- 2.1
- Definitionen
- Proteingehalt = Stickstoffgehalt × 6,25.
- 2.2
- Anfangsnahrungen auf der Basis von Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen
Mindestens | Höchstens | 0,43 g/100 kJ | 0,6 g/100 kJ | (1,8 g/100 kcal) | (2,5 g/100 kcal) |
- Bei gleichem Energiewert muss Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen jede essenzielle und halbessenzielle Aminosäure mindestens in der gleichen verfügbaren Menge enthalten wie das Referenzprotein (Muttermilch nach Anhang 3a Buchstabe A). Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und der Cysteingehalt zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Methionin zu Cystein nicht grösser als 2 ist. Der Tyrosin- und der Phenylalaningehalt können ebenso zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Tyrosin zu Pheylalanin nicht grösser als 2 ist. Das Verhältnis von Methionin zu Cystein und von Tyrosin zu Phenylalanin darf grösser als 2 sein, vorausgesetzt, die Eignung des Erzeugnisses für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen wurde durch eine systematische Auswertung der verfügbaren allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten in Bezug auf die erwarteten Vorteile und die Sicherheitserwägungen sowie erforderlichenfalls durch entsprechende Studien nachgewiesen, die auf der Grundlage von in Fachkreisen allgemein anerkannten Empfehlungen für die Konzeption und die Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden.
- Der L-Carnitingehalt muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen.
- 2.3
- Anfangsnahrungen aus Sojaproteinisolaten pur oder in einer Mischung mit Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen
Mindestens | Höchstens | 0,54 g/100 kJ | 0,67 g/100 kJ | (2,25 g/100 kcal) | (2,8 g/100 kcal) |
- Bei der Herstellung dieser Anfangsnahrung sind nur Proteinisolate aus Soja zu verwenden.
- Bei gleichem Energiewert muss Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaprotein-isolaten pur oder in einer Mischung mit Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen jede essenzielle und halbessenzielle Aminosäure mindestens in der gleichen verfügbaren Menge wie das Referenzprotein enthalten (Muttermilch nach Anhang 3aBuchstabe A). Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und der Cysteingehalt zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Methionin zu Cystein nicht grösser als 2 ist. Der Tyrosin- und der Phenylalaningehalt können ebenso zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Tyrosin zu Phenylalanin nicht grösser als 2 ist. Das Verhältnis Methionin zu Cystein und von Tyrosin zu Phenylalanin darf grösser als 2 sein, vorausgesetzt, die Eignung des Erzeugnisses für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen wurde durch eine systematische Auswertung der verfügbaren allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten in Bezug auf die erwarteten Vorteile und die Sicherheitserwägungen sowie erforderlichenfalls durch entsprechende Studien nachgewiesen, die auf der Grundlage von in Fachkreisen allgemein anerkannten Empfehlungen für Konzeption und Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden.
- Der L-Carnitingehalt muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen.
- 2.4
- Anfangsnahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten
- Anfangsnahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten muss die Proteinanforderungen nach Ziffer 2.4.1, 2.4.2 oder 2.4.3 erfüllen.
- 2.4.1
- Proteinanforderungen Gruppe A
- 2.4.1.1
- Proteingehalt
Mindestens | Höchstens | 0,44 g/100 kJ | 0,67 g/100 kJ | (1,86 g/100 kcal) | (2,8 g/100 kcal) |
- 2.4.1.2
- Proteinquelle
- Entmineralisiertes Süssmolkenprotein aus Kuhmilch nach enzymatischer Ausfällung von Kasein unter Verwendung von Chymosin, bestehend aus:
- a.
- 63 % Kasein-Glykomakropeptid-freiem Molkenprotein-Isolat mit einem Protein-Mindestgehalt von 95 % Trockenmasse und einer Protein-Denaturierung von weniger als 70 % sowie einem Asche-Höchstgehalt von 3 %; und
- b.
- 37 % Süssmolkenproteinkonzentrat mit einem Protein-Mindestgehalt von 87 % Trockenmasse und Protein-Denaturierung von weniger als 70 % sowie einem Asche-Höchstgehalt von 3,5 %.
- 2.4.1.3
- Proteinverarbeitung
- Zweistufiges Hydrolyseverfahren unter Verwendung einer Trypsin-Zubereitung mit einem Wärmebehandlungsschritt (3–10 Minuten bei 80–100 °C) zwischen den beiden Hydrolyseschritten.
- 2.4.1.4
- Essenzielle und halbessenzielle Aminosäuren und L-Carnitin
- Bei gleichem Brennwert muss Anfangsnahrung, die aus Proteinhydrolysaten hergestellt wird, jede essenzielle und halbessenzielle Aminosäure mindestens in der gleichen verwertbaren Menge enthalten wie das Referenzprotein nach Anhang 3a Buchstabe B. Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und der Cysteingehalt zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Methionin zu Cystein nicht grösser als 2 ist; der Phenylalanin- und der Tyrosingehalt können ebenso zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Tyrosin zu Phenylalanin nicht grösser als 2 ist. Das Verhältnis von Methionin zu Cystein und von Tyrosin zu Phenylalanin darf grösser als 2 sein, vorausgesetzt, die Eignung des Erzeugnisses für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen wurde durch eine systematische Auswertung der verfügbaren allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten in Bezug auf die erwarteten Vorteile und die Sicherheitserwägungen sowie erforderlichenfalls durch entsprechende Studien nachgewiesen, die auf der Grundlage von in Fachkreisen allgemein anerkannten Empfehlungen für Konzeption und Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden.
- Der L-Carnitingehalt muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen.
- 2.4.2
- Proteinanforderungen Gruppe B
- 2.4.2.1
- Proteingehalt
Mindestens | Höchstens | 0,55 g/100 kJ | 0,67 g/100 kJ | (2,3 g/100 kcal) | (2,8 g/100 kcal) |
- 2.4.2.2
- Proteinquelle
- Molkenprotein aus Kuhmilch, bestehend aus:
- a.
- 77 % Sauermolke aus Molkenproteinkonzentrat mit einem Proteingehalt von 35 bis 80 %;
- b.
- 23 % Süssmolke aus entmineralisierter Süssmolke mit einem Proteingehalt von mindestens 12,5 %.
- 2.4.2.3
- Proteinverarbeitung
- Das Ausgangsmaterial wird hydriert und erhitzt. Nach dem Wärmebehandlungsschritt wird die Hydrolyse bei einem pH-Wert von 7,5 bis 8,5 und einer Temperatur von 55 bis 70 °C unter Verwendung einer Enzymmischung aus Serinendopeptidase und einem Protease/Peptidase-Komplex durchgeführt. Die Lebensmittelenzyme werden während des Herstellungsprozesses in einem Wärmebehandlungsschritt (2–10 Sekunden bei 120–150 °C) inaktiviert.
- 2.4.2.4
- Essenzielle und halbessenzielle Aminosäuren und L-Carnitin
- Bei gleichem Energiewert muss Anfangsnahrung, die aus Proteinhydrolysaten hergestellt wird, jede essenzielle und halbessenzielle Aminosäure mindestens in der gleichen verfügbaren Menge enthalten wie das Referenzprotein nach Anhang 3a Buchstabe A. Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und der Cysteingehalt zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Methionin zu Cystein nicht grösser als 2 ist; der Phenylalanin- und der Tyrosingehalt können ebenso zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Tyrosin zu Phenylalanin nicht grösser als 2 ist. Das Verhältnis von Methionin zu Cystein und von Tyrosin zu Phenylalanin darf grösser als 2 sein, vorausgesetzt, die Eignung des Erzeugnisses für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen wurde durch eine systematische Auswertung der verfügbaren allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten in Bezug auf die erwarteten Vorteile und die Sicherheitserwägungen sowie erforderlichenfalls durch entsprechende Studien nachgewiesen, die auf der Grundlage von in Fachkreisen allgemein anerkannten Empfehlungen für Konzeption und Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden.
- Der L-Carnitingehalt muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen.
- 2.4.3
- Proteinanforderungen Gruppe C
- 2.4.3.1
- Proteingehalt
Mindestens | Höchstens | 0,45 g/100 kJ | 0,67 g/100 kJ | (1,9 g/100 kcal) | (2,8 g/100 kcal) |
- 2.4.3.2
- Proteinquelle
- Molkenprotein aus Kuhmilch, bestehend aus 100 % Süssmolkenproteinkonzentrat mit einem Protein-Mindestgehalt von 80 %.
- 2.4.3.3
- Proteinverarbeitung
- Das Ausgangsmaterial wird hydriert und erhitzt. Vor der Hydrolyse wird der pH-Wert bei einer Temperatur von 50 bis 65 °C auf 6,57,5 eingestellt. Die Hydrolyse wird mit einer Enzymmischung aus einer Serinendopeptidase und einer Metalloprotease durchgeführt. Die Lebensmittelenzyme werden während des Herstellungsprozesses in einem Wärmebehandlungsschritt (2–10 Sekunden bei 120–140 °C) inaktiviert.
- 2.4.3.4
- Essenzielle und halbessenzielle Aminosäuren und L-Carnitine
- Bei gleichem Energiewert muss Anfangsnahrung, die aus Proteinhydrolysaten hergestellt wird, jede essenzielle und halbessenzielle Aminosäure mindestens in der gleichen verfügbaren Menge enthalten wie das Referenzprotein gemäss Anhang 3a Buchstabe A. Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und der Cysteingehalt zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Methionin zu Cystein nicht grösser als 2 ist; der Phenylalanin- und der Tyrosingehalt können zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Tyrosin zu Phenylalanin nicht grösser als 2 ist. Das Verhältnis von Methionin zu Cystein und von Tyrosin zu Phenylalanin darf grösser als 2 sein, vorausgesetzt, die Eignung des Erzeugnisses für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen wurde durch eine systematische Auswertung der verfügbaren allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten in Bezug auf die erwarteten Vorteile und die Sicherheitserwägungen sowie erforderlichenfalls durch entsprechende Studien nachgewiesen, die auf der Grundlage on in Fachkreisen allgemein anerkannten Empfehlungen für Konzeption und Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden.
- Der L-Carnitingehalt muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen.
- 2.5
- In allen Fällen ist der Zusatz von Aminosäuren nur zur Verbesserung des Nährwertes der Proteine in den hierfür notwendigen Mengen gestattet.
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