Die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura,
handelnd durch ihre Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren,
und der Bund,
handelnd durch die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD),
mit dem Ziel, die Polizeitechnik und -informatik (PTI) zu harmonisieren,
mit der Absicht, im Rahmen eines Programms PTI Neues gemeinsam zu realisieren und Bestehendes schrittweise anzugleichen,
mit dem Bestreben, polizeiliche Fachanwendungen und Systeme sowie deren Schnittstellen zu Dritten gemeinsam und aufeinander abgestimmt zu planen, zu beschaffen, zu implementieren, weiterzuentwickeln und zu betreiben,
mit der Absicht, dabei den Datenschutz und den Informationsschutz sicherzustellen,
schliessen folgende Vereinbarung: