss Art. 27 Abs. 2 ZGB übermässig gebundene Vertragspartei hat das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern; einer Kündigung bedarf es dafür nicht. Vorgehen, wenn der strittige Aktionärbindungsvertrag gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren ist (E. 4). Prüfung, ob der Aktionärbindungsvertrag übermässig bindend ist (E. 5).

143 III 537 (5A_79/2017) from 17. November 2017
Regeste: Art. 712m ZGB; Art. 69 GBV; Stockwerkeigentum, das vor Erstellung des Gebäudes begründet wurde; Entscheid der Versammlung der Stockwerkeigentümer in Verletzung einer zwingenden Quorumsbestimmung. Entscheid der Versammlung der Stockwerkeigentümer in Verletzung einer zwingenden Quorumsbestimmung: Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit? (E. 4.2). Stellung der noch nicht gebauten Stockwerkeigentumseinheit; Recht ihres Eigentümers, an der Versammlung der Stockwerkeigentümer teilzunehmen (E. 4.3).

143 III 578 (4A_12/2017) from 19. September 2017
Regeste: a Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Arrestprosequierungsklage (Art. 279 SchKG); Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG); Beschwerdelegitimation (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG). Die Arrestprosequierungsklage kann in die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts fallen. Jeweilige Zuständigkeiten des - staatlichen oder Schieds- - Gerichts, das mit einer derartigen Klage befasst ist, einerseits und der Betreibungsbehörden andererseits (E. 3.2.1). Der Schuldner, dessen Vermögenswerte verarrestiert worden sind, hat kein schützenswertes Interesse daran, die Feststellung des Schiedsgerichts, wonach der Arrest innerhalb der in Art. 279 SchKG bestimmten Fristen gehörig prosequiert worden sei, aufheben zu lassen (E. 3.2.2.2).

143 III 653 (4A_455/2016) from 20. November 2017
Regeste: Art. 398 Abs. 2 OR, Art. 9, 10 und 11 GwG, Art. 3 ZGB; Ausschluss der vertraglichen Haftung der Bank im Falle der Anzeige wegen Geldwäscherei. Eine vertragliche Haftung der Bank ist ausgeschlossen, wenn diese in gutem Glauben (Art. 3 ZGB) den Pflichten der Finanzintermediäre bei Geldwäschereiverdacht nachkommt (Art. 9-11 GwG). Der Kunde, der sich auf die Verantwortlichkeit der Bank beruft, hat deren bösen Glauben nachzuweisen oder tatsächliche Umstände aufzuzeigen, die es der Bank verbieten, sich auf ihren guten Glauben zu berufen (E. 4).

143 III 666 (4A_208/2017) from 20. Oktober 2017
Regeste: Art. 51 und Art. 66 lit. a PatG, Art. 69 und Art. 123 EPÜ 2000, Art. 2 ZGB; Rechtsmissbrauch, Nachmachung, Nachahmung (Äquivalenz). Argument der Teilnahme an der wortsinngemässen Verwendung des Patents durch die Abnehmer (E. 3). Handelt die Patentinhaberin rechtsmissbräuchlich, wenn sie sich trotz erfolgter Einschränkung des Patentanspruchs auf den Schutz gegen Nachahmung durch Äquivalente in Bezug auf das eingeschränkte Merkmal beruft (E. 4)? Beurteilung einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln: Gleichwirkung, Auffindbarkeit und Gleichwertigkeit (E. 5).

143 V 66 (8C_814/2016) from 3. April 2017
Regeste: Art. 5 Abs. 3 BV; Art. 55 Abs. 1 IVG; Art. 40 Abs. 3 IVV; örtlich zuständige IV-Stelle. Der Einwand der örtlichen Unzuständigkeit einer IV-Stelle ist unverzüglich vorzubringen, da er ansonsten verwirkt (E. 4.3).

143 V 446 (8C_430/2017) from 19. Dezember 2017
Regeste: Art. 6 MVG; Art. 1 Abs. 1 lit. g Ziff. 6 MVG (in der bis 30. Juni 1994 gültig gewesenen Fassung); Spätfolgen von Gesundheitsschäden bei Jugend+Sport (J+S)-Anlässen. Die Militärversicherung ist leistungspflichtig für nach dem 1. Juli 1994 aufgetretene Spätfolgen von vor diesem Datum bei J+S-Anlässen eingetretene Gesundheitsschäden (E. 2 und 3).

144 III 19 (5A_521/2017) from 27. November 2017
Regeste: Art. 712a Abs. 2 ZGB; Widmung der Liegenschaft; Nutzung der Stockwerkeinheit; Wohnzweck; Auslegung des Reglements. Auslegung der reglementarischen Bestimmung, wonach die Stockwerkeinheiten zu Wohnzwecken bestimmt sind. Der Betrieb eines Pflegeheims geht über eine "Wohnnutzung" hinaus (E. 4).

144 III 257 (5A_429/2017) from 13. April 2018
Regeste: Art. 28b Abs. 1 ZGB; Massnahmen zum Schutz vor Nachstellungen. Verhältnismässigkeit, Befristung und Bestimmtheit von Massnahmen zum Schutz vor Stalking (E. 3 und 4).

144 III 285 (4A_576/2017) from 11. Juni 2018
Regeste: Art. 140b PatG; Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats. Bezeichnet das Grundpatent nur einen von zwei Wirkstoffen, kann ein Erzeugnis nach der Arzneimittelzulassung nicht als ergänzendes Schutzzertifikat beansprucht werden, wenn es aus zwei Wirkstoffen zusammengesetzt ist (Änderung der Rechtsprechung; E. 2). Auswirkung der Rechtsprechungsänderung auf ein bereits formell rechtskräftig erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat (E. 3).

144 III 433 (5A_97/2018) from 10. September 2018
Regeste: Art. 84 ZGB; Stiftungsaufsicht; Beschwerdelegitimation. Voraussetzungen, unter denen Stiftungsratsmitglieder, Destinatäre und Dritte zur Beschwerde an die Stiftungsaufsichtsbehörde berechtigt sind (E. 4-7).

144 III 541 (5A_113/2018) from 12. September 2018
Regeste: Art. 2 ZGB, Art. 106-109 SchKG; Durchgriff im Widerspruchsverfahren. Begriff, Voraussetzungen und Abgrenzungen des Durchgriffs. Unterscheidung zwischen direktem und umgekehrtem Durchgriff; praktische Tragweite des umgekehrten Durchgriffs im SchKG (E. 8.3). Anwendung im konkreten Fall (E. 8.4).

145 I 73 (1C_188/2018) from 13. Februar 2019
Regeste: Art. 4 und 5 Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Art. 17 und 27 UNO-Pakt II, Art. 2 FZA, Art. 6 und 8 EMRK, Art. 8, 9, 13, 24, 26, 27, 29, 29a und 30 BV; abstrakte Kontrolle des Neuenburger Gesetzes über Lagerplätze fahrender Gemeinschaften (LSCN). Konventions- und verfassungsrechtlicher Rahmen zum Schutz fahrender Gemeinschaften (E. 4). Das LSCN begründet keine Ungleichbehandlung zwischen den fahrenden Gemeinschaften und der sesshaften Bevölkerung (E. 5.2); es verletzt das Diskriminierungsverbot nicht, indem es Plätze für den Aufenthalt und die Durchreise von "schweizerischen fahrenden Gemeinschaften" und Plätze für die Durchreise von "anderen fahrenden Gemeinschaften" vorsieht (E. 5.3). Das LSCN ist sowohl mit der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) als auch mit der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) vereinbar (E. 6). Die Räumung eines rechtswidrigen Lagers - vorgesehen in den Art. 24 bis 28 LSCN - verletzt weder den Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV) noch die Niederlassungsfreiheit (Art. 24 BV) noch die Allgemeinen Verfahrensgarantien (Art. 29 BV) noch die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) noch die gerichtlichen Verfahrensgarantien (Art. 30 BV) (E. 7).

145 II 140 (1C_631/2017) from 29. März 2019
Regeste: Erneuerung und Sanierung eines bestehenden Wasserkraftwerks, das sich auf ein ehehaftes Wasserrecht stützt (Art. 31 ff. und 80 GSchG; Art. 43, 54 lit. e und 58 WRG). Streitig ist, ob das 1967 vom Kanton anerkannte ehehafte Wasserrecht einer integralen Restwassersanierung des bestehenden Kraftwerks entgegensteht (E. 2 und 3). Überblick über Rechtsprechung und Literatur zu den wohlerworbenen Rechten (E. 4) und den ehehaften Rechten (E. 5). Sondernutzungskonzessionen ohne zeitliche Begrenzung sind verfassungswidrig (E. 4.4). Das ehehafte Wasserrecht des Beschwerdegegners gewährt ein Sondernutzungsrecht an einem öffentlichen Gewässer (E. 6.3), das nicht unbefristet gelten kann, sondern nur bis zur Amortisation der getätigten Investitionen, längstens für 80 Jahre (E. 6.4). Es ist daher heute (entschädigungslos) dem aktuellen Recht zu unterstellen. Für die Fortführung der Wassernutzung bedarf es deshalb einer Konzession; einzuhalten sind die gesetzlichen Vorschriften für Neuanlagen, einschliesslich der Restwasservorschriften (E. 6.5).

145 III 56 (5A_443/2018) from 6. November 2018
Regeste: Art. 124a und 124b Abs. 2 ZGB; Scheidung; neues Recht über den Ausgleich der beruflichen Vorsorge der Ehegatten; wichtige Gründe, die ein Abweichen vom Grundsatz der hälftigen Teilung gestatten. Im Rahmen der Teilung der Rente gemäss Art. 124a ZGB kann sich das Gericht an den aus Art. 124b ZGB hervorgehenden Grundsätzen orientieren (E. 5.1). Die grobe Verletzung seiner Pflicht, zum Unterhalt der Familie beizutragen, durch einen Ehegatten, bildet einen wichtigen Grund, vom Grundsatz der hälftigen Teilung abzuweichen (E. 5.3 und 5.4). Im vorliegenden Fall bedeutet die Verweigerung der Teilung keinen Ermessensmissbrauch (E. 6).

145 III 91 (4A_415/2018) from 7. Dezember 2018
Regeste: Art. 26, 47, 140f und 140k PatG; ergänzende Schutzzertifikate, Nichtigkeit. Die Aufzählungen der Nichtigkeitsgründe gemäss Art. 26 und 140k PatG sind abschliessend (E. 2.2). Die Nichteinhaltung der Antragsfrist gemäss Art. 140f PatG bzw. eine vom Institut für Geistiges Eigentum fehlerhaft angeordnete Wiedereinsetzung in den früheren Stand (Art. 47 PatG) kann nicht unter einen Nichtigkeitsgrund gemäss Art. 140k PatG subsumiert werden (E. 2.3).

145 III 101 (5A_445/2018) from 21. Dezember 2018
Regeste: Art. 260 SchKG; Zuständigkeit zur Prüfung der Gültigkeit der Abtretung einer Forderung. Unterscheidung zwischen der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde und jener durch das Sachgericht (E. 4).

145 III 109 (5A_841/2017) from 18. Dezember 2018
Regeste: Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5).

145 III 266 (4A_540/2018) from 7. Mai 2019
Regeste: Art. 353 Abs. 2 ZPO, Art. 176 Abs. 2 IPRG; nationaler oder internationaler Charakter eines Schiedsverfahrens; Opting-Out. Gültigkeitsvoraussetzungen eines Opting-Outs in der Schiedsgerichtsbarkeit (E. 1.3 und 1.6.1). Letztmöglicher Zeitpunkt für den Abschluss einer Ausschlussvereinbarung (E. 1.6.2).

145 III 400 (5A_436/2018) from 4. April 2019
Regeste: Art. 712a Abs. 2 und Art. 712g Abs. 3 ZGB; Nutzung der Stockwerkeinheit; Wohnzweck; gewerbsmässiges Feilbieten einer Wohnung zur tageweisen Buchung; reglementarisches Verbot hochfrequenter Wohnungsüberlassung. Ob das dauernde gewerbsmässige Feilbieten einer Wohnung zur tageweisen Buchung über Plattformen wie Airbnb zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (tradierte Nutzungsweise, Erstwohn- oder Ferienliegenschaft, Intimität des Hauses, Häufigkeit der Wechsel, Grad der Immissionen). Sind die Stockwerkeinheiten dem Wohnzweck gewidmet und geht es um eine Erstwohnresidenz mit gehobenem Standard, liegt eine unzulässige Nutzungsänderung vor (E. 4.2). Das reglementarische Verbot tage-, wochen- oder monatsweiser Vermietung einer Wohnung ist eine zulässige autonome Satzung der Stockwerkeigentümergemeinschaft in Bezug auf die Nutzungsweise (E. 4.3).

145 III 495 (5A_614/2019) from 9. Oktober 2019
Regeste: Art. 806 Abs. 1 ZGB; Art. 152 Abs. 2 SchKG; Art. 91 Abs. 1 und 101 Abs. 1 VZG; Ausdehnung der Pfandhaft auf die Miet- und Pachtzinsforderungen. Ungeachtet einer Verzichtserklärung im Betreibungsbegehren verliert der Pfandgläubiger grundsätzlich nicht das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt die Miet- und Pachtzinssperre zu beantragen (E. 2.3).

145 V 106 (9C_277/2018) from 4. März 2019
Regeste: Art. 56 Abs. 3 und 5 BVG; Sicherstellung von Leistungen einer Gemeinschaftseinrichtung. Die Versicherten, die mit dem gleichen Anschlussvertrag an eine Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, bilden ein Vorsorgewerk im Sinne von Art. 56 Abs. 3 BVG. Daher kann auch eine Gemeinschaftseinrichtung für ein zahlungsunfähiges Versichertenkollektiv die Sicherstellung von Leistungen beim Sicherheitsfonds BVG beantragen (E. 4). Die missbräuchliche Inanspruchnahme der Leistungspflicht des Sicherheitsfonds BVG im Sinne von Art. 56 Abs. 5 BVG umfasst sowohl die missbräuchliche Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit als auch die missbräuchliche Erhöhung der Leistungen. (Sorgfalts-)Pflichtverletzungen, die zur Zahlungsunfähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung resp. eines Vorsorgewerks führen, sind primär auf dem Weg nach Art. 56a BVG (Rückgriff) anzugehen. Die missbräuchliche Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit durch Dritte geht nicht zulasten der Leistungsansprecher (E. 6).

146 III 63 (4A_182/2019) from 4. November 2019
Regeste: Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO; vereinfachtes Verfahren; Hinterlegung von Mietzinsen. Die "Hinterlegung von Mietzinsen" nach Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO umfasst streitwertunabhängig alle Mängelrechte nach Art. 259a Abs. 1 OR, welche der Mieter im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens durchsetzen will und für die ihm die Hinterlegung als Druckmittel dient (E. 4.4).

146 III 73 (5A_130/2019) from 11. Dezember 2019
Regeste: Art. 122 f., 207 Abs. 1 und Art. 208 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB; Art. 331 Abs. 3 OR; Ehescheidung; Vorsorgeausgleich und güterrechtliche Auseinandersetzung (Errungenschaftsbeteiligung); Berücksichtigung von Arbeitgeberbeitragsreserven. Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens bestehende Arbeitgeberbeitragsreserven betreffen künftige Beitragszahlungen der Arbeitgebergesellschaft und nicht vom Arbeitnehmer bereits erworbene Ansprüche aus beruflicher Vorsorge. Bei der Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung bleiben sie grundsätzlich ausser Betracht. Eine Lücke in der Regelung zum Vorsorgeausgleich besteht nicht (E. 4.1). Es sind keine hypothetischen Austrittsleistungen anzurechnen (E. 4.2). In der Bildung von Beitragsreserven durch die Arbeitgebergesellschaft liegt grundsätzlich keine Vermögensentäusserung durch den Arbeitnehmer. Den Beitragsreserven ist bei der Bewertung der vom Arbeitnehmer gehaltenen Aktien der Arbeitgebergesellschaft im Rahmen der Berechnung der Errungenschaft Rechnung zu tragen (E. 5).

146 III 254 (4A_203/2019) from 11. Mai 2020
Regeste: Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen: Abgrenzung zwischen einem Teilentscheid (Art. 91 lit. a BGG) und einem Zwischenentscheid (Art. 93 BGG). Wie ist bei eventualgehäuften Rechtsbegehren der selbständig eröffnete Entscheid über das Hauptbegehren zu qualifizieren? Voraussetzungen, unter denen die im angefochtenen Entscheid bereits behandelten Begehren "unabhängig von den anderen" beurteilt werden können (E. 2 und 2.1). Bei der selbständig eröffneten Abweisung eines Hauptbegehrens sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2 und 2.2).

146 III 265 (4A_400/2019) from 17. März 2020
Regeste: Art. 18, 52, 59, 60 und 197 ff. ZPO; örtliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid; Gültigkeit einer Klagebewilligung, die durch eine örtlich unzuständige Schlichtungsbehörde ausgestellt wurde. Wenn die Schlichtungsbehörde als reine Schlichtungsbehörde ein Schlichtungsgesuch erhält und der Beklagte keine Einrede der örtlichen Unzuständigkeit erhob, kann die Schlichtungsbehörde unter zwei kumulativen Voraussetzungen einen Nichteintretensentscheid fällen: Die Schlichtungsbehörde ist offensichtlich unzuständig und eine Einlassung ist mit Blick auf Art. 18 ZPO (zwingende oder teilzwingende Gerichtsstände) ohne Weiteres ausgeschlossen. Beruft sich der Beklagte demgegenüber auf die fehlende örtliche Zuständigkeit, kann die Schlichtungsbehörde, selbst bei Fehlen eines zwingenden Gerichtsstandes, auf die Sache nicht eintreten, solange die Unzuständigkeit einen offensichtlichen Charakter aufweist (E. 4). Die durch eine örtlich unzuständige Schlichtungsbehörde ausgestellte Klagebewilligung ist grundsätzlich ungültig. Der Beklagte, der am Schlichtungsverfahren teilnahm ohne den geringsten Vorbehalt bezüglich der fehlenden örtlichen Zuständigkeit vorzubringen, kann sich allerdings nachträglich vor Gericht nicht auf die Unzuständigkeit der Schlichtungsbehörde berufen. Demgegenüber kann sich ein Beklagter, der nicht an der Schlichtungsverhandlung teilnahm oder im Schlichtungsverfahren die örtliche Zuständigkeit bestritt, im anschliessenden Gerichtsverfahren auf den Mangel der Klagebewilligung berufen und die Wiederholung der Schlichtungsverhandlung verlangen (E. 5).

146 V 169 (9C_409/2019) from 5. Mai 2020
Regeste: Art. 11 Abs. 3bis und Art. 53b Abs. 1 BVG; Teilliquidation der Sammelstiftung infolge Kündigung des Anschlussvertrags. In concreto hat die Sammelstiftung die Kündigung des Anschlussvertrags durch die Gründerverbände eines Vorsorgewerks auch als Kündigung der Beitrittsvereinbarungen mit den betroffenen Arbeitgebern betrachtet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Teilliquidation der Sammelstiftung grundsätzlich erfüllt (E. 3.2). Art. 11 Abs. 3bis BVG statuiert eine echte Mitbestimmung des Personals bzw. der Arbeitnehmervertretung bei der Auflösung eines bestehenden Anschlusses an eine Vorsorgeeinrichtung. Fehlt die Einwilligung des Personals vor der Kündigung, ist diese ungültig (E. 4.4).

147 IV 73 (6B_572/2020) from 8. Januar 2021
Regeste: Art. 146 Abs. 1 StGB; Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden. Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Dass das Täuschungsopfer im konkreten Fall die sexuellen Dienstleistungen erbracht hat, ohne auf Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts zu bestehen, führt nicht zu seiner alleinigen, die Strafbarkeit des Täuschenden ausschliessenden Verantwortung für den erlittenen Schaden (E. 3.3 und 4.2). Dem Anspruch einer sich prostituierenden Person auf Entschädigung für die von ihr erbrachte sexuelle Dienstleistung kommt Vermögenswert zu (E. 7.2).

 

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